Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Rundfunkbeitrag-Irrtümer - "Lügen" vom SWR schön verpackt.  (Gelesen 6944 mal)

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
http://www.youtube.com/watch?v=qFY_pBDdjx8&feature=youtu.be

Dürfen die ö.-r. Sender diese Lügen verbreiten?
"wir sind unabhängig":
   -> Und deswegen sitzen so viele Politiker in den Räten, der KFE, …)

"alles wird ein bisschen einfacher":
   -> Keine Rundfunkfreiheit mehr, nicht mal ohne Geräte. Kein Gerät aber trotzdem Gebührenzwang,
   -> Staat lenkt die Informationsbeschaffung durch Zwangssteuer zugunsten des ÖRR,
   -> Wir alle werden unter den Generalverdacht der Nutzung der ö.-r. Programme gestellt, auch wenn wir
       die aufgezwungenen Programme absolut nicht sehen wollen. Viele Bürger halten die Geräte doch nicht wegen der ö.-r. Sender.
   -> Es wird eine neue Wohnungssteuer / Betriebsstättensteuer / zus. Kfz-Steuer, als Rundfunkbeitrag getarnt, eingeführt.
   -> Für Ferien- und Zweitwohnungen auch ohne Geräte ist die nächste Zwangssteuer fällig. Was ist daran einfacher? Ist das nicht ein EinkommensDiebstahl?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. November 2012, 18:24 von Viktor7«

J
  • Beiträge: 8


Dürfen die ö.-r. Sender diese Lügen verbreiten?
"wir sind unabhängig":
   -> Und deswegen sitzen so viele Politiker in den Räten, der KFE, …)



Ja, sie dürfen diese Lügen verbreiten weil wir immer noch Gebühren zahlen, dadurch passiv das System unterstützen.
Jetzt ist aber der richtige Zeitpunkt, auszusteigen.
Die neue Zwangsabgabe verweigern oder zumindest den Medienbossen sehr grosse Steine in den Weg legen.  ;D


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
...
Ja, sie dürfen diese Lügen verbreiten weil wir immer noch Gebühren zahlen, dadurch passiv das System unterstützen.
Jetzt ist aber der richtige Zeitpunkt, auszusteigen.
Die neue Zwangsabgabe verweigern oder zumindest den Medienbossen sehr grosse Steine in den Weg legen.  ;D

Willkommen im Forum J-com.

Zitat
"Zwangsabgabe verweigern"? "sehr grosse Steine in den Weg"?

Könnte man den Tipp von der Berliner-Demo http://www.youtube.com/watch?v=iKKYv4oREF4&feature=youtu.be verwenden?
Dies sollte man klären. Dort heißt es:

Zitat
"Ergebnis der Popularklage von Ermano Geuer abwarten und nicht zahlen?
Widerspruch gegen sämtliche Bescheide der GEZ einlegen.

http://www.heise.de/tp/artikel/37/37487/1.html"

@Thomas, @gebuehren-igel, @Alle
Wie sieht ihr die Sache? Darf man die "Zwangssteuer" ohne Nachteile mit dem Hinweis auf die Popularklage zurückhalten?



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

J
  • Beiträge: 8

Wie sieht ihr die Sache? Darf man die "Zwangssteuer" ohne Nachteile mit dem Hinweis auf die Popularklage zurückhalten?

Man darf was man will.
Oder so gesagt, was man mit seinem Gewissen vereinbaren kann.

Erst mal ist es ein Protest, da sind wir uns wohl einig.

In den 80ern haben wir gegen Atomkraft protestiert.
Wo ich wohnte waren es die Badenwerke, denen haben wir viel Extra-Arbeit beschert.

1) die Einzugsermächtigung entzogen
2) alle paar Wochen Fantasiezahlungen überwiesen, mal mehr mal weniger.
3) statt Betreff 'Stromrechnung' kleine Slogans drauf geschrieben. Zum Beispiel 'Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt'.

Ausser harmlosen vielen vielen Mahnungen haben die nix machen können.
Man hat ja überwiesen. Dann irgendwann wieder was.
Hat auch wirklich Spass gemacht.  ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Nach so einem starken Spruch
... Man darf was man will. ...

dann diese kleinen Streiche?
...
1) die Einzugsermächtigung entzogen
2) alle paar Wochen Fantasiezahlungen überwiesen, mal mehr mal weniger.
3) statt Betreff 'Stromrechnung' kleine Slogans drauf geschrieben. Zum Beispiel 'Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt'. ...

99,99% der Bürger werden ihre Einzugsermächtigung nicht entziehen. Dazu sind die Leute zu bequem und 100 bis 3000 entschlossene Bürger erzielen keine Wirkung bei dieser Methode. Es ist ein netter Spaß, mehr aber auch nicht.

Ein komplettes zurückhalten der Zwangsgelder, bis zur Entscheidung über die Popularklage von Ermano Geuer, ist schon besser. Damit dies den ö.-r. Sendern  weh tut, müssten das aber 1 Mio. Bürger tun.  Auch viele gut  begründete Anzeigen an die Staatsanwaltschaften wegen dem Verstoß gegen das Völkerrecht Art. 19 (2), versprechen bessere Aussichten auf Erfolg.




Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. November 2012, 23:39 von Viktor7«

J
  • Beiträge: 8




Nach so einem starken Spruch
... Man darf was man will. ...

dann diese kleinen Streiche?
...
1) die Einzugsermächtigung entzogen
2) alle paar Wochen Fantasiezahlungen überwiesen, mal mehr mal weniger.
3) statt Betreff 'Stromrechnung' kleine Slogans drauf geschrieben. Zum Beispiel 'Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt'. ...

99,99% der Bürger werden ihre Einzugsermächtigung nicht entziehen. Dazu sind die Leute zu bequem und 100 bis 3000 entschlossene Bürger erzielen keine Wirkung bei dieser Methode.

Das wär ja ein Armutszeugnis. Eine Schaafsrepublik.
Während des Strompreisboykots der Anti-Atombewegung haben es viele gemacht, wir auch und sogar die Presse schrieb darüber.

Es ist ein netter Spaß, mehr aber auch nicht.

So viel Spass sollte es schon machen.
Spass hats mir auch gemacht,  die GEZ Briefe wegzuschmeissen.
Ich hätte denen auch keine Einzugsermächtigung gegeben warum dann 2013 ?

Ein komplettes zurückhalten der Zwangsgelder, bis zur Entscheidung über die Popularklage von Ermano Geuer, ist schon besser. Damit dies den ö.-r. Sendern  weh tut, müssten das aber 1 Mio. Bürger tun.  Auch viele gut  begründete Anzeigen an die Staatsanwaltschaften wegen dem Verstoß gegen das Völkerrecht Art. 19 (2), versprechen bessere Aussichten auf Erfolg.

Hört sich gut an, und um von solchen Möglichkeiten zu erfahren bin ich auch in dieses Forum gekommen.
Nur - ... ? Warte ich nicht auf eventuelle 1 Mio. Bürger sondern werd auch mit ein paar Kampfgenossen oder alleine das tun: nämlich keine Einzugsermächtigung geben. Vielleicht Einsfuffzig überweisen, Mahnung abwarten und kucken was sich so tut.
Gruss  :)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
http://www.youtube.com/watch?v=qFY_pBDdjx8&feature=youtu.be

Dürfen die ö.-r. Sender diese Lügen verbreiten?
"wir sind unabhängig":
   -> Und deswegen sitzen so viele Politiker in den Räten, der KFE, …)

"alles wird ein bisschen einfacher":
   -> Keine Rundfunkfreiheit mehr, nicht mal ohne Geräte. Kein Gerät aber trotzdem Gebührenzwang,
   -> Staat lenkt die Informationsbeschaffung durch Zwangssteuer zugunsten des ÖRR,
   -> Wir alle werden unter den Generalverdacht der Nutzung der ö.-r. Programme gestellt, auch wenn wir
       die aufgezwungenen Programme absolut nicht sehen wollen. Viele Bürger halten die Geräte doch nicht wegen der ö.-r. Sender.
   -> Es wird eine neue Wohnungssteuer / Betriebsstättensteuer / zus. Kfz-Steuer, als Rundfunkbeitrag getarnt, eingeführt.
   -> Für Ferien- und Zweitwohnungen auch ohne Geräte ist die nächste Zwangssteuer fällig. Was ist daran einfacher? Ist das nicht ein EinkommensDiebstahl?

Zitat
Artikel 18 GG
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), …  zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Die LÜGEN der ö.-r. Sender machen die Freiheit und die Demokratie zu einer Farce.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

g

gebuehren-igel

@Viktor7: Du kannst auf das bayerische Verfahren in deinem Widerspruch hinweisen, aber widersprechen musst du nichtsdestotrotz. Das bayerische Urteil würde erst mal nur für Bayern gelten. Auch dürfte das Urteil kaum dazu führen, dass von jetzt auf gleich keine Gebühren mehr gezahlt werden müssen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

d

doe

  • Beiträge: 875
Das bayerische Urteil würde erst mal nur für Bayern gelten.
Auch dürfte das Urteil kaum dazu führen,
dass von jetzt auf gleich keine Gebühren mehr gezahlt werden müssen.


Warum?

In Bayern oder Deutschland?



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Manche Beiträge können Spuren von Satire enthalten.

  • Beiträge: 2.139
  • weiß was
Rundfunkrecht ist Ländersache.

Urteile in Bayern gelten nur in Bayern, und nur für denjenigen, der es erstritten hat.

Jedoch ist zu erwarten, dass bei einem gleich gelagerten Fall die letzte Instanz gleich entscheiden wird, d.h. wenn in einem bestimmten Bundesland ein höchstrichterliches Urteil existiert, richtet sich die jeweilige Rundfunkanstalt bei gleich gelagerten Fällen danach und lässt es nicht auf weitere Verfahren ankommen.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

g

gebuehren-igel

Das bayerische Urteil würde erst mal nur für Bayern gelten.
Auch dürfte das Urteil kaum dazu führen,
dass von jetzt auf gleich keine Gebühren mehr gezahlt werden müssen.


