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Autor Thema: Klageweg  (Gelesen 99052 mal)

B
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Re: Klageweg
#45: 07. Februar 2013, 22:18
Ich frage mich ob man diesen beitrag als illegale zusatzmiete anklagen kann. Ich denke daran dass man ja für die benutzung einer wohnung/betriebsstätte zahlt und nicht für die nutzung von geräten IN diesen genannten räumen. Im prinzip verlangt man eine miete von uns. Aber wir bezahlen ja schon miete an die besitzer dieser räume.

Gibt es eine möglichkeit das auszubauen? Verbotene wohnsteuer oder sowas?
Wenn schon, dann ist dies mit einem Grundstücksteuer zu vergleichen, der schon mal in unsere Miete eingebunden ist.


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Re: Klageweg
#46: 08. Februar 2013, 08:26
Wäre das dann nicht eine doppelte grundstückssteuer?


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

S
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Re: Klageweg
#47: 08. Februar 2013, 08:39
Wäre das dann nicht eine doppelte grundstückssteuer?

Für den Rundfunk-Nicht-Verbraucher ist wie eine Grundsteuer, aber erheblich höher als die Grundsteuer einer normalen Wohnung.


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H
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Grundsteuer
#48: 08. Februar 2013, 23:01
Die GEZ -Steuer ist in der Tat sehr mit der Grundsteuer vergleichbar, weil sie einen immer trifft.
Ich stell mir einen Super-Öko vor, der ganz asketisch lebt, nur von dem was er anpflanzt und er aus der Natur  gewinnt. Er würde sich wohl sämtliche Steuern und Gebühren sparen, bis auf... Grundsteuer und GEZ-steuer.


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Re: Grundsteuer
#49: 09. Februar 2013, 06:07
Die GEZ -Steuer ist in der Tat sehr mit der Grundsteuer vergleichbar, weil sie einen immer trifft.
Ich stell mir einen Super-Öko vor, der ganz asketisch lebt, nur von dem was er anpflanzt und er aus der Natur  gewinnt. Er würde sich wohl sämtliche Steuern und Gebühren sparen, bis auf... Grundsteuer und GEZ-steuer.
...und durch den Zwangsanschluss an das Abwassernetz entstehende Gebühren, Gebühren für den Schornsteinfeger, Abfallgebühren und, wie bei uns, Abgaben an den Deich und Wasserverband.

Georg


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Taj

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Re: Klageweg
#50: 22. März 2013, 09:44
Hier noch zwei aktuelle links aus dem Handelsblatt vom 22.3.2013: Gegner müssen zunächst Widerspruch einlegen und Frühere GEZ-Behörde musste Personal aufstocken In beiden Artikeln gibt es Tipps zum Klageweg !


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Widerstand leisten - Einfach.Für Alle !

p
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Re: Klageweg
#51: 24. März 2013, 12:27
Hallo,
anbei ein interessantes Video zum Thema RF-Staatsvertrag:

http://www.youtube.com/watch?v=k_Y3AMLBMuw

Da ich kein Jurist bin kann ich über die Richtigkeit des Inhaltes keine Angaben machen.

Schöne Grüsse


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Re: Klageweg
#52: 24. März 2013, 22:55
@priwet tebe
Bitte nicht schon wieder diese spinnete Theorie über "BRD-GmbH", das haben wir hier schon viel zu oft lesen müssen.
Es ist völliger Quatsch und gehört nicht zu unserem Thema!

Danke für dein Verständnis.


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Sixt wird auch klagen
#53: 08. April 2013, 12:22


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Re: Klageweg
#54: 08. April 2013, 12:24
Ja wir alle, koste was es wolle!
Wir kämpfen bis zum letzten Bluts tropfen um unsere Freiheit!


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Re: Sixt wird auch klagen
#55: 08. April 2013, 13:11
Sixt wird klagen, genauso wie ich und hoffentlich ihr alle auch !!!
http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Euro-am-Sonntag-Interview-Mietwagen-Mogul-Sixt-Eine-typische-Neiddebatte-2355511

Die Wirtschaft sollte es richtig machen, kompromisslos: wenn sie Rundfunk nicht verbrauchen, sollte sie nichts zahlen.

Die "Lösung" durch Erweiterung des Schuldner-Kreises begann mit der PC-Gebühr: zwar waren Private getroffen, die die Politik als Minderheit gering schätzt, aber das Ziel war die Wirtschaft. Sie wollten eine Beteiligung der Wirtschaft und diese war durch den Besitz von Rechnern greifbar. Danach kam die weitere Erweiterung des Schuldner-Kreises auf Besitzer von Wohnungen, Betriebsstätten und Fahrzeugen. Es ist eine inflationäre Entwicklung: anstatt die Gebühr inflationär zu erhöhen, erweitern sie inflationär den Kreis der Beitragsschuldner. Jetzt ist wegen des Zwangs, des breiten Kreises der Gezwungenen und wegen der Indizierungsmethoden der KEF die inflationäre Wirkung gesteigert. Allein aus diesem Grund sollte man diesen Unfug zum Scheitern bringen.

Wenn die Wirtschaft schafft, sich völlig zu befreien, dann ist die Finanzierung der Rundfunkblase wirklich unzumutbar, dann müssen die Gebühren bis zum Ekel erhöht werden, dann bleibt nichts übriges als die richtige Lösung: die Blase zum Platzen zu bringen, also eine Lösung an der Ausgabeseite, nicht an der Einnahmeseite.


