Auch eine Zahlung unter Vorbehalt finanziert den Kampf des Gegners gegen einen selbst!
Es ist nur leider nicht jeder bereit, sich mit jemandem in den Ring zu stellen, nur weil man zum Kampf aufgefordert wird.
Jetzt ist neben dem ersten Bescheid noch ein zweiter aktualisierter Bescheid eingegangen,
der nun noch die Kosten für das erste Quartal 2014 miteinschließt.
Nun ist erstmal die Frage, wie es jetzt eigentlich mit der Frist aussieht, da der neue Bescheid
ja wieder eine neue Frist setzt und der geforderte aktualisierte Betrag den Betrag aus dem
vorherigen Bescheid beinhaltet!?
>Die Zahlung kann auch weiterhin verzögert werden.
>Bevor der örtliche Gerichtsvollzieher "aktiviert" wird, gehen üblicherweise noch eine
>"Mahnung" und eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" seitens ARD-ZDF-GEZ
>und evtl. weitere Schreiben ein:
Gut, es ist jetzt schonmal klar geworden, dass ein Widerspruch nötig ist, damit die Zahlung unter Vorbehalt
im Fall von Person X überhaupt Bestand hat. (auch wenn eine Rückzahlung damit natürlich noch nicht garantiert ist).
Die Frage ist darüber hinaus, ob man "Mahnung" und "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" noch abwarten kann
ohne dass gerichtliche Kosten zu erwarten sind. Gerichts-/Anwaltskosten möchte Person X in jedem Fall vermeiden.
Der Säumniszuschlag ist (entscheidet man sich dazu unter Vorbehalt zu zahlen), in jedem Fall auch zu zahlen?