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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: René am 05. Januar 2013, 01:26

Titel: Klageweg
Beitrag von: René am 05. Januar 2013, 01:26
Es reicht nicht, sich nur hier im Forum über den Rundfunkbeitrag aufzuregen. Wer wirklich dagegen vorgehen möchte, kann dies primär nur auf dem Klageweg.

Als Anschauungsobjekt für einen Klageverlauf kann die Webseite http://www.pc-gebuehr.de/ (http://www.pc-gebuehr.de/) dienen. Vom Verfahrensinhalt (Rundfunkgebühr für Internet PCs) her zwar Schnee von gestern, vom Ablauf und den Vorgehensweisen aber übertragbar auf heutige Klagen.

Zum Klageweg selbst finden sich Informationen unter http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen (http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen) und http://www.natuerlich-klag-ich.de/klageweg.html (http://www.natuerlich-klag-ich.de/klageweg.html).

Unter http://www.natuerlich-klag-ich.de/laufendeverfahren.html (http://www.natuerlich-klag-ich.de/laufendeverfahren.html) finden sich die laufenden Verfahren.
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: Taucherle am 05. Januar 2013, 12:14
Hi Rene,
kann dir mitteilen,dass wir ab sofort rechtsanwältliche Unterstützung hier im Forum haben werden.
Habe den Herrn Hoffmeyer vor kurzem angemailt und habe heute die antwort im Postfach gehabt,dass er mit dabei ist,er hat auch schon was gepostet.
Herr Hoffmeyer, vielen Dank für ihre Mithilfe!
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: ArgoJM8 am 05. Januar 2013, 14:33
Daumen hoch für Herrn Hoffmeyer...... :)

Ich ziehe den Klageweg durch, wenn nötig bis zur Beugehaft !!

Habe in meiner Firma schon jetzt die Arbeitsaufteilung so geregelt das man auf mich locker 10 Tage verzichten kann  ;D
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: Taucherle am 05. Januar 2013, 15:04
soviel ich aber gehört habe,ist der Grund für die Beugehaft mit Absitzen derer nicht behoben,heißt also,die Gebühren stehen weiter im Raume. es kam vor einiger Zeit mal so ein Fall im TV,wo jemand in Beugehaft ging,die Gebührenschuld aber dennoch blieb.
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: Snoopy am 05. Januar 2013, 15:07
....ist der Grund für die Beugehaft mit Absitzen derer nicht behoben,heißt also,die Gebühren stehen weiter im Raume. ...

jep. ist so.

die Gebührenschuld bleibt bestehen. die Beugehaft dient nur dazu, den Schuldner "klein zu kriegen" und zum zahlen zu überreden.

lg!
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: power-dodge am 05. Januar 2013, 15:17
davor kommt aber Lohnpfändung  ;)
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: Snoopy am 05. Januar 2013, 16:09
hm. lohnpfändung = Pfändungs- und Überweisungsbeschloss...ja.

(ich denke grad laut..)

Lohnpfändung kann man nur aus einem Titel heraus machen, also aus einem urteil, Anerkenntnisurteil, Vollstreckungsbescheid (gegen den nicht widersprochen wird), einer Urkunde, die die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen erlaubt..

was sagt unser Anwalt dazu?

Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: eye atollah am 05. Januar 2013, 18:36
Da möchte ich doch noch schnell eine Frage dazwischen schieben, bevor unser Anwalt sich dazu äußert,
vielleicht kann er dann gleich mit darauf eingehen:

Wie groß ist die Gefahr, dass eine Pfändung gleich ins Haus steht, weil man nicht zahlt.
Ich habe gehört, dass Beispielsweise das Finanzamt bei soetwas manchmal recht schnell ist.
Das heißt, es wird beim Gericht eine Pfändung beantragt, woraufhin die Bank über den Pfändungsbeschluss informiert wird und das Konto sperrt.
Diese kommt bereits nach der 1. Mahnung, also der Punkt, wo laut Tipps OB "Klagen statt zahlen" der Beitragsbescheid folgen soll...

Über das Mahnverfahren habe ich mich z.B. hier belesen und vom Verfahrensweg ist das soweit klar:

http://www.rechtspraxis.de/zwangs/mahnverfahren.htm

Es geht mir nur darum, in wie weit die "Stammtischparolen"
"Die haben mir keinen gerichtlichen Mahnbescheid zugeschickt und daraufhin mein Konto gesperrt."
mit der Realität konform ist.

Liebe Grüße
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: Snoopy am 05. Januar 2013, 19:01
hm..

das liegt - soweit ich mich entsinne - an den Gläubigern, wie schnell die welche Vollstreckungsmaßnahme ergreifen und ist somit unterschiedlich.

Der eine "schießt direkt scharf" und geht hart ran, doch eigentlich geht der üblichen Weg so:

 "Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, PfÜB (denn der ist alleine kein Titel, das ist der Beschluss der auf den entsprechenden Lohnpfändungsantrag - eben den Pfändungs- und Überweisungsantrag insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderung folgt)"


Ich denke mit deinem Satz "
Zitat
"Die haben mir keinen gerichtlichen Mahnbescheid zugeschickt und daraufhin mein Konto gesperrt."
mit der Realität konform ist"
meinst Du dass die Gläubiger direkt mit Lohnpfändung drohen, wenn die das erste Mahnschreiben schicken.

Das ist wohl "statthaft" (will heißen: die machen das oft so) , bringt aber eigentlich nicht viel, da wie gesagt, aus dem Mahnbescheid allein nicht vollstreckt werden kann.

Erst der darauf folgende Vollstreckungsbescheid ist - wie der Name sagt - zur Vollstreckung fähig - kann zum Gerichtsvollzieher gegeben werden und der kommt dann mit der Forderung zu dem Schuldner.


Den Rest - weils doch sehr in die Anwaltsrichtung  geht - überlass ich dem Profi, da ich ne simple Rechtsnawaltsgehilfin bin, die 1993 ihren Abschluss gemacht hat.


