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Autor Thema: Welche Chancen hat das Ganze ?  (Gelesen 26692 mal)

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Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
#15: 02. Januar 2013, 15:10
ne ne wenn  man doch zahlt sollte man - wenn ich es noch richtig im kopf hab -

so auf dem übeweistungsträger schreiben

zahlung unter Vorbehalt und ohne Anerkennung jedweder Rechtspflicht  ! Betrag wird im Falle der Feststellung der Unrechtmäßigkeit zurückgefordert werden.

lg!


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Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
#16: 02. Januar 2013, 15:11
ne ne wenn  man doch zahlt sollte man - wenn ich es noch richtig im kopf hab -

so auf dem übeweistungsträger schreiben

zahlung unter Vorbehalt und ohne Anerkennung jedweder Rechtspflicht  ! Betrag wird im Falle der Feststellung der Verfassungswidrigkeit  zurückgefordert werden.

lg!


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Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
#17: 02. Januar 2013, 15:11
Mal angenommen, ein höheres Gericht hält die neue Regelung für verfassungswidrig. Was passiert denn dann?

Ein Verfassungswidriges Gesetz gilt weiter bis es für nichtig erklärt wird.


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Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
#18: 02. Januar 2013, 15:11
Es kann doch aber auch angeordnet werden, daß da innerhalb eines Zeitraums nachgebessert werden muß.
Oder ist das ausgeschlossen? Ist sicher, daß es eine Entscheidung geben könnte, die das ganze Gesetz für
nichtig erklärt, oder ist es grundsätzlich auch möglich, daß es im Wesentlichen so bleibt und Kleinigkeiten
nachzubessern sind?

@Spock

Von der Zahlung unter Vorbehalt solltest Du Dich trennen. Da bekommst Du nichts zurück, da Gefahr der Verjährung droht.
Das ist zuletzt bei den Energiepreisprotesten genau so gelaufen. Es wurde höchstrichterlich entschieden, daß diverse Preiserhöhungen
der letzten Jahre unbegründet sind. Die Kläger, die jedoch brav alle Abschläge unter Vorbehalt gezahlt haben, gingen trotzdem
leer aus, weil Verjährung eingetreten war. Immerhin hat es 6 Jahre gedauert, bis eine rechtskräftige Entscheidung vorlag.


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Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
#19: 02. Januar 2013, 15:13
ja gut seine verjährungsfristen sollte man im kopf behalten.

kann man sich ja termin in den pc schreiben.

damals mit den weihnachtsgeldansprüchen-/Krankenkassenbeiträgen  hats doch auch geklappt.

Lg!


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Beitragsverweigerer

Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
#20: 02. Januar 2013, 15:15
ja gut seine verjährungsfristen sollte man im kopf behalten.

kann man sich ja termin in den pc schreiben.

Bringt aber nichts. Oder glaubst Du, daß kurz vor der Verjährung und ohne Vorliegen einer entsprechenden
Entscheidung der AZDBS widerstandlos die Beiträge zurükzahlt?


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Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
#21: 02. Januar 2013, 15:24
Schaut Euch bitte diesen Beitrag an. Hier steht es, wie das Rundfunkrecht einzuordnen ist:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3266.msg21088.html#msg21088

Zitat
In Kürze: das BGB regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den Bürgern, das Verwaltungsrecht die Rechtsverhältnisse zwischen Bürgern und dem Staat.

Das Rundfunkrecht mit Rundfunkstaatsvertrag sowie dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag / Rundfunkbeitragsstaatsvertrag fällt in die Kategorie Verwaltungsrecht.

Welche Verjährung gilt im Verwaltungsrecht? Wer weiß es?


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Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
#22: 02. Januar 2013, 15:27
Welche Verjährung gilt im Verwaltungsrecht? Wer weiß es?

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, auch da wird auf die Verjährung nach BGB verwiesen.
Ist in dem Fall aber auch egal, da der neuen Rundfunkvertrag die Verjährung nach BGB vorsieht.
Demnach gilt diese auch.

Und außerdem: Ob hier das Verwaltungsrecht gilt, ist doch auch streitig, wenn man darauf
abzielt, daß ein Beitrag eine zivilrechtliche Forderung ist.


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Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
#23: 02. Januar 2013, 15:27
ja gut seine verjährungsfristen sollte man im kopf behalten.

