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Autor Thema: Klageweg  (Gelesen 99038 mal)

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Re: Klageweg
#15: 06. Januar 2013, 16:08
Zitat
Was heißt - übrigens - können dann nicht mehr, stimmt auch nicht. Die werden dann auch - zwar in größeren Zeitabständen - immer mal wieder den Gerichtsvollzieher aus demgleichen Titel heraus schicken, weil, es kann ja sein, dass der Schuldner (also wir/Du) ja doch wieder Geld hat. Denn: so ein Titel, aus dem vollstreckt werden kann ist ganze schlappe 30 Jahre "gut".

Die kriegen ja keinen Titel das ist ja der Witz mit dem 1 Euro. Einen Titel kriegen die nur wenn du den Vollstreckungsbescheid nicht widersprichst. Du widersprichst aber und bist bereit 1 Euro monatlich zu zahlen. Vollstreckung wird abgelehnt und der Gläubiger kriegt darüber Bescheid (auf den Kosten bleibt er schon mal sitzen). Er könnte nun auf dem normalen gerichtlichen Wege versuchen die Zahlungen von dir zu bekommen. Aber das bedeutet Gerichtskosten usw muß voll der Gläubiger zahlen. Und wenn es zum Gerichtstermin kommt sagst du du zahlst was du kannst - eben 1 Euro monatlich. Ende der Verhandlung und außer eigene Kosten hat der Gläubiger nix gewonnen..

Diese Masche mit dem 1 Euro ist schon zig mal durchgezogen worden, gibts auch Urteile zu. Wie gesagt, Schulden haben ist nicht verboten, nur sie nicht zurückzahlen zu wollen wäre strafbar. Du zahlst ja was du kannst-1 Euro...

Zitat
1 Cent ist auch Geld!!! 12 Cent im Jahr zahl ich gern denen

1 Cent ich weiß nicht ob das reicht, die Urteile sprechen das mindestens 1 Euro monatlich gezahlt werden muß um seine Zahlungsbereitschaft zu beweisen.


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Re: Klageweg
#16: 06. Januar 2013, 16:12
Moment...

das ist ein Feld, was ich einem Anwalt überlassen würde, denn das was Du beschreibst, hab ich so nicht als "möglich" gelernt.

Was ich kenne ist, um einen Gläubiger zu ärgern, ein "Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast".

Wenn das nicht erklärt wird, wird letztenendes immer der Schuldner (also du/wir) für die Gerichts-/GV- etc Kosten aufkommen "müssen", auch wenn das mit der Zahlung des 1 Euro je Monat eh niemals möglich sein wird.

Lg!


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Re: Klageweg
#17: 06. Januar 2013, 16:57
Wir werden aber alles versuchen!

Sollen wir deine Meinung nach nichts unternehmen?


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Re: Klageweg
#18: 06. Januar 2013, 17:57

Der Klageweg ist in so fern aussichtslos da man hier gegen die gesamte Abgabe wegen Nichtigkeit der Gesetze klagen muss .


Hallo,
mach das doch einfach.  Und berichte wie deine Klage ausgegangen ist.
Ich versuche es lieber mit der naheliegenden Begründung, dass dieses neue Machwerk gegen das Gleichheitsprinzip im Grundgesetz verstößt. ;)
Hauptsache klagen! Da geht diesmal was.

VG
Frankie
 


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Re: Klageweg
#19: 07. Januar 2013, 06:19
Hier gibts übrigens nen recht interessantes (kostenloses) pdf Buch zum Thema:

Der Schuldenkönig: So zahlen Sie Ihre Schulden einfach nicht zurück. (Alexander Graf von Keschwitz):
http://home.arcor.de/epservice/spezialreporte/schuldenkoenig.pdf



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themob

Re: Klageweg - Rossmann beschreitet Klageweg
#20: 09. Januar 2013, 18:35
Die Drogeriekette hat beim Bayerischen Verfassungsgericht ebenfalls eine Popularklage eingereicht (Gleichheitsgebot)


http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/neuer-rundfunkbeitrag-jetzt-klagt-rossmann-12019094.html



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Uwe

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Re: Klageweg
#21: 09. Januar 2013, 19:09
 ;D Super es geht voran und das wird nicht die letzte Klage sein!!