Lg!
Morag
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: CamilloF am 06. Januar 2013, 02:04
Da das Thema nun richtig aktuell geworden ist, stellt sich die Frage, ob es nicht Sinn macht, wenn alle Interessensgruppen sich nicht zusammen schließen sollten. Ich hab schon einige Unterschriftensammlungen und Petitionen im Netz gesehen - und natürlich auch mit unterschrieben. Ich frage mich nur, was mehr Sinn macht: 10 Listen mit 20.000 Unterschriften einzureichen oder eine mit 200.000. Weil jetzt werden daraus 10 kleine Verfahren. So könnte es ja eine riesen Aktion werden. Ich hab keine Ahnung von so was, hab mir nur so meine Gedanken gemacht und ich hab mir gedacht, wer so einen Blog organisieren kann, hat mehr Talent, mit den anderen zu reden.
Ich hab zwar den Beitrag, den die mir abgebucht haben, zurück gehen lassen, aber wenn es dann Richtung Verwaltungsklage geht, steh ich irgendwann mal bissl auf dem Schlauch. Und dafür ´nen Anwalt zu bemühen - dann wäre es billiger, den Scheiß zu zahlen. Das ist ja aber auch nicht im Interesse der Sache. Geht Sammelklage? Arbeitet Ihr da an was? Am Ende werden Nicht-GEZ-Zahler schlimmer verfolgt, als Kriminelle. Kenn ich aus der DDR. Da konntest Du auch ´ne Bank überfallen. Das wurde nicht so schlimm bestraft, als wenn Du was gegen den Staat gesagt hattest. Ich meine, ein flaues Gefühl im Magen bleibt. Erst mal auf die Barrikaden gehen, kann ja nicht schaden, aber ohne organisierte Lobby, also Juristen, die uns richtig beraten (die wir auch brauchen) wird´s schwierig. Ich denke da so an Formulare für Klagen, Widersprüche usw. Staat ist eben erst mal Staat. Mit anderen Worten, den (meinen) Schiß, den ich hier zum Ausdruck bringe, haben viele andere auch und unternehmen darum gar nichts.
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: CamilloF am 06. Januar 2013, 02:47
Es reicht nicht, sich nur hier im Forum über den Rundfunkbeitrag aufzuregen. Wer wirklich dagegen vorgehen möchte, kann dies primär nur auf dem Klageweg.

Als Anschauungsobjekt für einen Klageverlauf kann die Webseite http://www.pc-gebuehr.de/ (http://www.pc-gebuehr.de/) dienen. Vom Verfahrensinhalt (Rundfunkgebühr für Internet PCs) her zwar Schnee von gestern, vom Ablauf und den Vorgehensweisen aber übertragbar auf heutige Klagen.

Zum Klageweg selbst finden sich Informationen unter http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen (http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen) und http://www.natuerlich-klag-ich.de/klageweg.html (http://www.natuerlich-klag-ich.de/klageweg.html).

Unter http://www.natuerlich-klag-ich.de/laufendeverfahren.html (http://www.natuerlich-klag-ich.de/laufendeverfahren.html) finden sich die laufenden Verfahren.

Wie gesagt, ich hab mich dazu schon öfters im Netz geäußert, ich mach mit, weil ich es nicht einsehe für Dinge zu zahlen, die ich nicht will und nicht brauche.
Dennoch ist das ganze für jeden einzelnen ohne juristischen Beistand (ich meine nicht, daß mich ein Anwalt im Einzelfall vor Gericht vertritt), also entsprechenden Formulierungen, Verhaltensregeln usw. kaum durchsetzbar. Die wenigstens von uns sind in der Lage, sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, richtig zu argumentieren. Die vielen guten Info´s, die im Netz angeboten werden sind so umfangreich, daß, wenn ich mich durch alles durchgewühlt habe, am Besten erst mal selbst Jura studiert haben sollte.

Eine Klage aus dem Bauchgefühl "Das kann doch nicht rechtens sein" bringt nix. Da gehören fundierte Argumente dazu. Ich hab schon einen Prozess (zum anderen Thema, mit Anwalt!) verloren, nur weil die Gesetzeslage falsch interpretiert wurde. Der Richter war  nicht der "Böse", hat einfach nur aufgrund der Paragraphen mit sich diskutieren lassen und entschieden. Aber manchmal sind die Paragraphen so kompliziert formuliert, daß sie u.U. auch falsch (von mir/uns) interpretiert werden können.

Bisher sind hier über 30.000 Unterschriften gesammelt worden. Ich meine, Anwälte brauchen auch Geld. Wenn jeder ´nen Beitrag leistet (z.Bsp 10,- EUR - das ist weniger, als was die Säcke von uns im Monat haben wollen), dann sollte doch ein Anwalt oder eine Kanzlei genügend Geld haben, um unsere Interessen fachkompetent durchsetzen zu können. Oder nicht?
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: quink am 06. Januar 2013, 03:16
Zitat
das liegt - soweit ich mich entsinne - an den Gläubigern, wie schnell die welche Vollstreckungsmaßnahme ergreifen und ist somit unterschiedlich.

solche "Maßnahmen" kann man aber abwehren. Schulden haben ist kein Verbrechen, nicht bezahlen ist aber eines. Sobald du auch nur einen Euro deiner Schulden gezahlt hast (monatlich abbezahlst) können die Gläubiger so viele Vollstreckungsmaßnahmen beantragen wie sie möchten und bis sie schwarz werden - keiner kommt durch!!!!! Wenn du Post bekommst das der Gläubiger xy gegen dich eine Vollstreckungsmaßnahmen beantragt hat legst du Widerspruch ein mit der Begründung du möchtest ja gerne zahlen, kannst aber im Moment nicht die volle Summe zahlen, als guten Willen und als Zeichen deiner Bereitschaft hast du regelmäßig 1 Euro deiner Schulden beim Gläubiger xy abbezahlt und wirst weiter 1 Euro monatlich zahlen. Ergebnis: Der Antrag des Gläubigers auf Vollstreckungs wird NICHT stattgegeben. Die Kosten des Antrags auf Vollstreckung hat der Gläubiger zu zahlen!!!

Neben dem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid sollte auch noch die Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Gericht beantragt werden, da sonst der Gläubiger aus dem angegriffenen Vollstreckungsbescheid weiter vollstrecken und zum Beispiel das Konto sperren lassen kann.

Also Rechnung von der GEZ, du zahlst genau einen Euro monatlich. Dann kann die GEZ machen was sie will, Anträge stellen bis sie schwarz wird..
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: power-dodge am 06. Januar 2013, 08:25
Wenn das so ist wäre doch perfekt für uns!!!

Zitat
Also Rechnung von der GEZ, du zahlst genau einen Euro monatlich. Dann kann die GEZ machen was sie will, Anträge stellen bis sie schwarz wird..

1 Cent ist auch Geld!!! 12 Cent im Jahr zahl ich gern denen  ;D ;D ;D

Irgendwie schaffen die schon zu nerven und bekommen die runter

Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: Snoopy am 06. Januar 2013, 10:18
Geht Sammelklage? Arbeitet Ihr da an was?

Moin mon CamilloF,

Sammelklagen gibt es nur in den USA. Hier bei uns haben wir das nicht.

und. Du sagst..es brächte nix, nur Ärger mit dem Establishment.

Ju, wenn sich jeder auf den Punkt stellt "bringt nix" dann bringt's eben auch nix.

Mal überspitzt gesagt: Wären die Frauen in den 60ern und 70ern nicht auf die Straße gegangen, die Männer könnten ihren Ehefrauen heute immer noch den Job unterm Po weg kündigen, wenn die Ladies "nicht genügend im Haushalt tun und nicht ordentlich sind" kündigen.

Und das mit dem 1 Euro Zahlen, ist ein Anerkenntnis der Zahlschuld. Deswegen können die dann nicht mehr vollstrecken.

