Erstmal ein Frohes Neues Jahr!
Säumniszuschläge und Ordnungswidrigkeit sind keine Falschinfos, das ist geregelt in § 9 und § 13 RBStv.
Ja richtig, dort steht etwas über OWI`s etc. Ist aber in dem Fall nicht anwendbar.
Wenn gegen eine Beitragsrechnung ein Einwand (Kein Widerspruch, Klage o.ä.) erhoben wird, so ist der
erhobene Betrag strittig und gerade deswegen erst einmal nicht fällig. Wenn man in dem Einwand eindeutig
mitteilt, daß man nicht zahlen wird, so sind weder erhobene Säumniszuschläge noch Mahngebühren erhebbar.
Wenn nun noch ein Bescheid ergeht und man dagegen Rechtsmittel einlegt, ist die Vollziehung des Bescheides, also
auch die Eintreibung des erhobenen Betrages während des Rechtsmittelverfahrens ausgesetzt, wenn dies mit
beantragt wird.
So, nun kann man auch keiner Ordnungswidrigkeit bezichtigt werden, da es ja derzeit nichts gibt, was zu zahlen wäre.
Der von Dir zitierte § wäre nur anwendbar, wenn man sich generell weigert, die Beiträge zu zahlen und auch keine
Rechtsmittel gegen Forderungen und Bescheide einlegen würde.
Allerdings haben sich die Anstalten soweit ich weiss nie getraut, die Ordnungswidrigkeiten zu verhängen.
Die Säumniszuschläge schon, die haben sie dann aber mit erlassen müssen...
Sehr richtig! Und die Säumniszuschläge wurden in den meisten Fällen sogar vom Gericht aberkannt.
Ihr macht auf mich den Eindruck, als ob Ihr auf dem Rechtsgebiet Erfahrungen gesammelt habt.
Ich für meinen Teil kann das ehaupten, ja! Ich habe die Landesmedienanstalt in der Vergangenheit verklagt und die Klage ohne Kompromisse vor Gericht gewonnen. Daher weiß ich, wie das Verfahren ablief und mit was für Argumentierversuchen die Landesmedienanstalt versucht hat, den Karren aus dem Dreck zu ziehen und wie es sich mit Säumniszuschlägen und OWI-Vorwürfen verhält und was davon langfristig haltbar ist.
Falls jemand hier Ahnung hat, bitte ebenfalls melden.
Deshalb habe ich mich hier angemeldet