Eine mögliche Unterstützung gegen o.g., auf der BVerwG-Entscheidung vom 15. Oktober 2025 (6 C 5.24) basierende Auffassung eines Verwaltungsgerichts hat ganz aktuell der VGH Baden-Württemberg geliefert... 
Das spielt für die Region Brandenburg-Berlin keine Rolle, da für den RBB neben den Rundfunkstaatsverträgen anderes Landesrecht gilt, als wie für den SWR.
***Darüberhinaus könnte es immer hilfreich sein, sich am Grundrecht zu orientieren, denn das gilt für alle entlang der Normenreihenfolge.
***Edit "Bürger": Das spielt sehr wohl auch für Berlin/Brandenburg eine Rolle, weil die hinsichtlich der gem. BVerwG-Rechtsprechung angeblichen Erfordernis eigener Rechtsgutachten der Kläger zitierten Bedenken des VGH Baden-Württemberg bzgl. "grundgesetzlich garantierten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz" von Landesrecht unabhängig sind bzw. in Berlin/Brandenburg genau so zutreffen wie auch in Baden-Württemberg. Bitte also aufmerksam lesen und nicht aus dem Zusammenhang gerissene Thesen aufstellen. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;