Was heißt - übrigens - können dann nicht mehr, stimmt auch nicht. Die werden dann auch - zwar in größeren Zeitabständen - immer mal wieder den Gerichtsvollzieher aus demgleichen Titel heraus schicken, weil, es kann ja sein, dass der Schuldner (also wir/Du) ja doch wieder Geld hat. Denn: so ein Titel, aus dem vollstreckt werden kann ist ganze schlappe 30 Jahre "gut".


Lg!
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: DrKatZe am 06. Januar 2013, 12:27
Hallo,

ich frage mich, ob ich mit der Klage wirklich so lange warten muss, bis der Gebührenbescheid bei mir eintrudelt. Ich rechne nicht vor Frühling damit.
Geht denn da nichts schon vorher einzuleiten?
Ich weiß ja ganz genau, dass ich nicht zahlen werde. Kann ich das dem "freundlichen" Beitragsservice nicht brühwarm mitteilen und um die Zusaendung des Gebührenbescheids bitten? Ergäben sich daraus vielleicht ernsthafte Nachteile für mich, wegen meines Eingeständnisses denen gegenüber?

Oder ist es für mich als kleiner Bürger nicht sogar auch möglich gegen diesen Beitragsservice im Allgemeinen zu klagen? Dürfen dass, wenn überhaupt, nur Rechtsanwälte oder -wissenschaftler (wie Geuer bspw.)?

Ich bin nun wirklich nicht sehr gebildet im Rechtsbereich, würde mich aber gern mutig vorwagen, wenn es die Möglichkeit gäbe, statt zu warten und wenn das nicht nur einfach belächelt würde von den Gerichten.

Oder ist Geduld auch hier tatsächlich eine Tugend?

Ich wünsche euch allen ein gesundes neues Jahr und uns allen viel Kraft, eine gehörige Portion Mut und Durchhaltevermögen gegen diese Ausbeuterei der ARD/ZDF-Konsorten!

Herzlichst DrKatze
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: quink am 06. Januar 2013, 16:08
Zitat
Was heißt - übrigens - können dann nicht mehr, stimmt auch nicht. Die werden dann auch - zwar in größeren Zeitabständen - immer mal wieder den Gerichtsvollzieher aus demgleichen Titel heraus schicken, weil, es kann ja sein, dass der Schuldner (also wir/Du) ja doch wieder Geld hat. Denn: so ein Titel, aus dem vollstreckt werden kann ist ganze schlappe 30 Jahre "gut".

Die kriegen ja keinen Titel das ist ja der Witz mit dem 1 Euro. Einen Titel kriegen die nur wenn du den Vollstreckungsbescheid nicht widersprichst. Du widersprichst aber und bist bereit 1 Euro monatlich zu zahlen. Vollstreckung wird abgelehnt und der Gläubiger kriegt darüber Bescheid (auf den Kosten bleibt er schon mal sitzen). Er könnte nun auf dem normalen gerichtlichen Wege versuchen die Zahlungen von dir zu bekommen. Aber das bedeutet Gerichtskosten usw muß voll der Gläubiger zahlen. Und wenn es zum Gerichtstermin kommt sagst du du zahlst was du kannst - eben 1 Euro monatlich. Ende der Verhandlung und außer eigene Kosten hat der Gläubiger nix gewonnen..

Diese Masche mit dem 1 Euro ist schon zig mal durchgezogen worden, gibts auch Urteile zu. Wie gesagt, Schulden haben ist nicht verboten, nur sie nicht zurückzahlen zu wollen wäre strafbar. Du zahlst ja was du kannst-1 Euro...

Zitat
1 Cent ist auch Geld!!! 12 Cent im Jahr zahl ich gern denen

1 Cent ich weiß nicht ob das reicht, die Urteile sprechen das mindestens 1 Euro monatlich gezahlt werden muß um seine Zahlungsbereitschaft zu beweisen.
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: Snoopy am 06. Januar 2013, 16:12
Moment...

das ist ein Feld, was ich einem Anwalt überlassen würde, denn das was Du beschreibst, hab ich so nicht als "möglich" gelernt.

Was ich kenne ist, um einen Gläubiger zu ärgern, ein "Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast".

Wenn das nicht erklärt wird, wird letztenendes immer der Schuldner (also du/wir) für die Gerichts-/GV- etc Kosten aufkommen "müssen", auch wenn das mit der Zahlung des 1 Euro je Monat eh niemals möglich sein wird.

Lg!
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: power-dodge am 06. Januar 2013, 16:57
Wir werden aber alles versuchen!

Sollen wir deine Meinung nach nichts unternehmen?
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: Frankie am 06. Januar 2013, 17:57

Der Klageweg ist in so fern aussichtslos da man hier gegen die gesamte Abgabe wegen Nichtigkeit der Gesetze klagen muss .


Hallo,
mach das doch einfach.  Und berichte wie deine Klage ausgegangen ist.
Ich versuche es lieber mit der naheliegenden Begründung, dass dieses neue Machwerk gegen das Gleichheitsprinzip im Grundgesetz verstößt. ;)
Hauptsache klagen! Da geht diesmal was.

VG
Frankie
 
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: quink am 07. Januar 2013, 06:19
Hier gibts übrigens nen recht interessantes (kostenloses) pdf Buch zum Thema:

Der Schuldenkönig: So zahlen Sie Ihre Schulden einfach nicht zurück. (Alexander Graf von Keschwitz):
http://home.arcor.de/epservice/spezialreporte/schuldenkoenig.pdf

Titel: Re: Klageweg - Rossmann beschreitet Klageweg
Beitrag von: themob am 09. Januar 2013, 18:35
Die Drogeriekette hat beim Bayerischen Verfassungsgericht ebenfalls eine Popularklage eingereicht (Gleichheitsgebot)


http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/neuer-rundfunkbeitrag-jetzt-klagt-rossmann-12019094.html

Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: Uwe am 09. Januar 2013, 19:09
 ;D Super es geht voran und das wird nicht die letzte Klage sein!!
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: Sunshine15041977 am 09. Januar 2013, 19:41
Bleibt nur zu hoffen, dass sich gaaaaaaaaaaanz viele dem Klageweg anschließen und dem Beitragsservice endlich in die Schranken weisen...  8)
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: power-dodge am 09. Januar 2013, 20:33
Aber bitte komplett aus, nicht nur wie vorher.

Mich regt die Sache immer mehr auf, hab mich früher nur von den Zahlungen gedrückt mehr nicht.
Jetzt wo man immer mehr damit zu tun hat!

Wie kann das in der Demokratie sein, das Rentner die kaum Geld haben zum überleben, so was bezahlen müssen.
Das Geld von deren Rente geht in den Pott wo zusätzlich andere Renten her bezahlt werden müssen und das 1500.- p.P.

