Das Märchen vom Rechtsstaat mit Gewaltenteilung und die Realität des Machtmissbrauchs.
(Gegen den Blödsinn, mit der Beibehaltung von obrigkeitsstaatlichen Strukturen Menschenrechte gewähren zu wollen.)
Amtsenthebungsverfahren und Bestrafungsmöglichkeit der Unterobrigkeiten (Amtsträger) wie Richterinnen, Richter sowie der Beamtinnen und Beamten sollten durch eine Gruppe aus Untergeordneten (ehemaligen Bittstellern) entschieden werden.
Nachstehend eine Zusammenfassung meiner vielfachen Erfahrungen zum Standesrecht in der Rechtspflege:
Wenn Rechtssuchende gegen Rechtsbrecher (Privatleute, Firmen, Behörden, Banken usw.) Prozesskostenhilfe beantragen oder Klagen einreichen, machen Richter fast immer, offenbar aus Bequemlichkeit und Kollegialität Falschangaben, die der fleißige Rechtssuchende durch genaues Durchlesen und durch intensive Internetrecherchen (Rechtsprechungen der höchsten Gerichte) finden kann. Da in Anwaltskreisen wird der richterliche Liebesentzug gefürchtet, der einen keinen wichtigen Prozess mehr gewinnen lässt, vgl.
http://www.razyboard.com/system/more...4378610-0.html ), müssen Anwälte gegenüber Richtern einen vorauseilenden Gehorsam betreiben. Die meisten Anwälte scheinen auch zu bequem zu sein, die Rechtslage zu erforschen. Sie scheinen zu wissen, dass ihre Kollegen vom Gericht zu ihnen halten werden. Klagen gegen Rechtsanwälte werden nach meinen Erfahrungen mit schäbigen Tricks abgewiesen. Um die höchstrichterliche Rechtsprechung scheren sich Richter in der Regel entgegen Art. 3 GG nicht. Rechtssuchende werden vor Gericht weiter angeschmiert und abserviert. Vor Zivilgerichten in Bayern habe ich nur zu ca. 10% Recht bekommen. Deshalb schätze ich die Anzahl der Richter, die keine Rechtsbeugung betreiben, mit 10% ein. Beim Bundesverfassungsgericht liegen die Chancen weit unter 1%. Die dortigen Richter dienen offenbar dem Schutz der Obrigkeit und nicht dem Schutz des Volkes.
Von Richtern werden Sachvorträge durch Rechtssuchende mit Zitierung der im Internet veröffentlichten und von den privaten Interessen des Richters abweichenden Rechtsprechung meist unter Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) überhört. Oft werden von Richtern falsche Angaben gemacht, manchmal wird eine Frist falsch berechnet, vom Sozialgericht erhielt ich eine falsche Rechtsmittelbelehrung. Richter verhalten sich gruppenkonform (Richterkumpanei). Es wird das Standesrecht praktiziert. Eine Gleichheit vor Gesetz wird damit entgegen Art. 3 Abs. 1 GG nicht gewährt und Rechtsbeschwerden werden unter Entziehung des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) nicht zugelassen. Die Menschenwürde (Art. 1 GG) steht somit nur auf dem Papier. Richter können entgegen Art. 2 GG Rechte verletzen. Grundrechte werden entgegen Art. 19 GG eingeschränkt, brauchbare Rechtsmittel gegen die öffentliche Gewalt sind durch das gruppenkonforme Verhalten nicht vorhanden. Die Rechtsprechung fühlt sich entgegen Art. 20 Abs. 3 meist nicht an Gesetz und Recht gebunden. Die Staatsgewalt (Rechtspflege) geht entgegen Art. 20 Abs. 2 GG nicht vom Volk aus, eine Richterwahl durch das Volk findet nicht statt. Es ist zwar Wille der Rechtsbrecher, aber nicht der Wille der Masse des Volkes, über die Staatsgewalt keine Rechte zu bekommen. Haftung bei Amtspflichtverletzungen ist wegen gruppenkonformen Verhalten entgegen Art. 34 GG nicht durchsetzbar. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet entgegen Art. 93 Abs. 1 überwiegend nicht, es wimmelt lediglich begründungslos ab (Erfolgsquote bei 0,2 – 0,3%). Richter unterwerfen sich entgegen Art. 97 meist nicht dem auf Papier stehendem Gesetz, sondern Verhaltensgesetzen. Grundrechte werden kaum gewährt.
Die zwecklosen Rechtsverfolgungen dauern Jahre oder Jahrzehnte.
Beamte und Richter scheuen meist keine Mühen, um Rechte zu verweigern. Man wird erst von Verbrechern und dann noch von den Organen der Rechtspflege „über den Tisch gezogen“, weil es bequemer ist, weil der einfache Bürger sowieso nicht zählt und weshalb auch immer.
