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Autor Thema: Wie kann man sich ab 2013 wehren?  (Gelesen 9564 mal)

a
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Wie kann man sich ab 2013 wehren?
Autor: 02. Dezember 2012, 17:29
Hallo Leute,

ich habe in den letzten Tagen viel im Internet recherchiert wie man sich gegen den neuen Rundfunkbeitrag wehren kann. Ich würde gerne Eure Meinung zu folgenden Punkten hören:

1. Beitrag mindern - in dem sich verschiedene Mietparteien zusammenschliessen die an der gleichen Adresse gemeldet sind.

2. Briefe nicht beachten, wie ich es bisher gemacht habe. Sollte aber leider nich funktionieren, da sicherlich irgendwann ein Einschreiben folgt bzw. der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.

3. Briefe zurück mit "Empfänger unbekannt", "Empfänger unbekannt verzogen" oder "Empfänger verstorben". Macht das in Euren Augen Sinn? Nur weil "alle" Personen beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind muss ja die Adresse nicht zwingend stimmen. Die GEZ muss in dem Fall jemanden rausschicken der das ganze überprüft... Vielleicht geben die irgendwann Ruhe wenn die Briefe zurückkommen

4. Wenn ich zahlen muss, melde ich mich bei meinen Eltern, Abmeldung mit der GEZ-Nummer meines Vaters an die GEZ und Feierabend. Ich bleibe trotzdem in meiner alkten Wohnung wie bisher. Amtsschreiben kommen dann halt zu meinen Eltern. Is mir Worscht  :P

Was meint Ihr zu den Punkten? Habt noch Ergänzungen oder weitere Ratschläge?

Im Voraus schon mal Danke für Eure Antworten!!!

Grüße aus Hessen
aleistecrowley


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Re: Wie kann man sich ab 2013 wehren?
#1: 02. Dezember 2012, 18:00
Nicht den toten Mann spielen und Farbe bekennen. Alles andere führt zu nichts.

http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen

In der ehemaligen DDR hatten immer mehr Bürger Mut und brachten ein ganzes System zu Absturz. Warum soll das mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht der Fall sein? Alles andere ist Selbstbelügung und feige.

Grüße

René


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Re: Wie kann man sich ab 2013 wehren?
#2: 02. Dezember 2012, 18:30
ich schreib einfach drauf, Empfänger verstorben und schick die alle zurück. Wenn mich jemand fragt was das soll, weiß ich von nichts und sag das war bestimmt irgendein ein Scherzkeks. Soll mir mal einer beweisen, daß ich die wirklich gekriegt habe  8)


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Re: Wie kann man sich ab 2013 wehren?
#3: 02. Dezember 2012, 20:25
ich schreib einfach drauf, Empfänger verstorben und schick die alle zurück. Wenn mich jemand fragt was das soll, weiß ich von nichts und sag das war bestimmt irgendein ein Scherzkeks. Soll mir mal einer beweisen, daß ich die wirklich gekriegt habe  8)

Mit diesem Spielchen gewinnst du 3 bis max. 6 Monate. Sehr wahrscheinlich kommt dann eine Anfrage an den Vermieter, dieser ist zur Auskunft verpflichtet. Dann kommt deine Nachzahlung.

Was hast du damit Gewonnen?

Ist es denn nicht besser Flagge zu zeigen und andere mit

Flyer http://www.loaditup.de/files/695717_q96c98mdaa.pdf oder

Banner http://www.dnn-online.de/web/dnn/bilder/-/specific/Einzelhaendler-in-der-Dresdner-Neustadt-demonstrieren-gegen-GEZ-Reform-167937834?imageUrl=namred/_2012/_47/bild_original/phpi5GtuI20121120103939.jpg

zu der Teilnahme an der

Unterschriftenaktion http://online-boykott.de/de/unterschriftenaktion und den

Demos im 1. Q 2013 (http://www.facebook.com/events/428465020544477/ wird 2013 in div. Städten neu aufgelegt)

zu mobilisieren und ab 2013 zu

klagen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg22344.html#msg22344
http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen

Wenn WIR am gleichen Strang ziehen, können uns die ö.-r. Sender nicht mehr ans Bein pinkeln und uns erpressen. WIR werden immer mehr. Mit der Unterschriftenaktion entziehen wir der ö.-r. Zwangsbeglückung Tag für Tag die Legitimation.

Schließe sich uns an! Mache bei der Werbung und den Aktionen mit!