Das ich inakzeptabel, unmenschlich und naht schon einem Diebstahl!!! Wie kann so was sein?
Sind alle Politiker Hirnlos, wie kann das sein ich bin fassungslos.

Jetzt aber richtig Kämpfen bis 0 Euro bezahlt werden müssen!!! Denken wir mal an unsere Rentner und an Leute
die wenig haben.

Unverschämtheit!
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: Uwe am 09. Januar 2013, 23:36
ttp://www.facebook.com/bild

Stimmen Sie ab.Finden Sie es gut das Rossmann gegen den neuen Rundfunkbeitrag klagt?

Macht alle mit,ist wieder sehr gute Werbung für uns!
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: SUREFACE am 11. Januar 2013, 00:12
Finde diese UNVERSCHÄMTE Neuregelung der Rundfunkgebühren lächerlich. Habe noch NIE GEZ gezahlt, und werde jetzt nicht damit anfangen. Ich Erinnere mich noch an die Aussage der Öffentlich-Rechtlichen Vertreter, die gesagt haben, dass Sie nur dann Gebühren erheben würden wenn Sie keine Werbung zeigen. War ca. 1984. War wohl gelogen. Sie Zeigen Werbung und verlangen trotzdem gebühren. Und was hat Mein PC oder Smartphone mit den Öffentlich-Rechtlichen zu tun? Digitale Blutdruckmesser haben auch einen Bildschirm. Wird für solche Geräte auch die Ausrede benutzt, dass man damit Fernseh empfangen könnte? Mein Rundfunkempfang ist schon 2 mal bezahlt. Einmal in den Nebenkosten Meiner Wohnung aufgelistet, zweitens durch den Kauf Meiner HD+ Karte. Mein Telefon hat auch nichts wirklich mit TV oder Radio zu tun. Daher sehe ich keinen Bedarf nochmehr zu zahlen als Nötig. Wenn die Öffentlich Rechtlichen das Anders sehen, müssen Sie das mit Meinem Kabel bzw. Telefonanbieter klären. Denn ich habe die Grundgebühren etc. an die zu zahlen.
Bitte prüft mal Eure Nebenkosten etc. Ihr werdet sehen, dass Ihr Eigentlich schon bezahlt, sofern solche Kosten in Eurer Nebenkostenauflistung aufgeführt sind.
Titel: Wann kommt die (natürlich "gerechte") Befreiung der Unternehmen
Beitrag von: wegbegleiter am 11. Januar 2013, 06:45
 "solidarischen" Rundfunkbeitrag?

Rossmann legt schon einmal vor:
http://www.focus.de/finanzen/news/500-prozent-steigerung-durch-rundfunkbeitrag-drogeriekette-rossmann-klagt-gegen-hoehere-zwangsabgabe_aid_895136.html

 Was bei der "Energiewende" geht, müsste doch auch beim "Rundfunkbeitrag" gehen? Immerhin geht's hier um Arbeitsplätze, Wettbewerbsfähigkeit und ähnliches Gedöns. Wer Arbeitsplätze schafft (Bundes-Muttis-CDU: "Sozial ist, was Arbeit schafft.") der handelt doch automatisch "solidarisch" und "gerecht", oder? Wozu dann noch ein "solidarischer" Rundfunkbeitrag?

 Könnte man doch auf die anderen "Solidarzahler" umlegen, also alle die, die keine "Arbeitsplätze schaffen", also die in dieser Hinsicht "unsolidarischen" wie du und ich...
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: gebuehren-igel am 11. Januar 2013, 08:34
@wegbegleiter: Die Einbeziehung von Unternehmen und Behörden hat eigentlich nur den Sinn, die tatsächlichen Kosten, die einem "Rundfunkteilnehmer" entstehen, zu vernebeln, denn natürlich zahlt letztlich der Bürger auch die Rundfunkbeiträge der Unternehmen und Behörden mit über die Produkte und Dienstleistungen, die er einkauft und die Steuern, die er zahlt. Das Schlagwort Solidarität im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag ist eh nur ein PR-Gag, denn hier sind Einpersonenhaushalte mit WGs solidarisch, Einkommenschwache mit reichen Säcken, Nichtfernsehbesitzer mit Couch Potatoes und alle zusammen mit Intendanten, die ganz selbstverständlich mehr verdienen als Ministerpräsidenten oder der Bundeskanzler.
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: Sunshine15041977 am 11. Januar 2013, 09:34
Finde diese UNVERSCHÄMTE Neuregelung der Rundfunkgebühren lächerlich. Habe noch NIE GEZ gezahlt, und werde jetzt nicht damit anfangen. Ich Erinnere mich noch an die Aussage der Öffentlich-Rechtlichen Vertreter, die gesagt haben, dass Sie nur dann Gebühren erheben würden wenn Sie keine Werbung zeigen. War ca. 1984. War wohl gelogen. Sie Zeigen Werbung und verlangen trotzdem gebühren. Und was hat Mein PC oder Smartphone mit den Öffentlich-Rechtlichen zu tun? Digitale Blutdruckmesser haben auch einen Bildschirm. Wird für solche Geräte auch die Ausrede benutzt, dass man damit Fernseh empfangen könnte? Mein Rundfunkempfang ist schon 2 mal bezahlt. Einmal in den Nebenkosten Meiner Wohnung aufgelistet, zweitens durch den Kauf Meiner HD+ Karte. Mein Telefon hat auch nichts wirklich mit TV oder Radio zu tun. Daher sehe ich keinen Bedarf nochmehr zu zahlen als Nötig. Wenn die Öffentlich Rechtlichen das Anders sehen, müssen Sie das mit Meinem Kabel bzw. Telefonanbieter klären. Denn ich habe die Grundgebühren etc. an die zu zahlen.
Bitte prüft mal Eure Nebenkosten etc. Ihr werdet sehen, dass Ihr Eigentlich schon bezahlt, sofern solche Kosten in Eurer Nebenkostenauflistung aufgeführt sind.

Dass die Kabelanschlussgebühr in den Nebenkosten mit drin ist und somit auch der Runfunkbeitrag abgedeckt ist, war und ist immer noch auch meine Meinung.
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: Heiko H. am 11. Januar 2013, 11:12
Kabelgebühren und GEZ haben nichts miteinander zu tun. Das nur nebenbei.
Ich hatte auch zurück gebucht und gestern meine Zahlungsaufforderung im Briefkasten gehabt.  ;D
Ich würde das Schreiben gern hier einstellen. Aber in welchem Thread am besten?
Macht euch mal nicht verrückt mit Beugehaft und so. Die Klagen haben erst angefangen.
Ich denke mal es wird eine Klageflut auf die GEZ zurollen. Schon seitens der Firmen.
Jetzt werde ich erst mal versuchen einen Widerspruch zu formulieren. 
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: Frankie am 12. Januar 2013, 16:42

Ich würde das Schreiben gern hier einstellen. Aber in welchem Thread am besten?
Macht euch mal nicht verrückt mit Beugehaft und so. Die Klagen haben erst angefangen.
Ich denke mal es wird eine Klageflut auf die GEZ zurollen. Schon seitens der Firmen.
Jetzt werde ich erst mal versuchen einen Widerspruch zu formulieren.