Nachstehend einige Zitate von anderen Erfahrenen zum Standesrecht bzw. dem modernen „Raubrittertum“ der Amtsträger in unserem 'Rechtssystem':
"Das in den Art 20 Abs. 2 und 3, 92 und 97 Grundgesetz niedergeschriebene Gewaltenteilungsprinzip ist für die deutsche Justiz nur ein Rechtssatz geblieben, eine Absichtserklärung des deutschen Verfassungsgebers, letztlich beschränkt auf einen moralischen Appell an die nach wie vor in einer Beamtenhierarchie formierte Richterschaft"*[......]*"Was auf das Blatt Papier geschrieben wird, ist ganz gleichgültig, wenn es der realen Lage der Dinge....widerspricht."*(vgl.
http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm – es sind offenbar Seiten eines ehemaligen Richters).
Richter ignorieren allzu oft die in Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG verankerte verfassungsrechtliche Ordnung, vgl. z.B.
http://justizunrecht.wordpress.com/meineartikel/ ,
http://www.justizkacke.de/juristenzitate.htm ,
http://unschuldige.homepage.t-online.de/ ,
http://www.derrechtsstaat.de/?p=1936,
http://deutscher-stammtisch.de/1.php?p45&nid=105 .
Das Rechtsstaatsversprechen des Grundgesetzes entpuppt sich als leere Hülle, die mit der gelebten Rechtsstaatlichkeit nicht einhergeht (Buchtipp: „Ein Richter kann sich alles erlauben“,
http://www.edition-fischer.com/bucht...z_hermann.html ).
Es gilt das Faustrecht des Stärkeren: "Legen Sie sich nicht mit der Justiz an, wir sind stärker!" (vgl.
http://pressemitteilung.ws/node/135456 ).
Man muss mit der Illusion aufräumen, in Deutschland handele es sich um einen vorbildlichen, demokratischen Rechtsstaat, wie es uns die Medien in Unwissenheit und die Politiker mit Kalkül suggerieren wollen. Aufgrund unserer praktischen Erfahrungen als Steuerberater und Rechtsanwälte in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen müssen wir leider eine solche Meinung über die tatsächliche Qualität unseres "Rechtsstaates" vertreten. Der Rechtsstaat steht nur auf dem Papier. Der positive Sinngehalt der einschlägigen Gesetze wird in den Köpfen der zuständigen Beamten derart deformiert, dass vom
ursprünglichen Gesetzeszweck so gut wie nichts davon übrig bleibt. (aus:
http://www.wengert-gruppe.de/wengert...eutschland.pdf ).
Der Rechtsbehelf, auf den der Machtapparat so stolz ist, die Verfassungsbeschwerde, ist in der Realität ein Verfahren voller Stolpersteine, so die Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff. Kaum mehr als ein Prozent der Beschwerden sind erfolgreich. Ist der Kläger nicht anwaltlich vertreten, ist die Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 %. Selbst der Experte Zuck, und er ist einer führenden in Deutschland, vermag den Erfolg einer Beschwerde nicht zu prognostizieren (vgl. z.B.
http://www.quality.de/cms/forum/26-a...mit=6&start=48 ).
Der psychologische Abwehrmechanismus insbesondere der Justiz funktioniert perfekt (siehe dazu Schneider AnwBl. 2004.333), alles läuft darauf hinaus, die Unantastbarkeit richterlichen Verhaltens zu stärken und den Staat von dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht freizustellen. Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter! Wenn aber die Rechtsunterworfenen richterliche Fehlurteile und richterliche Pflichtverletzungen ersatzlos tragen müssen, dann sind die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr erfüllt. Und so bleibt am Ende die Erkenntnis: Ein Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal. (vgl.
http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/hom...nfo.php?id=134 ).
Vorstehende Angaben stammen von einem ehemaligen Richter am OLG Köln.
Ehemaliger Richter Frank Fahsel zu den Verhältnissen: Unzählige Kollegen erlebt, “die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann” (z.B.
http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 ).
Erst wenn wir Ordnung schaffen, kann rechtlich und vor dem Gewissen aller Betroffenen die Verantwortung des Richters, der Regierung und Verwaltung, der vertragschliessenden Partei transparent werden. ... Recht anwenden heißt es bestätigen, präzisieren, ergänzen, nötigenfalls anpassen, nicht ihm fragliche Entscheidungen als die allein möglichen, richtigen, vertretbaren Ergebnisse unterschieben. .... Der Richter und sonstiger Rechtsanwender seinerseits klammert sich nur allzu gern an die höheren Weihen, die Verfassung und Gesetz verleihen, und an den Schutz, der bekanntlich immer von oben kommt, statt dass er der eigenen unermesslichen Weisheit offen und öffentlich vertrauen müsste. Dem Verfassungs- und einfachen Gesetzgeber, auch der Regierung und Verwaltung sagt sowieso die Fiktion zu, mindestens implizit sei an "alles" gedacht, darum "alles" geregelt worden. (vgl.
http://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte...Kopp_EBook.pdf ).
Vorstehenden Aussagen ist zu entnehmen, dass die Untertanen selbst eine zumutbare Rechtsordnung schaffen müssen. Die höheren Weihen werden den Unterobrigkeiten jeweils von den höheren Instanzen (Rechtsmittelinstanzen) und zuletzt von der Bundesregierung und vom Bundesverfassungsgericht mit der Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 %verliehen.