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Re: Klageweg
#56: 14. April 2013, 14:09
Ich hätte noch eine Ergänzung zu dem Thema "Klagen statt zahlen" auf online-Boykott.de

Es wird in der Anleitung zwar darauf eingegangen, dass man erst durch Nichtzahlung den Beitragsbescheid erhält, aber nicht, wie man sich nach Erhalt des Beitragsbescheids verhalten soll.

Auf der Rückseite des Bescheides steht nämlich, dass der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Mit dem Widerspruch verhindert man "nur", dass der Bescheid rechtskräftig wird.

Eine mögliche Vorgehensweise ist, zeitgleich mit dem Widerspruch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei der jeweiligen LRA zu stellen. Begründung § 80 (4) VwGO. "Die Aussetzung soll bei öffentlichen Abgaben und Kosten erfolgen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen "

Abgelehnt wird dann beides, man kann aber auch im nächsten Schritt vor dem Gericht wieder einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Desto mehr finanzielle Mittel wir den Verbrechern entziehen, desto größer wird der Druck auf die Politik!


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Re: Klageweg
#57: 10. Juni 2013, 22:30
Hallo,

als jemand der sich als juristischer Laie schon durch alle Instanzen durchgeklagt hat, Beschwerde beim BVerfG eingelegt hat und nun Beschwerde beim EGMR führt, folgende Anregungen aus dieser Erfahrung:

1. es hilft sich einen juristischen Duktus zuzulegen. Mit Wörtern wie "hilfsweise", "unstrittig", oder "wird bestritten" sollten man nicht sparen.
2. man sollte mit allem schießen was man hat. Da es letztlich auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit hinausläuft sollte man sämtliche Aspekte von Anfang an in die Waagschale werfen. Das geht vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bis zum Umstand, dass man nicht gezwungen werden kann eine Straftat finanziell zu fördern (Doping im Spitzensport). Da ist wirklich kein Argument zu weit hergeholt. Das ist Juristerei. Aber nicht nur beim Grundgesetz bleiben. Von Anfang an auch mit der EKMR argumentieren. Vom Recht auf Eigentum, Gewissens- bis hin zur Vereinigungsfreiheit (die auch im negativen Sinne gilt) kommt da auch einiges in Frage. Die nationalen Gerichte sind eigentlich zur Beachtung und Einhaltung der EKMR verpflichtet. Doch nicht selten tun sie es nicht und erst der EGMR in Straßburg spricht dann Recht in diesem Sinne. Das kann sich natürlich über einige Jahre hinziehen und eine Garantie gibt es in Straßburg natürlich auch nicht. Aber wie immer:

Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.





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Re: Klageweg
#58: 11. Juni 2013, 21:46
Da dieser Thread http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5601.0.html gesperrt ist und ich dem Autor auch keine PM senden kann. Hier eine Ergänzung.

Ich würde in den Schreiben und spätestens in den Schriftsätzen vor Gericht auch mit der Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EKMR) insbes. Art. 9,10 und 11 argumentieren. Denn die nationalen Gerichte sind eigentlich zu deren Beachtung verpflichtet. Tun sich incl. BVerfG nur meist nicht, aber dann ist der Weg nach Straßburg frei, wo die BRD schon Dauergast auf der Anklagebank ist.

weiter würde ich bei Zwangsfinanzierung auch den Aspekt der Beihilfe zu Straftaten durch die finanzielle Förderung des Dopings durch die ÖR, Verstoß gegen das BtmG. dazu nehmen.
Hans-Joachim Seppelt über den Dopingfall Lance Armstrong.
http://www.tagesschau.de/sport/armstrong282.html

Gruß

Cassiel

Textbausteine:
Der Bescheid ist rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), formell und materiell in mehreren Gründen gegen das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention (EKMR) verstößt.

Zwangsfinanzierung / Beihilfe zu Straftaten

Ferner habe ich das natürliche Recht, nicht gezwungen zu werden, Firmen und Unternehmen zu finanzieren, insbesondere wenn durch meine Beitragsgelder Straftaten finanziert werden (Doping im Spitzensport, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Nach dem Betäubungsmittelgesetz ist die finanzielle Unterstützung von Hehlerei strafbar. Ein Zahlungszwang stellt eine Nötigung zu einer Straftat dar.
Nach den kürzlichen Dopingskandalen, wo selbst ein Kommentator des WDR feststellte, dass praktisch der ganze Spitzensport dopingverseucht ist, ist es ein offenes Geheimnis, dass die öffentlich-rechtlichen Sender das Doping finanziell fördern und dadurch indirekt auch die Beitragszahler.

Verletzung der EKMR

Des weiteren verstößt der Rundfunkbeitrag als ein Zwangsmitgliedschaft in der Gemeinschaft Gebührenzahler gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, insbesondere gegen die Artikel 9, 10 und 11 in Verb. mit Art.1 Zusatzprotokoll.


Weiteren Sachvortrag und Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht behalte ich mir ausdrücklich vor.


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Re: Klageweg
#59: 03. September 2013, 22:42
Wow, Du hast Dir ja richtig viele und nützliche Gedanken dazu gemacht, Respekt!
Bin gerade erst über diesen Thread hier gestolpert und hab mir gleich ein paar Sachen rauskopiert. Bei mir ist alles noch in einem relativ frühen Stadium, aber ich bin ab Samstag für drei Wochen im Ausland, vermutlich ohne vernünftigen Rechnerzugang. Ich hab nämlich auch kein Smartphone - irgendwqann wird es für solche Leute vermutlich eine "Rote Liste" geben ;-)))

Danke für Deine Mühe, hoffentlich animieren Menschen wie Du ein paar Zögerlinge mehr!

Gruß,
Lilla


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