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Autor Thema: Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt  (Gelesen 105030 mal)

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Person X hat erstmalig einen Bescheid (+ Rechtsbehelfsbelehrung) erhalten und muss nun ziemlich schnell,
eigentlich am heutigen Tag, darauf reagieren, da eigentlich keine Zeit mehr bleibt

Fristbeginn ist  das Datum der Bekanntgabe (Zustellung)! Nicht das Datum, das im Briefkopf steht.

Dazu
Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg66933.html#msg66933
und darauf folgender Beitrag


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

r
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vielen dank! Frist läuft demnach noch bis Ende nächster Woche.

Person X erwägt also diese Option:

Person X behandelt den Bescheid als verloren gegangen und bezieht sich in seiner Zahlung unter Vorbehalt
auf die letzte Zahlungsaufforderung vor dem "Bescheid", die also noch ohne den Begriff "Bescheid" und Rechtsbehelfsbelehrung kam.
Wäre das eine Möglichkeit?  (Dem Bescheid wird dann zwar nicht entsprochen. Da kamen nochmal 8€ Säumniszuschlag hinzu,
aber da es keine Belege für einen Empfang des Bescheids gibt, wäre das unter Umständen eine Möglichkeit, doch noch unter Vorbehalt
zu zahlen?

Vielleicht kann jemand was dazu sagen.



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Person X erwägt also diese Option:
Person X behandelt den Bescheid als verloren gegangen und bezieht sich in seiner Zahlung unter Vorbehalt
auf die letzte Zahlungsaufforderung vor dem "Bescheid", die also noch ohne den Begriff "Bescheid" und Rechtsbehelfsbelehrung kam.

Der Bescheid wird auch dann rechtsgültig, wenn er nicht förmlich mit Nachweis zugestellt wurde. Die Rundfunkanstalt leitet den Posten dann an den örtlichen Gerichtsvollzieher weiter. Dieser wird sich dann mit einem Schreiben (Zahlungsaufforderung) melden. Dies muss dann gerichtlich angefochten werden. Meines Erachtens eine mögliche, aber eher komplizierte und unangenehme Vorgehensweise.

Für mein Dafürhalten wäre es besser, wenn Person X dem Bescheid widerspricht. Wenn man die Sender nicht auf Ausstellung eines  Widerspruchbescheids drängt, ist dann erstmal Ruhe. Die haben kein Interesse an weiteren Klagen. Und wenn man gleichzeitig unter Vorbehalt zahlt ist eigentlich richtig Ruhe. Es kommt nur noch einmal ein Brief, dass sie dies nicht anerkennen und das wars dann. Aber unter Vorbehalt ist es trotzdem, denn dem Bescheid wurde widersprochen, er wurde nicht rechtsgültig.


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r
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Das klingt auch nach einer guten Lösung. Daran hatte Person X noch gar nicht gedacht.

Neben dem Widerspruch würde man aber auch in diesem Fall einen zweiten Brief
mit der Erklärung zukünftiger Zahlungen unter Vorbehalt senden und
dies in den Zahlungen angeben - lediglich der Antrag auf Aussetzung würde entfallen, korrekt?



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lediglich der Antrag auf Aussetzung würde entfallen, korrekt?

Wenn Person X dann alle offenen Posten unter Vorbehalt bezahlt, kann der Antrag auf Aussetzung entfallen und Person X hat dann die Möglichkeit, die gezahlten Gelder gerichtlich zurückzufordern. Das kann auch später noch geschehen.


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Für Person XYZ besteht offensichtlich akut noch keine Not, bezahlen zu müssen.
Die Zahlung kann auch weiterhin verzögert werden.
Bevor der örtliche Gerichtsvollzieher "aktiviert" wird, gehen üblicherweise noch eine "Mahnung" und eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" seitens ARD-ZDF-GEZ und evtl. weitere Schreiben ein:

Aufklärung:
Mahnung - Androhung zur Zwangsvollstreckung - Zwangsvollstreckung

www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7695.0.html

Person XYZ könnte ganz regulär
- gegen den BeitragsBESCHEID erst einmal Widerspruch einlegen und in diesem Widerspruch
- gleichzeitig auch Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen
und dann warten...

- bis o.g. Mahnschreiben eingehen oder
- bis mit einem WiderspruchsBESCHEID entschieden wurde

...und erst viel später und nur eventuell und einfach mal "vorsorglich" unter Vorbehalt zahlen, wobei ich persönlich aus in diesem Thread ausführlich dargelegten Gründen nichts (mehr) von einer Zahlung unter Vorbehalt halte.