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Re: Klageweg
#22: 09. Januar 2013, 19:41
Bleibt nur zu hoffen, dass sich gaaaaaaaaaaanz viele dem Klageweg anschließen und dem Beitragsservice endlich in die Schranken weisen...  8)


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"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

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Re: Klageweg
#23: 09. Januar 2013, 20:33
Aber bitte komplett aus, nicht nur wie vorher.

Mich regt die Sache immer mehr auf, hab mich früher nur von den Zahlungen gedrückt mehr nicht.
Jetzt wo man immer mehr damit zu tun hat!

Wie kann das in der Demokratie sein, das Rentner die kaum Geld haben zum überleben, so was bezahlen müssen.
Das Geld von deren Rente geht in den Pott wo zusätzlich andere Renten her bezahlt werden müssen und das 1500.- p.P.

Das ich inakzeptabel, unmenschlich und naht schon einem Diebstahl!!! Wie kann so was sein?
Sind alle Politiker Hirnlos, wie kann das sein ich bin fassungslos.

Jetzt aber richtig Kämpfen bis 0 Euro bezahlt werden müssen!!! Denken wir mal an unsere Rentner und an Leute
die wenig haben.

Unverschämtheit!


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Uwe

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Re: Klageweg
#24: 09. Januar 2013, 23:36
ttp://www.facebook.com/bild

Stimmen Sie ab.Finden Sie es gut das Rossmann gegen den neuen Rundfunkbeitrag klagt?

Macht alle mit,ist wieder sehr gute Werbung für uns!


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Re: Klageweg
#25: 11. Januar 2013, 00:12
Finde diese UNVERSCHÄMTE Neuregelung der Rundfunkgebühren lächerlich. Habe noch NIE GEZ gezahlt, und werde jetzt nicht damit anfangen. Ich Erinnere mich noch an die Aussage der Öffentlich-Rechtlichen Vertreter, die gesagt haben, dass Sie nur dann Gebühren erheben würden wenn Sie keine Werbung zeigen. War ca. 1984. War wohl gelogen. Sie Zeigen Werbung und verlangen trotzdem gebühren. Und was hat Mein PC oder Smartphone mit den Öffentlich-Rechtlichen zu tun? Digitale Blutdruckmesser haben auch einen Bildschirm. Wird für solche Geräte auch die Ausrede benutzt, dass man damit Fernseh empfangen könnte? Mein Rundfunkempfang ist schon 2 mal bezahlt. Einmal in den Nebenkosten Meiner Wohnung aufgelistet, zweitens durch den Kauf Meiner HD+ Karte. Mein Telefon hat auch nichts wirklich mit TV oder Radio zu tun. Daher sehe ich keinen Bedarf nochmehr zu zahlen als Nötig. Wenn die Öffentlich Rechtlichen das Anders sehen, müssen Sie das mit Meinem Kabel bzw. Telefonanbieter klären. Denn ich habe die Grundgebühren etc. an die zu zahlen.
Bitte prüft mal Eure Nebenkosten etc. Ihr werdet sehen, dass Ihr Eigentlich schon bezahlt, sofern solche Kosten in Eurer Nebenkostenauflistung aufgeführt sind.


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 "solidarischen" Rundfunkbeitrag?

Rossmann legt schon einmal vor:
http://www.focus.de/finanzen/news/500-prozent-steigerung-durch-rundfunkbeitrag-drogeriekette-rossmann-klagt-gegen-hoehere-zwangsabgabe_aid_895136.html

 Was bei der "Energiewende" geht, müsste doch auch beim "Rundfunkbeitrag" gehen? Immerhin geht's hier um Arbeitsplätze, Wettbewerbsfähigkeit und ähnliches Gedöns. Wer Arbeitsplätze schafft (Bundes-Muttis-CDU: "Sozial ist, was Arbeit schafft.") der handelt doch automatisch "solidarisch" und "gerecht", oder? Wozu dann noch ein "solidarischer" Rundfunkbeitrag?

