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Autor Thema: Unter Vorbehalt zahlen, monatlich! Fiktive Personen anmelden!  (Gelesen 20290 mal)

V
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Falls jemanden danach ist:

Mustervorlage: Vorbehaltserklärung für den "Rundfunkbeitrag"
http://www.akademie.de/file/135391/download


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 :-\
Meiner Meinung nach wäre erstmal zu klären, WARUM überhaupt von GEBÜHR auf BEITRAG umgestellt wird?
Hat es etwa mit der generellen Umstellung der Rechtsformen in dieser BRfD seit 1990 zutun? Stichwort: Kein GG mehr(fehlender Geltungsbereich 23aF.)=also keine öff.re.Körperschaften mehr! Siehe auch schleichende PRIVATISIERUNG von Behörden und "Ämtern"-also nur noch Handels-und Vertragsrecht? Deshalb jetzt Beitrag?
Da wäre m.E. der Ansatz: ICH als Beitragsschuldner bin NICHT Vertragspartner (Keine Unterschrift durch mich) eines sogenannten RF-"Staats"vertrages! Den, man glaubt es kaum, ja die "Geschäfts"führer" (Ministerpäsidenten) der Länder mit ihrer eigenen Firma "Landesmedienanstalt" abgeschlossen haben??? Sehr mysteriös! Ich habe noch nicht erlebt, daß der eine Geschäftsführer einer Firma in diesem Lande mit einer anderen Firma einen Vertrag schließt, in dem ICH als Außenstehender ohne das Recht und die Möglichkeit zu haben, zB. in die Preisgestaltung einzugreifen, zum ZAHLER gemacht werde! Geht nicht!
Hilfreich in diesem Zusammenhang ist u.U. auch der § 241a Bürgerliches Gesetzbuch zu "unbestellten Leistungen".


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A
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Es ist ja mittlerweile der 2.1.
Kann man den Musterbrief noch verwenden, oder muß man etwas abändern?
Es steht ja der 1.1 drauf.


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Der Musterbrief kann weiterhin so verwendet werden.
Der neue Rundfunkbeitrag wird ja ab 01.01.2013 erhoben.


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(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

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Dort steht ja
unter oben genannter Teilnehmer-Nummer soll ich ab dem 01.01.2013 die sogenannten "Rundfunkbeiträge" zahlen.
Sollte ab nicht durch seit ersetzt werden?


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Dort steht ja
unter oben genannter Teilnehmer-Nummer soll ich ab dem 01.01.2013 die sogenannten "Rundfunkbeiträge" zahlen.
Sollte ab nicht durch seit ersetzt werden?

Kann man tun, muss man nicht. Das "ab" stellt in diesem Zusammenhang IMHO keinen Fehler dar. Weder Rechtschreib- noch Ausdrucksfehler. Wenn du dich mit einem "seit" aber besser fühlst, kannst du es ruhig tun  ;)


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Ich will nur nicht, daß es an einer Lappalie scheitert.  ;)
Wenn ich dort 4.1 drauf schreibe (erst dann kann ich es in den Briefkasten werden), was geschieht mit den 3 Tagen die nicht erfaßt sind?

Ich habe die Zahlung auf Mitte des Quartals gelegt.


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Ich will nur nicht, daß es an einer Lappalie scheitert.  ;)

Schreib "seit dem 01.01.2013" - dann bist du auf der sicheren Seite.
Denn du zahlst bzw. bist verpflichtet seit 01.01.2013 zu zahlen.


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Aber dann könnte man doch auch in zwei Jahren schreiben, daß ich rückwirkend unter Vorbehalt gezahlt habe.
Oder wird das erst mit der nächsten Zahlungsaufforderung gültig (also für mich Mitte Februar)?


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Die Zahlung unter Vorbehalt gilt immer für die kommenden Zahlungen. Niemals rückwirkend.
Dies sagt auch dieser Musterbrief aus. Deswegen musst du aber trotzdem seit (ab) dem 01.01.2013 die Haushaltsabgabe zahlen, da ab diesem Datum der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Kraft getreten ist.

Hier gibt es noch einige Infos mehr dazu --> Rundfunkbeitrag unter Vorbehalt zahlen

Wichtig ist die Einzugsermächtigung zu entziehen um Überweisungen unter Vorbehalt tätigen zu können.
Nur der Musterbrief allein kann dieses nicht bewirken, sondern ist nur eine Anzeige deines Willens.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Januar 2013, 12:43 von Hailender«
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  • Unbeugsamkeit ist mein zweiter Vorname
Hi,

oh ne das seh ich aber anders.

Ich habe schon mehrfach Leute jetzt drauf angesprochen, habe gesagt "macht Euch schlau, schaut" und hab entsetzte Gesichter ob des Beitrages und dem, was dahinter steht.