Mach doch am besten einen eigenen Thread mit dem Schreiben.
Deinen Widerspruch kannst du ja auch anonym einstellen. Dann hat der ein oder andere evtl. eine Vorlage.
Außerdem werden auch andere ermutigt diesen Weg zu gehen


Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: Heiko H. am 14. Januar 2013, 10:40
Ja Frankie, das ist eine gute Idee. Werde ich machen.  ;)
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: BASILIO am 17. Januar 2013, 08:56
Also ich meine es wäre super, wenn der Administrator zu diesen Forum einen WIKI dazu schraubt, wo wir Schritt für schritt, alle Punkte Abhacken könnten, so nach dem Motto "Hast du Schreiben XY, schick Antwort YX" usw. Mit ganzen Texten und Gesetzt Paragraphen ohne ende  ;D
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: homerJS am 17. Januar 2013, 09:17
Da der Admin zu diesem Forum das alles in seiner Freizeit macht und nebenbei auch noch ein Leben und einen Job hat, glaube ich kaum dass so etwas so schnell zu bewerkstelligen ist.
Es hält dich aber niemand davon ab, selbst etwas aktiv zu werden und Informationen (auch hier im Forum) zusammenzusammeln.
Vielleicht setzt der Rene ja mal ein einfaches WIKI auf den Server auf und du kannst das dann da einpflegen ;)
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: GEZ Morpheus am 17. Januar 2013, 21:33
Bin neu hier und ein noch braver Zahler der Rudfunkgebühren. :-[
Da ich die Nase schon lange von diesem System voll habe, suche ich auch nach einem Weg zur Gerechtigkeit...Sofern es diese überhaupt gibt bzw. geben wird.
Ich würde den Weg der Klage auch gerne gehen wenn es wirklich bei dem so oft genanten Höchstbetrag von 100 EUR. bleibt.
Einen Besuch vom Gerichtsvollzieher könnte ich mir in meinem Umfeld leider nicht erlauben...
Es wäre wirklich wünschenswert wenn Juristen bzw. Leute die sich juristisch gut auskennen, diverse Vorlagen hier einstellen!

Nach einem Facebook-Beitrag >>> https://www.facebook.com/events/132317996920872/

Habe ich folgende Antwort bekommen:

GEZ nicht mehr zahlen-ohne rechtliche Folgen!
(Die GEZ wurde zur Jahreswende umbenannt und nennt sich ab 2013 "ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice". Rechtlich werden die Schreiben also nur dann gültig und beantwortet wenn wir die neue Bezeichnung in unseren Schreiben verwenden.)

Ab 2013 ist die Abmeldung bei der GEZ nicht mehr von Bedeutung. Gebühren werden unabhängig von Empfangsgeräten erhoben und zwar in der vollen Höhe und für jeden Haushalt .
Dennoch gibt es eine Möglichkeit die Gebühren zu umgehen und zwar nicht wie bisher (indem man lügen musste, wenn man sich trotz des Besitzes von Empfangsgeräten abgemeldet hat) sondern ganz legal und rechtlich einwandfrei.

Zuerst einmal entzieht man schriftlich der GEZ die Erlaubnis Gebühren per Einzugsermächtigung einzuziehen. Dann wartet man die nächste Rechnung ab widerspricht der Zahlungsforderung "nicht" sondern beantwortet dieses Schreiben mit folgendem Text :

"Liebe GEZ, bitte legitimieren Sie sich mir gegenüber, belegen Sie mir auf welcher rechtlichen Grundlage sie handeln, in welchem Geltungsbereich diese Gesetze rechtskräftig sind und welcher staatliche Richter die Forderung angeordnet hat und erst daraufhin werde ich bezahlen."

Natürlich wird man danach noch nicht in Ruhe gelassen und wird weiterhin behelligt von illegalen Schreiben der GEZ die man immer mit dem gleichen Text beantworten muss. Der Letzte, mit dem man dann in Sachen GEZ zu tun haben wird, der sich dann nach einem relativ kurzem Zeitraum melden wird , ist der Gerichtsvollzieher (keine Angst). Diesen fordert man ebenfalls auf sich zu legitimieren (wozu er verpflichtet ist), nachzuweisen auf welcher rechtlichen Grundlage er handelt und in welchem Geltungsbereich das von ihm voraussichtlich genannte Gesetz gültig ist .Er muss dann widerrechtlich die Auskunft verweigern um sich nicht zu blamieren und wird ohne Unterschrift von Ihnen (wichtig) und ohne Widerspruch von Ihnen (wichtig) gehen müssen nachdem er vermerkt hat, dass Sie zahlen wollen aber erst nachdem Ihnen eine richterliche Anordnung mit richterlicher Unterschrift vorgelegt wurde. Da in Deutschland dieser rechtlich berechtigten Aufforderung niemand nachkommen können wird, hat man dann im Schnitt zwei Jahre Ruhe bevor das Spiel der GEZ von vorne beginnt, und man dann ebenfalls die nötigen Schritte wiederholt. Aber diese verhältnismäßig kleine Mühe lohnt sich und zahlt sich aus, denn die GEZ treibt widerrechtlich enorme Summen von Bürgern ein, und das kann man auf rechtlichem Wege verhindern und ohne rechtliche Folgen für sich persönlich geltend machen.

Ich habe mich mit diesem Thema befasst, und möchte auch euch Mut machen euch mit dem Thema auseinander zu setzen, denn es ist sehr wichtig dem simulierenden Staatsgebilde Einhalt zu gebieten und ihnen anhand von gültigen Gesetzen ihre Schein -Berechtigung zu entziehen. Die GEZ hat keine rechtliche Grundlage für ihr Handeln und handelt somit illegal. Alle meine Angaben sind im Internet nachlesbar und stehen jedem offen als Gesetzestexte oder you tube Videos unter dem Begriff "BRD kein Staat" nachzulesen oder einfach anzusehen oder im GG ( Grundgesetz),ZPO (CPO) (Civilprozessordnung), GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) usw...

Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: GEZ Morpheus am 19. Januar 2013, 17:49
Klage gegen GEZ >>> auf Facebook entdeckt...  8)

https://www.facebook.com/#!/events/119156331585981/126735914161356/?notif_t=event_mall_reply

Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: GEZ Morpheus am 19. Januar 2013, 19:35
Auf Facebook gefunden... Was haltet ihr davon?


