Wie kommen diese Kosten zu Stande und wieso sind sie so gering, bei bereits enthaltener GEZ-Nachzahlung?
Na das sind halt die Kosten, die das Gericht erhebt.
Die Kosten die man auf dieser Seite entnehmen kann, sind deutlich höher:
http://www.vg-koeln.nrw.de/service/kosten/index.php
Ach ja? Da sind die Gerichtskosten mit 25 Euro bei einem Streitwert bis 300 Euro angegeben. Bei Verfahrensbeginn ist diese zu verdreifachen. Das ergibt exakt 75 Euro. Was ist da jetzt höher ?
1. Wie ergeben sich die benannten 75 Euro?
Das dürfte die reine gerichtliche Erstgebühr sein.
2. Welche Kosten entstehen bei einem Widerspruch?
Keine, da Widerspruchsverfahren offensichtlich abgeschafft sind. Man muß gleich Klage erheben, wenn man mit einem Beschied nicht einverstanden ist.
3. Welche Kosten entstehen bei einer Klage?
Wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, entstehen keine Kosten. Ansonsten halt die oben erwähnten Kosten zzgl. der eigenen
Aufwendungen, z.B. Porto- und Papierkosten oder die Kosten, die Dir ein beauftragter Anwalt in Rechnung stellt. Der Anwalt rechnet gewöhnlich
nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die Kosten richten sich nach Streitwert und Erfolgsquote im Verfahren und können pauschal
nicht beziffert werden.
4. Welche Kosten entstehen bei der nächsten Instanz (die in jeden Fall von der GEZ genommen werden würde)?
Na bist Du jetzt wohl schon einen Schritt zu weit. Wenn das Klageverfahren bis zu einer Grundsatzenstscheidung ausgesetzt und dann entschieden wird,
könnte sich eine weitere Instanz erledigt haben.