Anm.:
Es gibt da eine Person A, über deren Antrag auf Aussetzung der Vollziehung selbst im WiderspruchsBESCHEID vom August 2013 nicht entschieden wurde. Person A hatte im September 2013 lediglich form- und fristwahrend Klage eingereicht (allerdings via Anwaltskanzlei) unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer ausführlichen Begründung in einem gesonderten Schriftsatz.
Bisher ist Person A "keinen Schritt weiter" - hat aber seit 01.01.2013 offiziell Beträge außenstehend, die aber somit seit fast 1 1/2 Jahren noch in keinster Weise auch nur annähernd "vollstreckt" werden wollten.
Es ist ein bisschen ein Katz und Maus Spiel...
...und ich persönlich denke, dass ARD-ZDF-GEZ ab einem gewissen Grad der Gegenwehr erst einmal "ablassen", um sich lieber den anderen noch ausstehenden tausenden unbearbeiteten und evtl. "ertragreicheren" Fällen zuzuwenden.
Standhaftigkeit und Persistenz könnten sich hier bewähren.


Zum Thema Rückerstattung siehe bitte auch noch mal alle vorausgehenden Kommentare.
Spätestens durch einen WiderspruchsBESCHEID, gegen den nicht form- und fristwahrend Klage eingereicht wird, dürfte der angefochtene BeitragsBESCHEID und also der ergangene "Verwaltungsakt" Bestandskraft erlangen und somit vermutlich (nach Ansicht von ARD-ZDF-GEZ wohl *ganz sicher*) eine Zahlung unter Vorbehalt dieser "öffentlichen Abgabe" nicht möglich sein.

Im Nachgang eine Rückerstattung zu erwirken, sehe ich als nahezu aussichtslos oder mit schier unüberwindbaren Hürden behaftet - noch nicht einmal berücksichtigt, dass weitere juristische Winkelzüge in den Hinterstübchen ausgekaspert werden, die eine Rückzahlung all jener bisherigen Vorbehaltszahlungen ausschließen, um die Pfründe nicht zu schmälern und das gemeine Volk "nicht auf dumme Gedanken zu bringen".
Dies sollte Person XYZ sich selbst noch einmal sehr verinnerlichen und bewusst machen...

Bedenke:
Auch eine Zahlung unter Vorbehalt finanziert den Kampf des Gegners gegen einen selbst!
Wer gibt schon seinem Henker das Beil... "unter Vorbehalt"...? ;)
Das ist doch reichlich widersinnig.


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Auch eine Zahlung unter Vorbehalt finanziert den Kampf des Gegners gegen einen selbst!
Es ist nur leider nicht jeder bereit, sich mit jemandem in den Ring zu stellen, nur weil man zum Kampf aufgefordert wird.

Jetzt ist neben dem ersten Bescheid noch ein zweiter aktualisierter Bescheid eingegangen,
der nun noch die Kosten für das erste Quartal  2014 miteinschließt.
Nun ist erstmal die Frage, wie es jetzt eigentlich mit der Frist aussieht, da der neue Bescheid
ja wieder eine neue Frist setzt und der geforderte aktualisierte Betrag den Betrag aus dem
vorherigen Bescheid beinhaltet!?

>Die Zahlung kann auch weiterhin verzögert werden.
>Bevor der örtliche Gerichtsvollzieher "aktiviert" wird, gehen üblicherweise noch eine
>"Mahnung" und eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" seitens ARD-ZDF-GEZ
>und evtl. weitere Schreiben ein:
Gut, es ist jetzt schonmal klar geworden, dass ein Widerspruch nötig ist, damit die Zahlung unter Vorbehalt
im Fall von Person X überhaupt Bestand hat. (auch wenn eine Rückzahlung damit natürlich noch nicht garantiert ist).
Die Frage ist darüber hinaus, ob man "Mahnung" und "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" noch abwarten kann
ohne dass gerichtliche Kosten zu erwarten sind. Gerichts-/Anwaltskosten möchte Person X in jedem Fall vermeiden.

Der Säumniszuschlag ist (entscheidet man sich dazu unter Vorbehalt zu zahlen), in jedem Fall auch zu zahlen?