WIDERSPRUCH GEGEN DIE NEUE GEZ - GEBÜHR
 
Name, Vorname
 Strasse Hausnummer
 PLZ Ort
 
ARD ZDF Deutschlandradio
 Beitragsservice
 50656 Köln
 
Widerspruch gegen die Einforderung des Rundfunkgebührenbeitrags
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
hiermit widerspreche ich Ihrer Forderung, für meinen Haushalt den Rundfunkgebühren-Beitrag zu leisten.
 Dieses begründet sich darauf, dass ich Sie nicht beauftragt habe, mich mit einer Leistung jeglicher Art zu beliefern.
 Laut § 241a BGB Absatz 1 sind Sie nicht berechtigt durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen einen Anspruch gegen mich zu begründen.
 Bemängeln muss ich zudem, dass es in Ihrer neuen Regelung keine Möglichkeit gibt, darzulegen, dass ich das Angebot Ihres Rundfunks und TV nicht nutze Dieser Umstand ist nicht vereinbar mit dem Grundgesetz der Verfassung meines Bundeslandes.
 Ich weise Sie darauf hin, dass ich sämtliche Zahlungen an Sie verweigere und fordere Sie auf, mich nicht weiter mit öffentlich rechtlichen Rundfunk und TV zu beliefern.
 Die Begründung, das dieses aus technischen Gründen nicht machbar sei, ist von vornherein nicht haltbar, da andere Unternehmen wie Sky (ehemals Premiere) dieses bereits seit Jahren praktizieren und ihr Programm verschlüsseln.
 
Mit freundlichen Gruß
 
_______________________
 Ort, Datum, Unterschrift
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: gebuehren-igel am 19. Januar 2013, 19:48
Die Geschichte mit der Legitimation und BRD kein Staat ist Kappes. Da sind schon einige hier aufgelaufen und wollten uns das erzählen. Vielleicht ist es theoretisch so, obwohl ich das bezweifele, aber in der Praxis erreichst du damit gar nichts. Beim zweiten Brief ist die Begründung mit der unbestellten Leistung ebenfalls nicht zu gebrauchen. Wir sind nicht im Privatrecht, sondern im Verwaltungsrecht. Der Beitrag basiert auf einer gesetzlichen Vorgabe. Beim Widerspruch würde ich mich einfach auf die bestehenden Klagen berufen und die Jungs damit zutexten, was man sonst noch auf dem Herzen hat. Bis zur Klage ist noch Zeit, Argumente findet man z.B. bei www.natuerlich-klag-ich.de
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: bobby am 19. Januar 2013, 23:19
Dieses Gesetz haben ja die Länder und deren Minister verbrochen.
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: HaraldSimon am 21. Januar 2013, 20:16
Ich habe den Klageweg um einen Abschnitt zur Feststellungsklage erweitert:
http://www.natuerlich-klag-ich.de/klageweg.html (http://www.natuerlich-klag-ich.de/klageweg.html)

Mit dieser muss man nicht auf einen Beitragsbescheid warten, sofern das Gericht diese Klageform als besser oder gleichwertig ansieht.
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: BASILIO am 21. Januar 2013, 20:19
Ich habe den Klageweg um einen Abschnitt zur Feststellungsklage erweitert:
http://www.natuerlich-klag-ich.de/klageweg.html (http://www.natuerlich-klag-ich.de/klageweg.html)

Mit dieser muss man nicht auf einen Beitragsbescheid warten, sofern das Gericht diese Klageform als besser oder gleichwertig ansieht.
Ich habe es durchgelesen, aber kein bisschen verstanden.
Geht es auch in einfachen Deutsch übersetzt?
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: vonreuter am 21. Januar 2013, 23:29
Folgende Anlage unbedingt der GEZ An/Ummeldung beifügen:
(Auf der Original-Anmeldung zuerst ein *1) hinzufügen)

*1) Diese Anlage ist Bestandteil meiner Neuanmeldung / Änderungsmeldung beim
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
"Anlage zum Neuanmeldung / Änderungsmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Diese Anmeldung wird als Nötigung empfunden und entspricht nicht einer freien Willensäußerung und erfolgt unter Zwang in Erwartung rechtlicher Konsequenzen zu Ungunsten des Anmelders.
Die Bereitstellung von Medien und Informationen, bei denen keine Nutzungsabsicht vom Kunden vorliegt, kann nicht zwangsweise kostenpflichtig sein. Hiermit wird bestätigt, dass keine Medien öffentlich-rechtlicher Sender verwendet/angesehen/angehört werden, oder beabsichtigt wird, diese jemals zu verwenden, anzusehen oder anzuhören. Somit wird eine Gebühr ohne Gegenleistung gefordert.
Ebenso handelt es sich hier um Wettbewerbsverzerrung gegenüber privaten Anbietern. Zudem wird die Religionsfreiheit verletzt, diese ist aber verfassungsmäßig garantiert, bei Personen mit Lebenskonzepten ohne Einkommen und ohne den Wunsch, Leistungen vom Staat oder anderen Einrichtungen zu beantragen, werden sie zu Schuldnern des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Ich protestiere hiermit förmlich gegen diese Diskriminierung und behalte mir Klagen insbesondere vor dem EuGH vor, sollten diese erfolgreich sein müssen alle eventuell gezahlten Beträge zurückerstattet werden. Alle Zahlungen erfolgen unter Zwang und unter Vorbehalt.
Alle Mitarbeiter des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice sowie Mitarbeiter oder Begünstigte öffentlich-rechtlicher Sender und andere Personen, die davon in irgendeiner Weise profitieren erhalten hiermit dauerhaftes Hausverbot und sind hiermit von einer weiteren Zusammenarbeit mit mir oder meinen Geschäftspartnern ausgeschlossen. Die Speicherung und Verwendung meiner personenbezogenen Daten untersage ich Ihnen hiermit."
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: BASILIO am 21. Januar 2013, 23:39
Folgende Anlage unbedingt der GEZ An/Ummeldung beifügen:
(Auf der Original-Anmeldung zuerst ein *1) hinzufügen)