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Re: Wie kann man sich ab 2013 wehren?
#4: 02. Dezember 2012, 23:11
Kleine Gegenfrage: Wieviel Zeit gewinnst du mit deinem Spielchen "Klagen statt zahlen" ... mehr als 3 bis 6 Monate? Mein "Empfänger verstorben" kostet wenigstens keine 100 Tacken. Worauf es letztendlich hinauslaufen wird, ist das Bundesverfassungsgericht oder der europäische Gerichtshof, alles andere kann man sich genauso sparen.

... genauso könnt ich fragen, ob hier im Forum jemand schonmal vom Begriff 'meritorische Güter' gehört hat? Im Staatsrecht kennt ihr euch offensichtlich kein Stück aus! Was ist mit Universitäten, Parks, oder Museen, "kann doch auch alles privat betrieben werden" ... oder? Die meisten gehen doch eh nie auf eine Uni oder ins Museeum, also warum nicht auch gleich wech damit?! Man, man, man.

Und die Demos *lol* das will ich erstmal sehen. Unterschriften ziehen erst ab 50.000, dann aber nachweislich mit Namen und Adressen. Trotzdem viel Glück damit.

Wollte niemanden verunsichern. Ich persönlich sehe da leider ziemlich schwarz, bis auf ein paar Stellen im Grundgesetz. Mehr als Zeit gewinnen bleibt letztendlich nicht, nur meine Meinung.


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wtfacow

Re: Wie kann man sich ab 2013 wehren?
#5: 02. Dezember 2012, 23:32
Wenn es gut  läuft und mehrere Klagen eingehen, (die dann erstmal auf Eis gelegt werden) können sogar Jahre ins Land ziehen bis eine Entscheidung fällt. :)


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Re: Wie kann man sich ab 2013 wehren?
#6: 03. Dezember 2012, 07:37
Typisch deutsch und feige. Los brüllen, aufzeigen, was alles nicht geht, Kopf in den Sand stecken und große Töne am Stammtisch. Selbst machen, ne..., sollen andere machen. Ich kritisiere lieber und zeige dem Rest der Welt, dass alles nur Murks ist. Ich selbst – außer großer Klappe – keine Ahnung.

Nein Knalltüte, deine tollen Ratschläge brauchen wir nicht. Genau wegen Leute wie dir kann Politik das machen, was sie tut.

Im Übrigen: Ich gehe ins Museum und Unis kenne ich auch – sehr gut sogar. Dein Beispiel ist wirklich neben dem Topf geschissen!


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Re: Wie kann man sich ab 2013 wehren?
#7: 03. Dezember 2012, 08:42
Deine Idee mit dem verstorbenen Empfänger hat 0 % Chance auf Erfolg.

Die Klage für 100€ wegen "Beitrag ist eine Steuer"/"Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes" eine Chance von 50:50.

Die kostelose Variante hast du ebenfalls übersehen, die  "Strafanzeige wegen dem Verstoß gegen das Völkerrecht (19 (2))"

Aber bitte, setze auf deine "0 % Chance", die passt zu dir gut.


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d

doe

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Re: Wie kann man sich ab 2013 wehren?
#8: 04. Dezember 2012, 11:55
Die kostelose Variante hast du ebenfalls übersehen,
die  "Strafanzeige wegen dem Verstoß gegen das Völkerrecht (19 (2))"

Musterbrief?



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o

obelix

Re: Wie kann man sich ab 2013 wehren?
#9: 04. Dezember 2012, 14:57
Das wirklich schlimme ist das Plato vor 6000 Jahren genaues wusste und sagte darauf:
Wenn zwei Menschen sich treffen und Jeder hat einen Apfel und er wird getauscht hat jeder
Hinterher einen Apfel.
Wenn aber Zwei Menschen sich treffen und tauschen ihre Gedanken hat jeder hinterher zwei Gedanken,  das ist eine blase die Platzt wenn sie Platzen Will .
Es war zu der Zeit Verboten etwas zu Verkaufen oder anzubieten was nicht erarbeitet wurde.
Ich Würde allen Jungen Menschen Raten mit nachdruck darauf zu bestehen keine Rechte in irgendein erweise abzugeben überall Vetorechte unangreifbar zu machen denn die Sogenannte, Salamitaktik
hat eben das was jetzt ist möglich gemacht...
Bleib offen und Frei denn du kannst nicht wissen was morgen  Ist


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