Warum?

In Bayern oder Deutschland?

Du kannst davon ausgehen, dass selbst wenn der Beitrag beim bayerischen Verfassungsgerichtshof komplett durchfällt, das nicht bedeutet, dass niemand mehr zahlen muss, weil das den Bestand des so wichtigen öff-r Rundfunks gefährden würde. Der Gesetzgeber kriegt dann halt eine Frist zur Nachbesserung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
 
@Viktor7: Du kannst auf das bayerische Verfahren in deinem Widerspruch hinweisen, aber widersprechen musst du nichtsdestotrotz. Das bayerische Urteil würde erst mal nur für Bayern gelten. Auch dürfte das Urteil kaum dazu führen, dass von jetzt auf gleich keine Gebühren mehr gezahlt werden müssen.

Ja, ein Widerspruch wird nötig sein, ansonsten geht die GEZ nach Schema F vor.
Auch der Hinweis im letzten Satz ist nachvollziehbar, denn auch ein verfassungswidriges Gesetz bleibt so lange in Kraft, bis es für nichtig erklärt wird.


Das was Thomas eingeworfen hat:
Rundfunkrecht ist Ländersache.

Urteile in Bayern gelten nur in Bayern, und nur für denjenigen, der es erstritten hat.

Jedoch ist zu erwarten, dass bei einem gleich gelagerten Fall …

sollten wir hier berücksichtigen.

Frage:
Ist das Zurückhalten der Zwangsgelder in einem anderen Bundesland als Bayern, bis zur Entscheidung über
die Popularklage von Ermano Geuer, von der Rechtsprechung in irrgendeiner Weise gedeckt?
Wenn wir diese Frage klären könnten, wäre das sicherlich eine Hilfe für viele Mitstreiter.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. November 2012, 18:31 von Viktor7«

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Ich komme auf die von mir vorhin gestellte Frage zurück.
...
Ist das Zurückhalten der Zwangsgelder in einem anderen Bundesland als Bayern, bis zur Entscheidung über die Popularklage von Ermano Geuer, von der Rechtsprechung in irrgendeiner Weise gedeckt?

Bei google kann ich bis jetzt nichts Passendes finden. Hat jemand einen Rat?

Als letzte Möglichkeit bleibt, das Geld ist dann aber leider geflossen, das Zahlen unter Vorbehalt http://www.akademie.de/file/135391/download und eine Klage.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

g

gebuehren-igel

Um es noch mal zu sagen: Du kannst nur nicht zahlen, wenn du Widerspruch einlegst. Dieses Zahlen unter Vorbehalt funktioniert meiner Meinung nach nicht. In irgendeiner Diskussion meinten welche, sie hätten ihr Geld nach der PC-Gebührentscheidung deshalb zurück bekommen. Aber ich glaube, das war eher, weil der Einzug widerrechtlich war.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Um es noch mal zu sagen: Du kannst nur nicht zahlen, wenn du Widerspruch einlegst. Dieses Zahlen unter Vorbehalt funktioniert meiner Meinung nach nicht. In irgendeiner Diskussion meinten welche, sie hätten ihr Geld nach der PC-Gebührentscheidung deshalb zurück bekommen. Aber ich glaube, das war eher, weil der Einzug widerrechtlich war.

Demnach läuft der Widerspruch, mit dem zurückhalten der Zwangsgelder und dem Hinweis auf die Entscheidung über die Popularklage von E. Geuer, wie ein Widerspruch gegen die  Zahlungaufforderung mit anschließendem Klagezwang.

Soweit ich von einigen Rechtsfällen gehört habe, war es wichtig, die Zahlung unter Vorbehalt mit Begründung zu leisten, um in Falle der richterlichen Entscheidung das Geld zurück zu bekommen. Ansonsten ging man, trotz des Erfolgs der Klage, leer aus.

Ich frage mich was aus der Geschichte von Professor Gersdorf geworden ist? Überlegt der gute Mann immer noch?
 
Zitat
Selbst ist der Mann!

Nun überlegt Professor Gersdorf, durch einen Akt zivilen Ungehorsams eine Klagemöglichkeit zu provozieren, in der er selbst die ihm am Herzen liegenden Fragen klären lassen könnte. Hierzu plant er, Widerspruch gegen die Zahlungaufforderung seiner GEZ-Gebühr einzulegen, da er nicht zur Zahlung verfassungswidrigen Rundfunks bereit sei. Das ZDF schulde eine staatsfreie Berichterstattung, die nach derzeitiger Zusammensetzung von Fernsehrat und Verwaltungsrat nicht gegeben sei. Da es hieran fehle, gäbe es auch keine Legitimation, die Bürger zwangsweise zur Finanzierung heranzuziehen.
http://www.heise.de/tp/artikel/31/31835/1.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. November 2012, 21:45 von Viktor7«

 
Nach oben