*1) Diese Anlage ist Bestandteil meiner Neuanmeldung / Änderungsmeldung beim
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
"Anlage zum Neuanmeldung / Änderungsmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Diese Anmeldung wird als Nötigung empfunden und entspricht nicht einer freien Willensäußerung und erfolgt unter Zwang in Erwartung rechtlicher Konsequenzen zu Ungunsten des Anmelders.
Die Bereitstellung von Medien und Informationen, bei denen keine Nutzungsabsicht vom Kunden vorliegt, kann nicht zwangsweise kostenpflichtig sein. Hiermit wird bestätigt, dass keine Medien öffentlich-rechtlicher Sender verwendet/angesehen/angehört werden, oder beabsichtigt wird, diese jemals zu verwenden, anzusehen oder anzuhören. Somit wird eine Gebühr ohne Gegenleistung gefordert.
Ebenso handelt es sich hier um Wettbewerbsverzerrung gegenüber privaten Anbietern. Zudem wird die Religionsfreiheit verletzt, diese ist aber verfassungsmäßig garantiert, bei Personen mit Lebenskonzepten ohne Einkommen und ohne den Wunsch, Leistungen vom Staat oder anderen Einrichtungen zu beantragen, werden sie zu Schuldnern des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Ich protestiere hiermit förmlich gegen diese Diskriminierung und behalte mir Klagen insbesondere vor dem EuGH vor, sollten diese erfolgreich sein müssen alle eventuell gezahlten Beträge zurückerstattet werden. Alle Zahlungen erfolgen unter Zwang und unter Vorbehalt.
Alle Mitarbeiter des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice sowie Mitarbeiter oder Begünstigte öffentlich-rechtlicher Sender und andere Personen, die davon in irgendeiner Weise profitieren erhalten hiermit dauerhaftes Hausverbot und sind hiermit von einer weiteren Zusammenarbeit mit mir oder meinen Geschäftspartnern ausgeschlossen. Die Speicherung und Verwendung meiner personenbezogenen Daten untersage ich Ihnen hiermit."
Schön verfasst, nur wird leider ausgelacht, intern selbst verständlich, reine Versprechen tun keine Fliege was. Das letztere ist sowieso nicht durchzubekommen, da die Daten gespeichert werden, um dich weiter abzuzocken.
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: Bürger am 22. Januar 2013, 00:38
Ich habe den Klageweg um einen Abschnitt zur Feststellungsklage erweitert:
http://www.natuerlich-klag-ich.de/klageweg.html (http://www.natuerlich-klag-ich.de/klageweg.html)
Mit dieser muss man nicht auf einen Beitragsbescheid warten, sofern das Gericht diese Klageform als besser oder gleichwertig ansieht.

Danke HaraldSimon für Deine immer wieder fundierten Beiträge!
Werde ich in meine noch zu sortierende Schritt-für-Schritt-Liste aufnehmen, die ich einschl. diverser Vorbereitungsschritte demnächst vielleicht mal hier zur Diskussion stellen werde...

Dranbleiben!
Weitermachen!

Lasst uns nicht nur "klagen" - sondern *KLAGEN*!!

:)
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: Zasz am 07. Februar 2013, 21:59
Ich frage mich ob man diesen beitrag als illegale zusatzmiete anklagen kann. Ich denke daran dass man ja für die benutzung einer wohnung/betriebsstätte zahlt und nicht für die nutzung von geräten IN diesen genannten räumen. Im prinzip verlangt man eine miete von uns. Aber wir bezahlen ja schon miete an die besitzer dieser räume.

Gibt es eine möglichkeit das auszubauen? Verbotene wohnsteuer oder sowas?
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: BASILIO am 07. Februar 2013, 22:18
Ich frage mich ob man diesen beitrag als illegale zusatzmiete anklagen kann. Ich denke daran dass man ja für die benutzung einer wohnung/betriebsstätte zahlt und nicht für die nutzung von geräten IN diesen genannten räumen. Im prinzip verlangt man eine miete von uns. Aber wir bezahlen ja schon miete an die besitzer dieser räume.

Gibt es eine möglichkeit das auszubauen? Verbotene wohnsteuer oder sowas?
Wenn schon, dann ist dies mit einem Grundstücksteuer zu vergleichen, der schon mal in unsere Miete eingebunden ist.
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: Zasz am 08. Februar 2013, 08:26
Wäre das dann nicht eine doppelte grundstückssteuer?
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 08. Februar 2013, 08:39
Wäre das dann nicht eine doppelte grundstückssteuer?

Für den Rundfunk-Nicht-Verbraucher ist wie eine Grundsteuer, aber erheblich höher als die Grundsteuer einer normalen Wohnung.
Titel: Grundsteuer
Beitrag von: Hackbert am 08. Februar 2013, 23:01
Die GEZ -Steuer ist in der Tat sehr mit der Grundsteuer vergleichbar, weil sie einen immer trifft.
Ich stell mir einen Super-Öko vor, der ganz asketisch lebt, nur von dem was er anpflanzt und er aus der Natur  gewinnt. Er würde sich wohl sämtliche Steuern und Gebühren sparen, bis auf... Grundsteuer und GEZ-steuer.
Titel: Re: Grundsteuer
Beitrag von: s1g-de am 09. Februar 2013, 06:07
Die GEZ -Steuer ist in der Tat sehr mit der Grundsteuer vergleichbar, weil sie einen immer trifft.
Ich stell mir einen Super-Öko vor, der ganz asketisch lebt, nur von dem was er anpflanzt und er aus der Natur  gewinnt. Er würde sich wohl sämtliche Steuern und Gebühren sparen, bis auf... Grundsteuer und GEZ-steuer.
...und durch den Zwangsanschluss an das Abwassernetz entstehende Gebühren, Gebühren für den Schornsteinfeger, Abfallgebühren und, wie bei uns, Abgaben an den Deich und Wasserverband.

Georg
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: Taj am 22. März 2013, 09:44
Hier noch zwei aktuelle links aus dem Handelsblatt vom 22.3.2013:  Gegner müssen zunächst Widerspruch einlegen (http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/rundfunkbeitrag-gegner-muessen-zunaechst-widerspruch-einlegen/7970054-2.html) und Frühere GEZ-Behörde musste Personal aufstocken (http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/rundfunkbeitrag-fruehere-gez-behoerde-musste-personal-aufstocken/7970054-3.html) In beiden Artikeln gibt es Tipps zum Klageweg !
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: privetwsem am 24. März 2013, 12:27
Hallo,
anbei ein interessantes Video zum Thema RF-Staatsvertrag:

http://www.youtube.com/watch?v=k_Y3AMLBMuw

Da ich kein Jurist bin kann ich über die Richtigkeit des Inhaltes keine Angaben machen.

Schöne Grüsse
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: osirisis am 24. März 2013, 22:55
@priwet tebe
Bitte nicht schon wieder diese spinnete Theorie über "BRD-GmbH", das haben wir hier schon viel zu oft lesen müssen.
Es ist völliger Quatsch und gehört nicht zu unserem Thema!

Danke für dein Verständnis.
Titel: Sixt wird auch klagen
Beitrag von: xbay am 08. April 2013, 12:22
Sixt wird klagen, genauso wie ich und hoffentlich ihr alle auch !!!
http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Euro-am-Sonntag-Interview-Mietwagen-Mogul-Sixt-Eine-typische-Neiddebatte-2355511
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: power-dodge am 08. April 2013, 12:24
Ja wir alle, koste was es wolle!
Wir kämpfen bis zum letzten Bluts tropfen um unsere Freiheit!
Titel: Re: Sixt wird auch klagen
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 08. April 2013, 13:11
Sixt wird klagen, genauso wie ich und hoffentlich ihr alle auch !!!
http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Euro-am-Sonntag-Interview-Mietwagen-Mogul-Sixt-Eine-typische-Neiddebatte-2355511

Die Wirtschaft sollte es richtig machen, kompromisslos: wenn sie Rundfunk nicht verbrauchen, sollte sie nichts zahlen.

