Hi,
eben, Hailender, eben drum.
Genau aus diesem Grund (und aus einem der in der privaten Ebene zu suchen ist) habe ich heute die Einzugsermächtigung schriftlich gekündigt - werde aber sollte sich das überschneiden mein Geld dort selbstverständlich zurückfordern.
Ich zeige Euch hier einmal meinen Brief:
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Adresse
Teilnehmer: xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Teilnehmer-Nr.: xxxxxxxxxxxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach meiner Auffassung ist Ihre sog. Haushaltsabtgabe eine Steuer und somit schlicht rechtswidrig. Desweiteren Liegt ein Eingriff in Art. 1 GG, sowie Art. 5 GG vor.
Demgemäß verweise ich auf die vor dem Bayerischen Verwaltunsgerichtshof anhängige Klage unter
AZ: Vf-8_VII-12
Im Hinblick auf das Vorgesagte
kündige
ich die für Sie (bzw. Ihre Vorgängerorganisation bestehende Einzugsermächtigung für das Konto bei der xxxxxxxBank, Kto-Nr.: xxxxxxxxxxxxxxxxx, BLZ: xxxxxxxxxxxxxx Konto-Inhaber xxxxxxxxxxxxx
mit sofortiger Wirkung.
Weiter teile ich unter Bezugnahme auf das Vorgesagte mit, dass per sofort Zahlungen
ohne Anerkennung jedweder Rechtspflicht und somit unter Vorbehalt
erfolgen.
Ebenfalls kündige ich - rein vorsorglich - schon jetzt an, dass, sollte bis zum Dezember 2013 noch keine höchst richterliche Rechtsprechung die m.E. bereits gegebene Verfassungs- und damit Rechtswidrigkeit Ihres Beitrages bestätigt haben, ich die im Jahr 2013 gezahlten Beiträge bis zum
03.01.2014
zurückfordere.
Ein entsprechendes Schreiben wird Ihnen natürlich zugehen.
Weiter tele ich mit, dass ich keine weitere Einzugsermächtigung erteile, noch erteilen werde, und sämtliche evtl. von Ihnen abgebuchten Beträge - selbstverständlich zu Ihren Lasten - zurückbuchen lassen werde.
Ebenfalls erwarte ich jeden Monat von Ihnen eine dezidierte Beitragsrechnung zu erhalten.
Abschließend teile ich der Vollständigkeit halber mit, dass der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht vorbereitet wird.
Mit freundlichen Grüßen
xxxx
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