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Autor Thema: Verfassungswidrigkeit von Rundfunkbeiträgen oder Rundfunkgebühren  (Gelesen 2949 mal)

S

Sec

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Dieser Beitrag gibt meine persönlich Meinung wieder, zu deren Äußerung und Verbreitung ich nach Artikel 5, Absatz (1) des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) berechtigt bin. Meine Meinung geht aus der Recherche ausschließlich öffentlich zugänglicher Quellen hervor.

Im Folgenden zitiere ich Artikel 3 des GG und hebe hier relevante Anteile fett hervor:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden.

(Ende des Zitats)

Die Rundfunkbeiträge benachteiligen all die Menschen, welche in Deutschland eine Wohnung oder eine Betriebsstätte unterhalten, weil sie die Rundfunkbeiträge entrichten müssen, während jeder Erdbewohner, der weder eine Wohnung noch eine Betriebstätte in Deutschland unterhält,  zumindest wesentliche Teile des Informationsangebot der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten kostenfrei beispielsweise über das Internet abrufen kann. Für deutsche Betriebsstätten entsteht auf dem globalisierten Markt ein Wettbewerbsnachteil.

Die Verfassungswidrigkeit der Rundfunkbeiträge ist offensichtlich. Sie kann im Aussagenlogischen Kalkül verifiziert werden und beruht daher nicht auf irgendwelchen Spitzfindigkeiten oder Tricks. Eine andere Frage ist allerdings, ob man vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Rundfunkbeiträge klagen kann oder die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für die Erhebung von Rundfunkbeiträgen belangen kann. Die Grundlagen für die Erhebung von Rundfunkbeiträge beruhen nämlich auf einem juristischen Trick, der nach meiner MEINUNG Hochverrat am Deutschen Volk impliziert.

Die Motivation für die Anwendung des Tricks vermute ich in Folgendem:

Alle öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten sind privatwirtschaftlich tätig, zum Beispiel dadurch, dass diese Werbung ausstrahlen. Privatwirtschaftlich tätige Organisationen können nicht aus Steuergeldern finanziert werden.

(Ende Motivation)

Im Folgenden wird der Trick beschrieben, mit welchem die Durchsetzung von Rundfunkbeiträgen ermöglicht wird.

Artikel 70 des GG lautet:

(1) Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht.

(2) Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern bemißt sich nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes über die ausschließliche und die konkurrierende Gesetzgebung.

(Ende Artikel 70)

Bemerkung: die ausschließliche Gesetzgebung ist die Sache des Bundes und die konkurrierende Gesetzgebung die Sache der Länder.

Der relevante Ausschnitt aus Artikel 73 des GG lautet:

(1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:
...
7. das Postwesen und die Telekommunikation;
...

(Ende Ausschnitt des Artikels 73)

Bemerkung: Der Rundfunk wird in Artikel 73 nicht gesondert erwähnt und ist auch in Artikel 74 über die konkurrierende Gesetzgebung nicht genannt. Es folgt, dass die Gesetzgebung über den Rundfunk ausschließlich Sache des Bundes ist, weil der Rundfunk ganz klar Teil der Telekommunikation ist.

Die Rundfunkbeiträge wurden durch die Parlamente aller Länder ratifiziert obwohl eine entsprechende Gesetzgebung eindeutig und ausschließlich in der Kompetenz des Bundes liegt. Natürlich sieht das Grundgesetz auch einen Artikel vor, mittels dessen der Bund Kompetenzen auf die Länder übertragen kann. Dies aber ist nicht wichtig, um den Trick zu verstehen.

Exakt niemand kann die Bundesrepublik Deutschland für einen Verstoß gegen das GG verantwortlich machen, den sie nicht begangen hat. Damit aber eine Klage vor dem Verfassungsgericht eines Landes Erfolg haben kann, müsste die Bundesrepublik Deutschland zunächst anmahnen, dass die Länder ihre Kompetenzen überschritten haben.

(Ende Trick)

Na, was sagt Ihr? Füllt Ihr euch am Ende auch "verarscht"?

Lustig ist, dass sich in der BRD (nach anonymer Auskunft die Abkürzung für Bananenrepublik Deutschland) kein einziger Volksvertreter dieser Sache annehmen zu wollen scheint: Hochverräter.

Einen schwachen Trost haben wir ja: Sie beißen in die Hand, die sie nährt.


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Hallo Sec,

kurze Antwort: Du bringst hier 2 Thesen ein:

1. Benachteiligung durch Wohnen im Staat Deutschland.

Dieser Einwand ist trivial bzw. unhaltbar. Denn alle Gesetze - von Steuern
über Vertragsrecht usw. beziehen sich auf das Staatsgebiet Deutschlands.
Das ist also kein Einwand.

2. Gesetzgebungskompetenz bez. ÖRR ist Bundessache.

Naja, das wurde per Förderalismusgebot so geregelt, dass speziell ÖRRs und deren
Finanzierung Ländersache ist. D.h. auch diese Einwand ist keiner.

Mit "Hochverrat" würde ich nicht argumentieren - das ist mehr ein Begriff aus der französichen
Revolution, und da wurden ja fast alle, die des  "Hochverrats" verdächtig waren, gleich geköpft.
Das wollen wir hier aber nicht.

Trotzdem, schön, dass Du Dir soviele Gedanken machst. Es gibt nämlich wirklich Ungereimtheiten im
aktuellen Rundfunkstaatsvertrag; dieser kollidiert nämlich tatsächlich mit der Verfassung! Dazu
guckst Du hier!







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b
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Ein Vertrag ist lediglich zwischen den Landesfürsten und den ÖR Rundfunkanstalten zustande gekommen. Irgendwie besteht hier ein großer Irrtum in der Auffassung von Vertragsrecht.
Eine deutliche Trennung zwischen öffentlich rechtlicher Instanz mit einem öffentlichen Interesse einerseits und andererseits privater Personen mit der Absicht der privaten Vorteilnahme ist in diesem Vorgang nicht erkennbar.
Alle Macht geht hier in keinem Fall vom Volke aus. Diese neue Rundfunkstaatsvertrag ist einfach nur ein super peinlicher Verwaltungsvorgang und sollte umgehend Ad acta gelegt werden.

Grundgesetz
II. Der Bund und die Länder (Art. 20 - 37)
Artikel 20.

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
 
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
 
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
 
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Welches Recht auf Widerstand habe ich als Deutsche / Deutscher? Darüber erfährt man hier leider weiter nichts.
Wahrscheinlich ist eine höhere Instanz anzurufen.


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