@ope23 und pinguin
Vielen Dank!
Das klingt ja beunruhigend. Person A könnte ganz mulmig werden, weil sie weitere Schritte Richtung Vollstreckung vor der Akteneinsicht unbedingt vermeiden möchte. Denn selbst wenn nach Anlaufen der Vollstreckung noch etwas zu machen sein sollte, wird es dann aus Sicht von Person A schwieriger und aufwendiger. Lieber die Vollstreckung sofort noch vor Beginn beenden und den Kram zum RBB bzw. nach Köln zurückschicken.
Deshalb wird Person A wohl schon morgen direkt den Bürgermeister anschreiben mit Verweis auf das bisher nicht beantwortete Einwurfeinschreiben an den Sachbearbeiter und der Info, dass Person A schwere Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vollstreckung hat. Person A hätte das sofort so machen sollen. Nicht erst direkt den Sachbearbeiter anschreiben...
Der Bürgermeister wird alle paar Jahre gewählt, Person A meint aber, dass der trotzdem kein Beamter ist oder zumindest nur ein Beamter auf Zeit. Ein rein ehrenamtlicher Bürgermeister scheint es aber auch nicht zu sein. Den Bürgermeister kennt Person A nicht, eine Recherche ergab allerdings, dass der wohl der Behördenleiter ist, zumindest formal. Darunter gibt es noch den Amtsleiter.
Das ist dann vermutlich der direkte Vorgesetzte des Sachbearbeiters. Person A hat auch bzgl. des Sachbearbeiters recherchiert, der auf dem Drohschreiben angegeben ist. Dessen Name ist auch bei der Amtskasse recherchierbar, sodass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass er noch dort arbeitet und damit mit jenem Mitarbeiter der Amtskasse identisch ist, der Person A das Drohschreiben geschickt hatte.
Person A wird dann auf jeden Fall in Kürze den Bürgermeister persönlich anschreiben und dann angeben, dass er das Schreiben gerne als gegenstandslos betrachten kann, falls der Sachbearbeiter sich zwischenzeitlich gerührt haben sollte. Das scheint Person A eine elegante Lösung. Und der Bürgermeister erfährt so auch persönlich von dem Fall.
