Hallo Forum,
Ich eröffne hierzu ein eigenes Thema da ich es für wichtig halte und damit es nicht vieleicht irgendwo anders untergeht.
Ich hoffe hier lesen auch Juristen mit, falls nicht
bitte weitersagen :
Nach meiner Auffassung verstösst der Rundfunkzwangsbeitrag gegen das Wettbewerbsrecht. Unlauterer Wettbewerb Das ganze
UWG ist nach meiner Meinung voll von anwendbaren Paragrafen.
Hier wird nämlich die Kundschaft von Millionen von kommerziellen Webseitenbetreibern mit Staatlichen Mitteln gewissermassen mit unlauteren Mitteln abgeworben,
zumindest aber verunsichert oder das Surfverhalten beeinflusst. Der Staat hat nämlich die Rechnung ohne die Webseitenbetreiber (Shops, Ebay,Amazon usw.) gemacht.
Es wird eine Gebühr erhoben die als INTERNETZUGANGSGEBÜHR verstanden werden kann und Internetkunden dazu veranlassen könnte vermehrt auf Rundfunkseiten zu surfen
anstatt auf relulären Webseiten oder zumindest ängstliche Bürger davon abhalten könnte weiterhin ans Netz zu gehen oder andere sogar dazu motivieren das Internet in Zukunft zu meiden
und das mit Staatlichen Geldern!
Dem Kunden könnte der Eindruck entstehen er zahle eine Grundgebühr für seinen Internetzugang, was ja auch der Fall ist, habe ich nämlich einen PC aber kein
Rundfunkgerät muss ich zahlen, also auch eine Gebühr an jemanden entrichten bei dem ich garnichts kaufen will, ich wollte ja nur mal kurz zu Ebay !
Der PC ist kein Rundfunkgerät was sich hieraus ganz klar ableiten lässt.
An alle Webseitenbetreiber:Lassen Sie dringend einen Rechtsanwalt prüfen ob Sie hier nicht wegen Geschäftsschädigung gerichtlich vorgehen oder zumindest
eine Unterlassungsklage anstreben können. Wird auch nur ein einziger Kunde in seinem Kauf oder Surfverhalten beeinflusst sehe ich dies als Unlauteren Wettbewerb an.
Und es sind ja Millionen !
Über Funkwellen konnte dies bislang nicht gelten, aber im Internet sieht es anders aus, da gibt es mehr Konkurrenz als die Herrschaften sich das vllt. gedacht haben
und jede Aktion wirk sich auf Geschäftszweige aus die mit "Rundfunk" nicht das geringste zu tun haben !
Ich bitte alle Leser diesen Gedanken weiterzutragen oder Falls Sie zufällig bei Ebay, Amazon,Otto oder einem anderen grossen Unternehmen arbeiten dieses Argument mal
Ihren Anwälten vorzulegen. Wenn Sie in einer Anwaltskanzlei für Wettbewerbsrecht arbeiten zeigen Sie das in der Mittagspause vieleicht mal Ihrem Chef. Vieleicht können Sie ja gleich sein
erster Kunde in dieser Angelegenheit sein ;-) - An das Wettbewerbsrecht hat nämlich bislang noch keiner gedacht.
( Dieser Beitrag gibt nur meine persönliche Meinung wider und darf nicht als Aufforderung sondern als Hinweis oder Gedankenanstoss verstanden werden )
Boston