In beiden Beiträgen der FAZ wird von den Kritiker entsprechender Kontrollgremien immer wieder ihr "
Ehrenamtliches Engagement" hervorgehoben.
Frage: Gibt es die monatlich üppigen Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder oder Reisekosten für die Mitgliedschaften nicht mehr?
[...] Nach der Vorgabe des sogenannten ZDF-Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2014 darf der Anteil staatlicher und staatsnaher Mitglieder ein Drittel der Mitglieder des jeweiligen Gremiums nicht übersteigen. Dieser Wert wird in keinem Gremium überschritten. Die Zugehörigkeit zu Parteien ist indes nicht gesetzlich begrenzt. [...]
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/otto-brenner-stiftung-korrigiert-studie-zu-gremien-von-ard-und-zdf-110554826.htmlWie ist dieser Satz zu verstehen: "
Die Zugehörigkeit zu Parteien ist indes nicht gesetzlich begrenzt." Edit "Bürger": Natürlich gibt es die "Aufwandsentschädigungen" noch - aber eben eine "Aufwandsentschädigung" für "Ehrenamt"
Ist sicher schon im Forum diskutiert.
Auch die Frage bzgl. "staatlicher und staatsnaher" Mitglieder hier bitte nicht weiter vertiefen - siehe dazu das ZDF-Urteil des BVerfG sowie die diesbezüglichen Diskussionen u.a. auch im Forum. Parteimitgliedschaft ist - jedenfalls nach Lesart von ARD-ZDF-GEZ, BVerfG und der Politik - nicht automatisch "staatsnah". Insofern wäre aber auch nicht nur ein "staatsferner", sondern auch ein "parteiferner" Rundfunk wünschenswert 