Eine Person G bekam kürzlich einen "Festsetzungsbescheid" - ohne vorherige Mahnung(en).
Wie üblich inkl. "Säumniszuschlag" und - wie auch nicht unüblich - datiert rund 8-10 Tage vor Ankunft im Briefkasten.
Auch mit dem Hinweis, dass man sich - als LRA - selbst das Recht erteilt, Zahlungen immer mit der ältesten offenen Forderung zu verrechnen (laut §9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 RBStV i.V.m. §13 der Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge) - etwas, was Dr. Frank Hennecke bereits bemängelt(e).
Edit "Bürger": Hier bitte keine weitere Vertiefung bzgl. Bescheide bei Nicht-Zahlern, da es im hiesigen Thread um die "Einmalzahlungsaufforderung" bei (un)regelmäßigen Selbst-Überweisern geht - siehe Einstiegsbeitrag. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.