Dieses könnte eine mögliche Vorgehensweise darstellen:
Übermittlungssperren beim EinwohnermeldeamtUm zu vermeiden, dass öffentliche Vereinigungen wie öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, Parteien, Adressbuchverlage etc. Zugriff auf Ihre nach dem Meldegesetz gespeicherten Daten nehmen, haben Sie die Möglichkeit eine Übermittlungssperre für Ihre Daten in Ihrer zuständigen Pass- und Meldebehörde eintragen zu lassen. Dies kann in Form eines Widerspruchs schriftlich oder persönlich beim Einwohnermeldeamt erfolgen. Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist nur einmal erforderlich, da diese nicht automatisch, sondern erst bei einem von Ihnen zu erklärenden Widerruf aufgehoben wird.
Wobei ich die GEZ zu den öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften zähle
Empfänger
Erklärung
Hiermit möchte ich mein Recht auf Widerspruch gegen Datenübermittlungen entsprechend des Landesmeldegesetzes (jeweiliges Bundesland) in Anspruch nehmen.
Name
Vorname Geburtsdatum
Anschrift ( Straße, Hausnummer)
PLZ
Ort
Ich bitte in den nachfolgend angekreuzten Fällen Daten künftig nicht zu übermitteln:
Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 32 Abs. 2 LMG)
Übermittlung zu Alters- und Ehejubiläen (§ 35 Abs. 2 LMG)
Übermittlung an Parteien, Wählergruppen usw. (§ 35 Abs. 1 LMG)
Widerspruch gegen Internetauskunft (§ 34 Abs. 1a LMG)
Übermittlung an Adressbuchverlage (§ 35 Abs. 3 LMG)
Übermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung (§ 58 Abs. 1 WPflG)
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Datum Ort Unterschrift
Und hier mal der entsprechende §:
§32 Abs. 4 LMG (Landesmeldegesetz) iVm. Art. 19 GG
Ich werde es zumindest einmal versuchen.