Es kann doch aber auch angeordnet werden, daß da innerhalb eines Zeitraums nachgebessert werden muß.
Oder ist das ausgeschlossen? Ist sicher, daß es eine Entscheidung geben könnte, die das ganze Gesetz für
nichtig erklärt, oder ist es grundsätzlich auch möglich, daß es im Wesentlichen so bleibt und Kleinigkeiten
nachzubessern sind?
@Spock
Von der Zahlung unter Vorbehalt solltest Du Dich trennen. Da bekommst Du nichts zurück, da Gefahr der Verjährung droht.
Das ist zuletzt bei den Energiepreisprotesten genau so gelaufen. Es wurde höchstrichterlich entschieden, daß diverse Preiserhöhungen
der letzten Jahre unbegründet sind. Die Kläger, die jedoch brav alle Abschläge unter Vorbehalt gezahlt haben, gingen trotzdem
leer aus, weil Verjährung eingetreten war. Immerhin hat es 6 Jahre gedauert, bis eine rechtskräftige Entscheidung vorlag.