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Autor Thema: Welche Gerichtsentscheide zitieren ARD-Juristen als "Wissenschaft"?  (Gelesen 230 mal)

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Welche Gerichtsentscheide zitieren ARD-Juristen als "Wissenschaft"?
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Dies ist ein reiner Arbeitsthread: Wir benötigen
- Aktenzeichen eines Entscheides
- dessen Publizierung (Link)
- Kurzzitat mit dem Mitarbeiter-Namen (möglichst mit der Randnummer)
- Infortmation, wo dieser beim ARD-Imperium dient.

Beispiel:

Zitat
B-UBEC.b7) Bis zum BGH funktioniert die Unvorstellbarkeit, dass einfach ARD-Mitarbeiter mittelbar Urteile mit texten  als gemutmaßte „rechtswissenschaftliche Autoren“.

Beweiskräftig: BGH I ZB 64/14
(2015-06-11)    juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/bgh_notp/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2015-6-11&Sort=6&anz=29&pos=17

RN_19 „Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig und damit auch nicht partei- und prozessfähig, _..._ lediglich _..._ eine örtlich ausgelagerte gemeinsame Inkassostelle (vgl. _..._ Tucholke in Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 3. Aufl., § 10 RBStV Rn. 59, mwN). Sie ist daher nur zur Beitreibung von Rundfunkbeiträgen im Namen der Landesrundfunkanstalten befugt (vgl. Tucholke in Hahn/Vesting aaO § 10 RBStV Rn. 57).

RN_53: „Bescheide der Rundfunkanstalten sind erst für die zwangsweise Beitreibung rückständiger Gebühren (vgl. _..._ ) und Beiträge (§ 10 Abs. 5 RBStV, vgl. dazu Tucholke in Hahn/Vesting aaO § 10 RBStV Rn. 34) erforderlich.

B-UBEC.b7) Frau Tucholke war (ist?) Mitarbeiterin des Kölner ARD-„Beitrags-Service“, wurde berichtet.  Entscheidet der BGH hier mit den von einer Mitarbeiterin des Beklagten redigierten “rechtswissenschaftlichen“ Texten zu Gunsten des Beklagten und abweisend zu den rechtswissenschaftlich fundierten Argumenten von Dr. Spr., Richter am Landgericht Tübingen?
Dann könnte man die Sache ja abkürzen und abweisende Urteile sofort von den ARD-Beklagten als externer bezahlter Service an die Richter liefern lassen?


Zweck:
Richter sollen gebeten werden, die Bürger-Schriftsätze zukünftig eigenverantwortlich zu werten, also nicht einfach abzuwimmeln durch Textbaustein-Serien, die die Richter woher wohl angeliefert bekamen? Vermutlich von ARD-Juristen nach vorgenanntem Beispiel?

Im Beispiel wird Folgendes "rechtswissenschaftlich gestützt" in den Augen des BGH:
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(1) Dass der "Beitrags-Service" überhaupt Inkasso-"Beitreibung" machen darf - also viel mehr ist als eine "buchhalterische Verwaltungsstelle", obgleich ohne Rechtsperson usw. usw.
(2) Die Umstände von "Bescheiden" durch die Rundfunkanstalten selber(!) sind erst für das Stadium der "zwangsweisen" "Beitreibung" nötig.


Edit "Bürger": Bitte bei neuen Threads eigenverantwortlich immer auch bereits vorhandene tangierende Threads listen!
Das können nicht immer die Moderatoren übernehmen! Hier z.B.
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20125.0
Dazu gehört dann auch mind. eine Entscheidung des LG Tübingen, welche die Verwendung solchen "Parteivortrags" bemängelt...
LG Tübingen, Beschluss v. 20.02.2020, 5 T 38/20 - Titel, Klausel, Zustellung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34450.0
LG Tübingen, Beschluss vom 20.02.2020 - 5 T 38/20
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001421826
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Februar 2025, 16:21 von Bürger«
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Eine Zusatz-Schwierigkeit könnte sich daraus ergeben, dass nicht selten in Entscheidungen auf andere Entscheidungen querverwiesen und von dort mglw. wieder auf andere querverwiesen wird, in welcher irgendwann mal ein Verweis auf z.B. den "Beck'schen Rundfunkkommentar" erfolgte.
Somit basiert die ganze Kette der Folge-Gerichtsentscheidungen bereits auf Rechtsmeinungen z.B. im "Beck'schen Rundfunkkommentar".


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@Bürger : Die "Kettenwirkung mit der strategische Erzeugung von gesteuerter herrschender Rechtsprechung" ist im weiteren Text des Standard-Schriftsatzes "NEIN-Brief" intensiv behandelt.

Die 3 benannten Forum-Links sind dort nun geeignet eingefügt worden.

Es erhalten Richter immer öfter Grund, in das Forum zu schauen.
Sie sollen sich rückbesinnen, ihr Auftrag ist, dem Volk zu dienen, nicht den Fürsten - auch nicht den "Neo-Feudalen auf Lebenszeit" der Sender und eines Teiles der Politik.
Hier im Forum "spricht das Volk".

Immer sei an 2 ausschlaggebende Bücher / Aussagen erinnert:  
Herbert von Arnim: "Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht."
Niklas Luhmann: "Brauchbare Illegalität."
Das ist der tiefere Kern der Probleme ARD, ZDF usw. und der Rundfunkabgabe.


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