 Könnte man doch auf die anderen "Solidarzahler" umlegen, also alle die, die keine "Arbeitsplätze schaffen", also die in dieser Hinsicht "unsolidarischen" wie du und ich...


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Den Feinden und Verrätern unserer Kultur, Gesellschaft und unserem Volk sei gesagt,
wenn das Volk seine Geschicke selbst in die Hand nimmt,dann Gnade ihnen Gott.

g

gebuehren-igel

Re: Klageweg
#27: 11. Januar 2013, 08:34
@wegbegleiter: Die Einbeziehung von Unternehmen und Behörden hat eigentlich nur den Sinn, die tatsächlichen Kosten, die einem "Rundfunkteilnehmer" entstehen, zu vernebeln, denn natürlich zahlt letztlich der Bürger auch die Rundfunkbeiträge der Unternehmen und Behörden mit über die Produkte und Dienstleistungen, die er einkauft und die Steuern, die er zahlt. Das Schlagwort Solidarität im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag ist eh nur ein PR-Gag, denn hier sind Einpersonenhaushalte mit WGs solidarisch, Einkommenschwache mit reichen Säcken, Nichtfernsehbesitzer mit Couch Potatoes und alle zusammen mit Intendanten, die ganz selbstverständlich mehr verdienen als Ministerpräsidenten oder der Bundeskanzler.


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Re: Klageweg
#28: 11. Januar 2013, 09:34
Finde diese UNVERSCHÄMTE Neuregelung der Rundfunkgebühren lächerlich. Habe noch NIE GEZ gezahlt, und werde jetzt nicht damit anfangen. Ich Erinnere mich noch an die Aussage der Öffentlich-Rechtlichen Vertreter, die gesagt haben, dass Sie nur dann Gebühren erheben würden wenn Sie keine Werbung zeigen. War ca. 1984. War wohl gelogen. Sie Zeigen Werbung und verlangen trotzdem gebühren. Und was hat Mein PC oder Smartphone mit den Öffentlich-Rechtlichen zu tun? Digitale Blutdruckmesser haben auch einen Bildschirm. Wird für solche Geräte auch die Ausrede benutzt, dass man damit Fernseh empfangen könnte? Mein Rundfunkempfang ist schon 2 mal bezahlt. Einmal in den Nebenkosten Meiner Wohnung aufgelistet, zweitens durch den Kauf Meiner HD+ Karte. Mein Telefon hat auch nichts wirklich mit TV oder Radio zu tun. Daher sehe ich keinen Bedarf nochmehr zu zahlen als Nötig. Wenn die Öffentlich Rechtlichen das Anders sehen, müssen Sie das mit Meinem Kabel bzw. Telefonanbieter klären. Denn ich habe die Grundgebühren etc. an die zu zahlen.
Bitte prüft mal Eure Nebenkosten etc. Ihr werdet sehen, dass Ihr Eigentlich schon bezahlt, sofern solche Kosten in Eurer Nebenkostenauflistung aufgeführt sind.

Dass die Kabelanschlussgebühr in den Nebenkosten mit drin ist und somit auch der Runfunkbeitrag abgedeckt ist, war und ist immer noch auch meine Meinung.


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H
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Re: Klageweg
#29: 11. Januar 2013, 11:12
Kabelgebühren und GEZ haben nichts miteinander zu tun. Das nur nebenbei.
Ich hatte auch zurück gebucht und gestern meine Zahlungsaufforderung im Briefkasten gehabt.  ;D
Ich würde das Schreiben gern hier einstellen. Aber in welchem Thread am besten?
Macht euch mal nicht verrückt mit Beugehaft und so. Die Klagen haben erst angefangen.
Ich denke mal es wird eine Klageflut auf die GEZ zurollen. Schon seitens der Firmen.
Jetzt werde ich erst mal versuchen einen Widerspruch zu formulieren. 


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