Ich bin über diesen Artikel hier auf die Seite gelangt. Persönlich bin ich unentschlossen, was ich von dem "neuen" GEZ-Beitrag halten soll. Seit 5 Jahren bin ich stark hörbehindert und habe seit dem meinen Fernsehkonsum verstärkt auf die öffentlich-rechtlichen verändert. Dort gibt es nämlich fast in allen Sendungen Untertitel, die mir das Verfolgen des Programms deutlich erleichtern.
Erst seit kurzem nehme ich einen ähnlichen Service auf einigen wenigen privaten Sendern und auch nur sehr eingeschränkt auf wenige Sendungen wahr.
Ich kann allerdings auch nicht nachvollziehen, warum jemand, der nachweislich kein Rundfunkempfangsgerät hat, hierfür einen "Beitrag" zahlen muss. Allerdings kann ich auch nicht verstehen, warum Schwerbehinderte (z.B. Blinde) aufregen, dass sie auch zu den Kosten herangezogen werden. Ein Blinder kann doch Radio hören? Und was ist mit den übrigen Familienmitgliedern? Ein Mensch mit Behinderung ist auch nicht automatisch finanziell eingeschränkter als ein nicht-Behinderter (z.B. HArtz IV-Empfänger). Diese bisherige Gebührenbefreiung war in meinen Augen genauso falsch, wie der jetzige Haushaltsbeitrag.
Beim Stöbern bin ich auf den Artikel "Grundversorgung im 21. Jahrhundert" gestoßen. Dort heißt es:
"Es sollte jedem klar sein, dass erst die Inanspruchnahme einer Leistung zur Zahlung verpflichtet! Das gilt heute wie auch ab 2013!"
Das ist falsch. Googelt mal nach "unverlangte zugesandt". Wenn mir z.B. ein Versender etwas zuschickt, was ich nicht bestellt habe, bin ich weder verpflichtet, dieses Paket (evtl. sogar noch auf eigene Kosten) zurückzuschicken, noch es unbeschadet aufzubewahren. Ich kann es wegschmeissen oder auch selber nutzen, ohne hierdurch zahlungspflichtig zu werden. Diese Information habe ich übrigens erst letzten Montag in der öffentlich-rechtlichen Fernsehsendung "Markt" bekommen ;-)
Eine Steuerfinanzierung des ÖR wäre übrigens unter dem Strich nichts anderes. Auch da zahlt man, ob man ihn nutzt oder nicht...