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Autor Thema: BVerwG 6 C 3.96 - Gerichtsentscheidungen sind zu veröffentlichen  (Gelesen 155 mal)

  • Beiträge: 7.436
Vorabhinweis:
Es werden nur die Leitsätze zitiert, aus denen die Aussage im Titel entnommen werden kann.

Wenn es sich gemäß der Aussage in Leitsatz 1 um eine "verfasssungsunmittelbare Aufgabe" handelt und dieses gemäß der weiterführenden Aussage in Leitsatz 1 für "jedes Gericht" gilt, ist es nicht hinnehmbar, daß das Bundesarbeitsgericht Entscheidungen in Belangen des öffentlichen Rundfunks nicht veröffentlicht, wie offenbar aktuellen in Sachen Rundfunk Berlin-Brandenburg, siehe das unter Querverweise genannte Thema und darin die Aussage in Beitrag #30.

Es ist nicht ersichtlich, daß es an der Veröffentlichung der den öffentlichen Rundfunk betreffenden Entscheidungen kein öffentliches Interesse hat.

Urteil vom 26.02.1997 -
BVerwG 6 C 3.96

https://www.bverwg.de/de/260297U6C3.96.0

Zitat
Leitsätze:

1. Die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen ist eine öffentliche Aufgabe. Es handelt sich um eine verfassungsunmittelbare Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt und damit eines jeden Gerichts. Zu veröffentlichen sind alle Entscheidungen, an deren Veröffentlichung die Öffentlichkeit ein Interesse hat oder haben kann. Veröffentlichungswürdige Entscheidungen sind durch Anonymisierung bzw. Neutralisierung für die Herausgabe an die Öffentlichkeit vorzubereiten.

2. Die anschließende Veröffentlichung als solche muß nicht durch die Gerichte selbst geschehen, sondern kann durch Organisationsakt auch der privaten Initiative Interessierter einschließlich der beteiligten Richter überlassen werden.

3. Bei der Herausgabe von Gerichtsentscheidungen zu Zwecken der Veröffentlichung obliegt den Gerichten eine Neutralitätspflicht. Ihr entspricht ein Anspruch der Verleger von Fachzeitschriften wie auch von sonstigen Publikationsorganen auf Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb.

4. Die Übersendung von Gerichtsentscheidungen an Dauerbezieher muß möglichst gleichzeitig erfolgen. Die Herausgabe an Private einschließlich der privat tätigen Richter darf nicht so organisiert werden, daß bestimmte Verlage einen Wettbewerbsvorsprung erlangen können.

5. Bei der Herausgabe darf nicht nach dem wissenschaftlichen Niveau der zu beliefernden Presseorgane unterschieden werden (Änderung der Rechtsprechung; vgl. Beschluß vom 1. Dezember 1992 - BVerwG 7 B 170.92 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 378).

Querverweis:
Sittenwidriges, „wucherähnliches Rechtsgeschäft“: Ex-RBB-Direktorin muss...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37481.msg227643.html#msg227643


***Edit "Bürger": Weiterer Querverweis bzgl. Erhalt bislang nicht veröffentlichter Entscheidungen...
Beispiel-Anfrage/-Anforderung von Gerichtsentscheidungen im Volltext
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30599.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Januar 2025, 14:54 von Bürger«
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In dem öfter erwähnten Sammelgutachten \"Metastudie LIBRA\" wurde soeben ein Abschnitt UBBD3. eingefügt, der die im Forum in diesem Kontext dargestellten Quellen und Zitate übernimmt. Diese können ab jetzt in den Musterverfahren durch Verweis auf dies Kapitel verwendet werden.


Eingearbeitet wurde unter Quellenangabe der Inhalt dieses Threads, aber ferner auch
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Beispiel-Anfrage/-Anforderung von Gerichtsentscheidungen im Volltext
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30599.0

und ferner auch
Dr. Sprißler: Der aktuelle Rundfunkbeitrag – Kollision mit GG und Europarecht?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26322.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26322.msg165776.html#msg165776
mit dem Beitrag über den Verstoß ser ARD-Juristen gegen die Neutralitäts-Regeln des Publiziergebots.


Diese Aspekte gewinnen aktuell wesentliches Gewicht:
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Bürger beginnen bei jeder einzelnen ARD-Anstalt in den geführten Musterverfahren zu verlangen, dass die jeweilige ARD-Anstalt sich dem kollektiven Manipulier-Konsens aller ausbrechend zu widersetzen habe.
Dei Frage des (strafbaren) "Versuches der Anstiftung zur Rechtsbeugung" soll nun der Eörterung nicht mehr entzogen bleiben.

Von Richtern wird verlangt, dass sie dies den ARD-Juristen nicht mehr ersparen dürfen. Der eigentliche Kern des Übels ist ja dieser kleine Justiz-Skandal seit 2013, dass Richter durchwinken statt durchzulesen und statt zu durchdenken.

Das Sammalgutachten "Metastduie LIBRA" ist für alle aktiven Forumsteilnehmer in der monatlichen Neufassung verfügbar. Es ist nicht Teil des Forums. Anforderung deshalb nur per PM für Aufnahme in den Verteiler für diejenigen, die es noch nicht erhalten. Für alle mit mindestens 100 Forumsbeiträgen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Januar 2025, 18:17 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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