@pinguin : Es ist zwar gut, zu wissen, was wir alles einklagen könnten
bis Bundesfinanzhof und EuGH und mehr. Aber wollen wir jahrelang mit unbezahlter Arbeit prozessieren gegen ein 300 Millionen Euro schweren Kartell, das die Glaubwürdigkeit der richterlichen Juristen-Kollegen genießt?
Und bei Bedarf finden die für ziemlich jedwedes Argument einen teuer bezahlten Rechtsprofessor, der in einem umfangreichen Gutachten bestätigt, dass das alles seine Ordnung hat, mit Vorbehalten in winzigen leicht übersehbaren Anmerkungen.
Des weiteren, bei Anwaltspflicht, das ist nicht so einfach, wie es klingt.
Der Anwalt ist nach Standesrecht gehalten, alles nicht nur zu lesen, sondern auch als Rechtsmeinung zu vertreten.
Die Standardklagen mitsamt Gutachten umfassen nun rund 1.200 Seiten.
Ab 20.000 Euro aufwärts (gegen 800 Euro Rundfunkabgabe...) findet sich ein Anwalt dafür für das Oberverwaltungsgericht... Für 500 nicht, jedenfalls nicht ernsthaft.
Von dort zurück zum Thread-Thema:
Die Aufgabe lautet also, strategisch zu kämpfen und zu denken und, soweit möglich, ohne Anwaltspflicht. Der Antrag auf Rückgabe von Vollstreckungsersuchen wegen anhängig gemachter Klage zum Beispiel.
Ob das im Gesetz steht oder nicht oder mit welchen Verfahren man das machen kann, noch dazu, ob Amtsgericht oder Finanzamt, darüber muss man nicht nachdenken, sobald man empirisch feststellt, bei diplomatischen Vorgehen hat der Rückgabeantrag spürbare Aussicht.
Das eine sind die Gesetze, das andere die reale Funktionsweise von Mensch zu Mensch. Aktenerledigung ist bei allen das Ziel, nicht Studium von §§ X Y Z.
Man muss sich, wenn es klappt, weder um Abwehrklagen noch sonst etwas aus dem Gesetzbuch kümmern. Die Erfahrung ist, wenn Rückgabe erfolgte und Klage beim Verwaltungsgericht anhängig ist, dann ist Ruhe. Wenn nicht Ruhe ist, erst dann muss man über mehr nachdenken. Den Fall hatten wir noch nicht bundesweit.
Manchmal ist Themenfremdes wichtig.
Die Nichtrechtsperson "Beitrags"-Service ist also in der Kagorie "Bundebehörde"?
Eine landesrechtliche Nicht-Rechtsperson hat sich mit Nicht-Namen registrieren lassen? (Ist ja nur sogenannte "Etablissement-Bezeichnung".)
Das wird hier nicht näher erörtert,hat im Prinzip seine Ordnung, oder auch vielleicht nicht. Das wird zum Auskunftsantrag, mal sehen, ob Angreifbares dabei herauskommt.
Bitte diesen Punkt nicht hier im Thread dskusieren. Das ist hiermit abgeschlossen.