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Jetzt ist neben dem ersten Bescheid noch ein zweiter aktualisierter Bescheid eingegangen,
der nun noch die Kosten für das erste Quartal  2014 miteinschließt.
Nun ist erstmal die Frage, wie es jetzt eigentlich mit der Frist aussieht, da der neue Bescheid
ja wieder eine neue Frist setzt und der geforderte aktualisierte Betrag den Betrag aus dem
vorherigen Bescheid beinhaltet!?
Person XYZ sollte bitte unbedingt prüfen, ob es sich jeweils wirklich um "offizielle", rechtsmittelfähige BeitragsBESCHEIDe mit Rechtsbehelfsbelehrung handelt. Alles andere wäre eher informativer Natur.
Ein offizieller BeitragsBESCHEID mit Rechtsbehelfsbelehrung beinhaltet üblicherweise immer nur den jeweiligen Forderungszeitraum - und nicht auch noch den vorherigen.
Angaben zum "Kontostand" bzw. "insgesamt ausstehenden Beträgen" sind üblicherweise lediglich informativer Natur.
Maßgeblich ist der jeweils *festgesetzte Betrag*.
Jedem neuen BeitragsBESCHEID ist gem. der jeweils beinhalteten Rechtsbehelfsbelehrung auch jeweils neu und selbstverständlich jeweils form- und fristgerecht zu widersprechen.
Ein nicht form- und fristgerecht wiedersprochener BeitragsBESCHEID wird prinzipiell erst mal rechtskräftig und somit theoretisch auch "vollstreckbar".


Die Frage ist darüber hinaus, ob man "Mahnung" und "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" noch abwarten kann ohne dass gerichtliche Kosten zu erwarten sind. Gerichts-/Anwaltskosten möchte Person X in jedem Fall vermeiden.
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Der Säumniszuschlag ist (entscheidet man sich dazu unter Vorbehalt zu zahlen), in jedem Fall auch zu zahlen?
Bei entsprechend formuliertem Widerspruch ist seitens der Landesrundfunkanstalten durchaus auch schon auf die Erhebung des Säumniszuschlags im Nachhinein verzichtet worden.
Eine angebliche Rechtmäßigkeit des Säumniszuschlags ist mehr als nur zweifelhaft.
Bitte Suchfunktion des Forums bemühen. Danke :)

Versuch einer Info-/ Linksammlung unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


Bitte ab nun hier im Thread wieder beim Thema "Zahlung unter Vorbehalt" bleiben.
Andere Fragen wurden und werden in anderen Threads bereits umfangreich behandelt. Danke :)


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"offizielle", rechtsmittelfähige BeitragsBESCHEIDe mit Rechtsbehelfsbelehrung
Ist definitiv der Fall. Ich hatte es dann nicht differenziert genug wiedergegeben.

Angaben zum "Kontostand" bzw. "insgesamt ausstehenden Beträgen" sind üblicherweise lediglich informativer Natur.
So ist es.

Danke!


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Hallo Zusammen,
Ist dieses Muster auch nach den letzten Urteilen und dem Urteil siehe Auszug" Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nach mündlichen Verhandlungen am 16./17. März 2016 in insgesamt 18 Revisionsverfahren entschieden, dass der Rundfunkbeitrag für private Haushalte verfassungsgemäß erhoben wird."  noch verwendbar? ?
Danke für eine Antwort!


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Zahlung unter Vorbehalt ist Zahlung, aber Boykott ist Einstellung der Zahlung. Der verfilzte Sumpf des örR muss ausgetrocknet werden, sonst ändert sich nichts. Die Vorgehensweise ist gültig, solange kein Festsetzungsbescheid erstellt wurde. BS ist der Meinung, Zahlung unter Vorbehalt gibt es nicht. Wenn BS aussen vorgelassen wird, gibt es das dann eben doch, dann kann es keiner verbieten oder darauf reagieren.


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Hallo nocheinmal Vielen Dank für die Antwort hier Roggi.
Person A  fand unter Nr 27 folgenden Satz: der Teilnehmer wies auch auf weitere Informationen/Links hin ,die Person A noch nicht angesehen hatte.
Siehe diesen "Aber ein Schreiben, das
nicht mit "Bescheid" gekennzeichnet ist und dem die Rechtsbelehrung fehlt, ist
kein Verwaltungsakt, selbst wenn das Schreiben von einer Behörde kommt.
In diesem Fall ist Zahlung unter Vorbehalt möglich."

Diese Schreiben ohne Rechtsbehelf hat Person A erhalten. Die Summe ist bald an der 1000Eu Marke angelangt!
Das ist Person A zuviel ,deswegen die Idee der Zahlung auf Vorbehalt mit dem Vermerk im Schreiben "Bareinzahlung".
Kann das getan werden??
Person A freut sich auf eine Rückmeldung! Grüße ;-)


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Gibt es das am Anfang des Themas erwähnte Vorlageschreiben auch aktualisiert?
Es sind ja seit dem doch einige Verhandlungen und zu berücksichtigende Urteile in die Welt gesetzt worden.


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Zu diesem Thema gibt es keine Urteile, es gibt gar nichts neues.


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Re: Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
#44: 19. Dezember 2016, 13:44


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