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Autor Thema: Rechtsanwalt sucht Sachverständige/Unterstützung für Rundfunkbeitragsklage  (Gelesen 109 mal)

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  • Beiträge: 233
danisch.de , 20.04.2026

Hilfeaufruf: Leser helfen Lesern gegen Rundfunk
Ein Rechtsanwalt bittet mich um Hilfe bei Klagen gegen Rundfunkbeiträge, er sucht Sachverständige und andere Unterstützung und fragt, wer ebenfalls eine solche Verfügung erhalten hat.

Ein Rechtsanwalt bittet um publizistische Hilfe, weil er dringend Sachverständige sucht. Es geht um Klagen gegen den Rundfunkbeitrag:




Weiterlesen auf:
https://www.danisch.de/blog/2026/04/20/hilfeaufruf-leser-helfen-lesern-gegen-rundfunk

Vielleicht findet sich jemand mit Kompetenzen auch zwischen den Forumsmitstreiter.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: Heute um 14:15 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 12.302
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Eine mögliche Unterstützung gegen o.g., auf der BVerwG-Entscheidung vom 15. Oktober 2025 (6 C 5.24) basierende Auffassung eines Verwaltungsgerichts hat ganz aktuell der VGH Baden-Württemberg geliefert... ;)

VGH Baden-Württemberg weist Klagen bzgl. mangelnder Ausgewogenheit zurück (04/2026)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38788.0
VGH Baden-Württemberg, 21.04.2026
Pressemitteilung
Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen Verfassungsrecht - Klagen abgewiesen
https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/26804890
Zitat von: VGH Baden-Württemberg, 21.04.2026, Pressemitteilung - Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen Verfassungsrecht - Klagen abgewiesen
[...]
Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 15. Oktober 2025 (6 C 5.24) die Forderung aufgestellt hat, der rundfunkbeitragspflichtige Bürger habe im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zunächst ein wissenschaftlichen Anforderungen genügendes Sachverständigengutachten zur Frage, ob der Rundfunk seinen Funktionsauftrag gröblich verfehle, vorzulegen, ist der Senat dem nicht gefolgt. Eine Obliegenheit des Beitragspflichtigen, zunächst ein sol­ches Parteigutachten, das mit ganz erheblichen Kosten verbunden sei, vorzu­legen, begegne im Hinblick auf den grundgesetzlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz durchgreifenden Bedenken. Ein von der Rechtsord­nung eröffneter Rechtsbehelf dürfe für den Bürger nicht ineffektiv ausgestaltet werden und insbesondere dürfe ein mögli­cher Erfolg nicht von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Rundfunkbei­tragspflichtigen abhängig gemacht werden.

[...]

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Dagegen kann binnen eines Monats nach Zustellung der vollständigen Urteile Beschwerde zum Bun­desverwaltungsgericht eingelegt werden (2 S 2523/25, 2 S 2524/25, 2 S 2526/25, 2 S 2527/25, 2 S 2528/25, 2 S 2529/25 und 2 S 2530/25).

 
Hinweis

Die schriftlichen Entscheidungsgründe der Urteile des 2. Senats liegen noch nicht vor. Derzeit können keine weiteren Angaben zum Inhalt der Entscheidung gemacht werden. Die vollständigen Urteile werden den Beteiligten voraussichtlich Ende April/Anfang Mai zugestellt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: Heute um 14:16 von Bürger«
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Eine mögliche Unterstützung gegen o.g., auf der BVerwG-Entscheidung vom 15. Oktober 2025 (6 C 5.24) basierende Auffassung eines Verwaltungsgerichts hat ganz aktuell der VGH Baden-Württemberg geliefert... ;)
Das spielt für die Region Brandenburg-Berlin keine Rolle, da für den RBB neben den Rundfunkstaatsverträgen anderes Landesrecht gilt, als wie für den SWR.***

Darüberhinaus könnte es immer hilfreich sein, sich am Grundrecht zu orientieren, denn das gilt für alle entlang der Normenreihenfolge.


***Edit "Bürger": Das spielt sehr wohl auch für Berlin/Brandenburg eine Rolle, weil die hinsichtlich der gem. BVerwG-Rechtsprechung angeblichen Erfordernis eigener Rechtsgutachten der Kläger zitierten Bedenken des VGH Baden-Württemberg bzgl. "grundgesetzlich garantierten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz" von Landesrecht unabhängig sind bzw. in Berlin/Brandenburg genau so zutreffen wie auch in Baden-Württemberg. Bitte also aufmerksam lesen und nicht aus dem Zusammenhang gerissene Thesen aufstellen. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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