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Autor Thema: Hilfe für Petitionsantrag  (Gelesen 2131 mal)

H
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Hilfe für Petitionsantrag
Autor: 04. Januar 2013, 08:59
Ich brauche da mal eine Hilfe von euch allen. Ich bin dabei, einen Petitionsantrag zu stellen, wo es darum geht unser Grundgesetz/Verfassung endlich vom Volk abstimmen/verabschieden zu lassen. Seit 1990 haben wir nämlich eine ungültige Verfassung/Grundgesetz.

Und da unsere sogenannten Volksvertreter sich immer weiter vom Volk distanzieren, sehe ich es an der Zeit das man da endlich gegensteuert. Für Vorschläge zur Umsetzung meiner Sache wäre ich euch sehr dankbar.

 Man findet zwar im Netz einige Vorschläge, aber die erscheinen mir alle irgendwie etwas abgedroschen.
Im diesem Sinne
Hermann 1955


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Re: Hilfe für Petitionsantrag
#1: 04. Januar 2013, 09:25
Worauf begründest du deine Aussage, dass unsere derzeitige Verfassung/Grundgesetz ungültig sind?


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H
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Re: Hilfe für Petitionsantrag
#2: 04. Januar 2013, 13:57
§146 GG "Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Und bis heute ist da leider nichts passiert!


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Re: Hilfe für Petitionsantrag
#3: 04. Januar 2013, 14:16
§146 GG "Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Und bis heute ist da leider nichts passiert!

GG gilt aber noch.

Hallo Hermann 1955,

hier findest du was zum Artikel 146 GG: http://krr-faq.net/volksbe.php

Falls du Fragen bezüglich dem Wegfall des Artikels 23 GG suchst, hier sind die Infos:
Zitat
Ich habe mich mit dem Thema, zumindest mit dem Schlüsselpunkt der Aufhebung des Artikels 23 GG befasst, siehe diesen Thread
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3790.0.html
Nach der Streichung des Artikels 23 galt nun für den Geltungsbereich des GG die Präambel. Nach meiner Recherche ist an der Behauptung nichts dran.

Lass uns lieber um GEZ und die ö.-r. Sender kümmern.  ;)
Diese sollen zuerst ihre Pfoten aus unseren Hosentaschen nehmen.


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