Auch diverse Danke habe ich erhalten.

Leuts:

Je mehr man anspricht, je meh findet man, die es ähnlich sehen, oder wach werden und sich wehren.

Wenn man 10 anspricht, und einer tut was, dann ist das erstmal einer. Gut, und wenn der dann wieder 10 anspricht, und 2 erreicht, dann sind es 3..das wird immer mehr.

Und ich seh es so: je breiter man seine Munition streut, desto eher hat man jemand "erwischt".

Lg!


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Danke für deine Hilfe heilander.

Eine Frage hätte ich aber noch.

Im letzten fettgedruckten Abschnitt steht: "Denn auch ich bin von den neuen Ungerechtigkeiten bei der Regelung der Rundfunkabgaben ab 2013 betroffen."

Für mich als "Bestandskunde" ändert sich nichts, deshalb ist "neu" hier eher unpaßend.
Ich will zwar bei einem baldigen Umzug den Fernsehanschluß loswerden, da das Einzige was bei mir läuft SyFy mit Wiederholungen von Stargate und Raumschiff Voyager ist, aber das ist ja Zukunft.

Entschuldige, daß ich so pingelig bin und alles so übernehmen will.


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  • Unbeugsamkeit ist mein zweiter Vorname
Hi Kausrufe,

dann schreib

"..bin mit den sozialen Ungerechtigkeiten, der Unrechtmäßigkeit und verfassungswidrigkeit nicht einverstanden".

Lg!


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Im letzten fettgedruckten Abschnitt steht: "Denn auch ich bin von den neuen Ungerechtigkeiten bei der Regelung der Rundfunkabgaben ab 2013 betroffen."

Für mich als "Bestandskunde" ändert sich nichts, deshalb ist "neu" hier eher unpaßend.

Das sehe ich nicht so. Auch für dich ändert sich alles.
Sollte sich zB. durch diverse Klagen herausstellen, dass der neue Rundfunkbeitrag eine Steuer ist sind alle betroffen.
So auch du.
Ich habe den Brief vor Weihnachten so abgesandt und warte jetzt auf die Eingangsbestätigung.


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  • Unbeugsamkeit ist mein zweiter Vorname
Hi,

eben, Hailender, eben drum.

Genau aus diesem Grund (und aus einem der in der privaten Ebene zu suchen ist) habe ich heute die Einzugsermächtigung schriftlich gekündigt - werde aber sollte sich das überschneiden mein Geld dort selbstverständlich zurückfordern.

Ich zeige Euch hier einmal meinen Brief:


-------------------------------------------------------------------------------
Adresse


Teilnehmer: xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Teilnehmer-Nr.: xxxxxxxxxxxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach meiner Auffassung ist Ihre sog. Haushaltsabtgabe eine Steuer und somit schlicht rechtswidrig. Desweiteren Liegt ein Eingriff in Art. 1 GG, sowie Art. 5 GG vor.

Demgemäß verweise ich auf die vor dem Bayerischen Verwaltunsgerichtshof anhängige Klage unter

             
AZ: Vf-8_VII-12

Im Hinblick auf das Vorgesagte

kündige

ich  die für Sie (bzw. Ihre Vorgängerorganisation bestehende Einzugsermächtigung für das Konto bei der xxxxxxxBank, Kto-Nr.: xxxxxxxxxxxxxxxxx, BLZ: xxxxxxxxxxxxxx Konto-Inhaber xxxxxxxxxxxxx

mit sofortiger Wirkung.

Weiter teile ich unter Bezugnahme auf das Vorgesagte mit, dass per sofort Zahlungen

ohne Anerkennung jedweder Rechtspflicht und somit unter Vorbehalt

erfolgen.

Ebenfalls kündige ich - rein vorsorglich - schon jetzt an, dass, sollte bis zum Dezember 2013 noch keine höchst richterliche Rechtsprechung die m.E. bereits gegebene Verfassungs- und damit Rechtswidrigkeit Ihres Beitrages bestätigt haben, ich die im Jahr 2013 gezahlten Beiträge bis zum

03.01.2014


zurückfordere.

Ein entsprechendes Schreiben wird Ihnen natürlich zugehen.

Weiter tele ich mit, dass ich keine weitere Einzugsermächtigung erteile, noch erteilen werde, und sämtliche evtl. von Ihnen abgebuchten Beträge - selbstverständlich zu Ihren Lasten - zurückbuchen lassen werde.

Ebenfalls erwarte ich jeden Monat von Ihnen eine dezidierte Beitragsrechnung zu erhalten.

Abschließend teile ich der Vollständigkeit halber mit, dass der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht vorbereitet wird.

Mit freundlichen Grüßen


xxxx
---------------------------------------------------------------


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Januar 2013, 15:51 von Morag«
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