Hallo HaraldSimon, Hallo Beitragsverweigerer, Hallo zusammen,
Ihr macht auf mich den Eindruck, als ob Ihr auf dem Rechtsgebiet Erfahrungen gesammelt habt. Falls jemand hier Ahnung hat, bitte ebenfalls melden.
Durch meine persönliche Recherche fand ich die Möglichkeit, der kostenlosen Strafanzeige wegen dem Verstoß gegen das Völkerrecht Art. 19 (2).
Der Staat lenkt mit der neuen Rundfunksteuer, noch mehr als mit der Rundfunkgebühr, die Informationsbeschaffung der Bürger zugunsten des ö.-r. Rundfunks und verstößt gegen das Völkerrecht Art. 19 (2), die Informationsbeschaffung nach eigener Wahl. Zuerst wird das Volk gezwungen den ö.-r. Auswuchs zu finanzieren bevor die Menschen Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Internetmedien nach eigener Wahl erwerben können.
Mehr Infos findet ihr hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg22344.html#msg22344Auf diese Weise, siehe auch den Nachtrag vom 11.11.2012 im vorherigen Link, spielt man den Ball zurück. Die Staatsanwaltschaft muss von sich aus ermitteln. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Begründung ein, oder eröffnet nicht innerhalb von einem Jahr ein Verfahren, kann man sich direkt an den Internationalen Strafgerichtshof wenden. Einstellung mit Begründung -> Konsequenz?
Ich bin überzeugt, dass vor dem Internationalen Strafgerichtshof, der von unseren Politikern unabhängiger ist, mehr Gerechtigkeit zu erwartet ist.
Wie schätzt Ihr die Möglichkeiten der Strafanzeigen ein?
Schöne Grüße
Viktor