Die "Lösung" durch Erweiterung des Schuldner-Kreises begann mit der PC-Gebühr: zwar waren Private getroffen, die die Politik als Minderheit gering schätzt, aber das Ziel war die Wirtschaft. Sie wollten eine Beteiligung der Wirtschaft und diese war durch den Besitz von Rechnern greifbar. Danach kam die weitere Erweiterung des Schuldner-Kreises auf Besitzer von Wohnungen, Betriebsstätten und Fahrzeugen. Es ist eine inflationäre Entwicklung: anstatt die Gebühr inflationär zu erhöhen, erweitern sie inflationär den Kreis der Beitragsschuldner. Jetzt ist wegen des Zwangs, des breiten Kreises der Gezwungenen und wegen der Indizierungsmethoden der KEF die inflationäre Wirkung gesteigert. Allein aus diesem Grund sollte man diesen Unfug zum Scheitern bringen.

Wenn die Wirtschaft schafft, sich völlig zu befreien, dann ist die Finanzierung der Rundfunkblase wirklich unzumutbar, dann müssen die Gebühren bis zum Ekel erhöht werden, dann bleibt nichts übriges als die richtige Lösung: die Blase zum Platzen zu bringen, also eine Lösung an der Ausgabeseite, nicht an der Einnahmeseite.
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: copenfan am 14. April 2013, 14:09
Ich hätte noch eine Ergänzung zu dem Thema "Klagen statt zahlen" auf online-Boykott.de

Es wird in der Anleitung zwar darauf eingegangen, dass man erst durch Nichtzahlung den Beitragsbescheid erhält, aber nicht, wie man sich nach Erhalt des Beitragsbescheids verhalten soll.

Auf der Rückseite des Bescheides steht nämlich, dass der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Mit dem Widerspruch verhindert man "nur", dass der Bescheid rechtskräftig wird.

Eine mögliche Vorgehensweise ist, zeitgleich mit dem Widerspruch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei der jeweiligen LRA zu stellen. Begründung § 80 (4) VwGO. "Die Aussetzung soll bei öffentlichen Abgaben und Kosten erfolgen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen "

Abgelehnt wird dann beides, man kann aber auch im nächsten Schritt vor dem Gericht wieder einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Desto mehr finanzielle Mittel wir den Verbrechern entziehen, desto größer wird der Druck auf die Politik!
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: cassiel am 10. Juni 2013, 22:30
Hallo,

als jemand der sich als juristischer Laie schon durch alle Instanzen durchgeklagt hat, Beschwerde beim BVerfG eingelegt hat und nun Beschwerde beim EGMR führt, folgende Anregungen aus dieser Erfahrung:

1. es hilft sich einen juristischen Duktus zuzulegen. Mit Wörtern wie "hilfsweise", "unstrittig", oder "wird bestritten" sollten man nicht sparen.
2. man sollte mit allem schießen was man hat. Da es letztlich auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit hinausläuft sollte man sämtliche Aspekte von Anfang an in die Waagschale werfen. Das geht vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bis zum Umstand, dass man nicht gezwungen werden kann eine Straftat finanziell zu fördern (Doping im Spitzensport). Da ist wirklich kein Argument zu weit hergeholt. Das ist Juristerei. Aber nicht nur beim Grundgesetz bleiben. Von Anfang an auch mit der EKMR argumentieren. Vom Recht auf Eigentum, Gewissens- bis hin zur Vereinigungsfreiheit (die auch im negativen Sinne gilt) kommt da auch einiges in Frage. Die nationalen Gerichte sind eigentlich zur Beachtung und Einhaltung der EKMR verpflichtet. Doch nicht selten tun sie es nicht und erst der EGMR in Straßburg spricht dann Recht in diesem Sinne. Das kann sich natürlich über einige Jahre hinziehen und eine Garantie gibt es in Straßburg natürlich auch nicht. Aber wie immer:

Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.



Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: cassiel am 11. Juni 2013, 21:46
Da dieser Thread http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5601.0.html gesperrt ist und ich dem Autor auch keine PM senden kann. Hier eine Ergänzung.

Ich würde in den Schreiben und spätestens in den Schriftsätzen vor Gericht auch mit der Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EKMR) insbes. Art. 9,10 und 11 argumentieren. Denn die nationalen Gerichte sind eigentlich zu deren Beachtung verpflichtet. Tun sich incl. BVerfG nur meist nicht, aber dann ist der Weg nach Straßburg frei, wo die BRD schon Dauergast auf der Anklagebank ist.

weiter würde ich bei Zwangsfinanzierung auch den Aspekt der Beihilfe zu Straftaten durch die finanzielle Förderung des Dopings durch die ÖR, Verstoß gegen das BtmG. dazu nehmen.
Hans-Joachim Seppelt über den Dopingfall Lance Armstrong.
http://www.tagesschau.de/sport/armstrong282.html

Gruß

Cassiel

Textbausteine:
Der Bescheid ist rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), formell und materiell in mehreren Gründen gegen das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention (EKMR) verstößt.

Zwangsfinanzierung / Beihilfe zu Straftaten

Ferner habe ich das natürliche Recht, nicht gezwungen zu werden, Firmen und Unternehmen zu finanzieren, insbesondere wenn durch meine Beitragsgelder Straftaten finanziert werden (Doping im Spitzensport, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Nach dem Betäubungsmittelgesetz ist die finanzielle Unterstützung von Hehlerei strafbar. Ein Zahlungszwang stellt eine Nötigung zu einer Straftat dar.
Nach den kürzlichen Dopingskandalen, wo selbst ein Kommentator des WDR feststellte, dass praktisch der ganze Spitzensport dopingverseucht ist, ist es ein offenes Geheimnis, dass die öffentlich-rechtlichen Sender das Doping finanziell fördern und dadurch indirekt auch die Beitragszahler.

Verletzung der EKMR

Des weiteren verstößt der Rundfunkbeitrag als ein Zwangsmitgliedschaft in der Gemeinschaft Gebührenzahler gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, insbesondere gegen die Artikel 9, 10 und 11 in Verb. mit Art.1 Zusatzprotokoll.


Weiteren Sachvortrag und Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht behalte ich mir ausdrücklich vor.
Titel: Re: Klageweg
Beitrag von: Lilla am 03. September 2013, 22:42
Wow, Du hast Dir ja richtig viele und nützliche Gedanken dazu gemacht, Respekt!
Bin gerade erst über diesen Thread hier gestolpert und hab mir gleich ein paar Sachen rauskopiert. Bei mir ist alles noch in einem relativ frühen Stadium, aber ich bin ab Samstag für drei Wochen im Ausland, vermutlich ohne vernünftigen Rechnerzugang. Ich hab nämlich auch kein Smartphone - irgendwqann wird es für solche Leute vermutlich eine "Rote Liste" geben ;-)))

Danke für Deine Mühe, hoffentlich animieren Menschen wie Du ein paar Zögerlinge mehr!

Gruß,
Lilla