Eine Unterbrechung im Verwaltungsrecht ist zwar nicht dediziert geregelt. Es wurde aber bisher in der Rechtssprechung vertreten, daß bei Widerspruch und Vorbehalt
die Verjährung unterbrochen ist, um dem Gläubiger gegenüber der Verwaltung seine Ansprüche zu sichern.

Gruß
Spock


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"Wenn die Leute einem zuhören sollen, reicht es nicht, ihnen einfach auf die Schulter zu tippen. Man muss sie mit einem Vorschlaghammer treffen. Erst dann können Sie sich ihrer Aufmerksamkeit gewiss sein." John Doe (Sieben)

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Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
#24: 02. Januar 2013, 15:30
ju spock, so weiß ich es auch noch.

muss ja sein.

und wenn die Folgeorganisation der GEZ die Beiträge festhält, haben wir sie nochmal bei den Twosomes..

denn dann machen sie sich der ungerechtfertigten Bereicherung schuldig.

Das ist ein Straftatbestand.

lg!


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Beitragsverweigerer

Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
#25: 02. Januar 2013, 15:33
Eine Unterbrechung im Verwaltungsrecht ist zwar nicht dediziert geregelt. Es wurde aber bisher in der Rechtssprechung vertreten, daß bei Widerspruch und Vorbehalt
die Verjährung unterbrochen ist, um dem Gläubiger gegenüber der Verwaltung seine Ansprüche zu sichern.
Darauf kann man sich aber nicht verlassen und damit ist das Risiko sehr groß, nichts wiederzubekommen.

Außerdem ist es niemandem zuzumuten, mit seinem Einkommen und ggf. Vermögen für zur Zahlung nichtfälliger, strittiger
Forderungen in Vorleistung zu treten, um dann einen aufwändigen und kostenintensiven Rückforderungsprozess anzustreben,
wo wieder mit Kosten in Vorleistung getreten werden muß, um sein Geld zurückzubekommen.


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Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
#26: 02. Januar 2013, 15:35
na dann musst du eben klagen.

es ging ja auch grad darum, was auf der "ich zahl unter Vorbehalt" - Überweisung zu stehen hat.



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Beitragsverweigerer

Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
#27: 02. Januar 2013, 15:37
na dann musst du eben klagen.

Hä? Natürlich klagen. Das mußt Du bei Zahlung unter Vorbehalt doch auch! Mit der Zahlung
unter Vorbehalt entgehst Du lediglich den Eintreibversuchen des AZDBS. Dem entgehst Du aber
auch, wenn die Aussetzung der Vollstreckung mit der Klage beantragt wird.

es ging ja auch grad darum, was auf der "ich zahl unter Vorbehalt" - Überweisung zu stehen hat.
Quatsch! Es geht darum, welche Chancen der gesamte Widerstand hat (siehe Headline).


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Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
#28: 02. Januar 2013, 15:38
Welche Verjährung gilt im Verwaltungsrecht? Wer weiß es?

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, auch da wird auf die Verjährung nach BGB verwiesen.
Ist in dem Fall aber auch egal, da der neuen Rundfunkvertrag die Verjährung nach BGB vorsieht.
Demnach gilt diese auch.

Und außerdem: Ob hier das Verwaltungsrecht gilt, ist doch auch streitig, wenn man darauf
abzielt, daß ein Beitrag eine zivilrechtliche Forderung ist.

§ 7 Fünfzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge Stand vom 15.09.2010
Zitat

(4) Die Verjährung der Beitragsforderung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung.

Gilt das auch für Rückforderungen?

"Beitrag eine zivilrechtliche Forderung"?

Wenn es so wäre, ich kann es nicht beuteilen, dann wäre das nach § 241a des Bürgerlichen Gesetzbuchen für viele Bürger eine "unbestellte Leistungen". Das wäre dann, das finale Ende der Beiträge.


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Beitragsverweigerer

Re: Welche Chancen hat das Ganze ?
#29: 02. Januar 2013, 15:41
Gilt das auch für Rückforderungen?
M.E. ausschließlich für Rückforderungen. Aktuelle Forderungen brauchen doch erstmal wieder über 3 Jahre, bis sie in die Verjährungsfrist fallen.



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