Wir befinden uns auch nach Angaben des ehemaligen Richters Wassermann in einem schleichenden Übergang von einer parlamentarischen Demokratie in einen „Rechtsprechungsstaat“ unter der Leitung der Richter, die wiederum in ihrer Struktur obrigkeitsstaatlich und „kritikfrei“ rückwärts gewendet orientiert seien. Glaubwürdig erscheint auch die Feststellung, dass Einzelnen kein Recht gewährt, weil sonst intern Köpfe rollen würden*(vgl.
http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ).*
Der Adel hatte schon früher gewusst und unsere Obrigkeiten wissen auch, was ihnen am besten in den Kram passt: „Wenn nämlich das Ansehen der Unterobrigkeiten geschwächt würde, fehle diesen das Ansehen zur Aufrechterhaltung der Ordnung und der Gesetze" (aus Adelsprobe an*der*Moderne: sächsischer Adel 1763 bis 1866 ).
Zum Ansehen und Schutz der Unterobrigkeiten in unserem obrigkeitsstaatlichen, menschenverachtendem System:
Der Nachweis eines (vorsätzlichen) Justizfehlers bedeutet für Richter eine Diffamierung und eine Beleidigung und daher dürfen Justizfehler nicht korrigiert werden:
"Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten, als ihr Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und Ihre Personen zu diffamieren." Richter aus Soltau (sinngemäß auch viele andere Richter und Staatsanwälte). Gemäß bisheriger Umfrage ist dieses nicht nur eine Selbstverständlichkeit, sondern eine unbedingte Notwendigkeit. Auch sei es eine Notwendigkeit, dass man keine Grundrechte und Menschenrechte mehr geltend machen kann, wenn man sich über (vorsätzliche) Fehler beschwert und daher damit nicht gehört werden kann. (vgl. z.B.
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=61&t=231388 )
Für dieses menschenverachtende Management wird der Bürger auch noch kräftig zu Kasse gebeten. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat (
http://www.vaeternotruf.de/amtsgericht-soltau.htm ).
Beispiele zum korrupten Finanzwesen in unserem Raubtierkapitalismus:
Bei Banken und ihren Aufsichtsbehörden ist die geistige und finanzielle Korruption systematisch (vgl.
http://www.zeit.de/2012/29/Banken ). Das Ergebnis ist die Finanzkrise.
Durch Werbung, Medien, Banken und die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung wird man z.B. i.d.R. im Glauben gehalten, dass Optionsscheine brauchbar sind. Man muss erst intensiv nach der Wahrheit forschen. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung lässt nicht erkennen, dass die „Rendite“ bei ca. –20% liegt und sich somit internationale Banken an unwissenden Bürgern ungerechtfertigt bereichern. Rechtlich gesehen dürfte dieses Treiben als Betrug zu werten sein. Der Bürger hat das mit obrigkeitsstaatlichem Segen hinzunehmen. Nach dem „Handbuch Investmentfonds“ der Stiftung Warentest von 1997 erzielten Optionsscheinfonds im Durchschnitt in 4 Jahren -25% p.a.. Nach „Euro am Sonntag“ vom 20.06.99 sind unter ""OS-Fonds: Als Langfristanlage ein Flop"" folgende 5-Jahres-Ergebnisse von reinen OS-Fonds angegeben: -76,7%, -65,6%, -80% und -87,6%. Nach der Finanzenonline-Ranglistendatenbank vom 26.01.01 erzielten zwei reine Optionsscheinfonds in 5 Jahren -90,13% und -80,61%. .... ihre Performance ist zumindest langfristig desaströs. Über 94 Prozent Verlust produzierte etwa der auf den japanischen Markt konzentrierte K+W Universal Fonds OS in zehn Jahren. ....langfristig können auch Experten mit Optionsscheinen keine Gewinne machen.* (vgl.
http://www.berliner-zeitung.de/archi...0,9773024.html ). Mein Kommentar: Die Abzocke ist geplant und nicht vom Glück abhängig.
Die Kinder, deren Eltern, Einkommensschwache und das Standesrecht der wertvolleren Menschengattung der Beamten und Richter:
Unsere „Halbgötter in schwarz“ (
http://www.justice.getweb4all.com/rolf_bossi.php ), die Richter und Richterinnen sowie unsere Prinzen und Prinzessinnen, die Beamten und Beamtinnen, erhalten von der Staatskasse z.B. nach dem Bayerischen Reisekostengesetz – BayRKG ohne Einschränkungen Kosten für Fahrten in Höhe von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer mit dem Privat-Kfz erstattet, aber Schüler und deren Eltern erhalten nach dem Willen des höheren Standes der Beamten und Richter keine Schulwegkosten für Fahrten mit dem Privat-Kfz auch nicht wenigstens in Höhe der Buskosten erstattet, wenn Umwege bzw. lange Wegzeiten mit einem um eine Stunde früherem Aufstehen (z.B. wegen umständlichen Busverbindungen) nicht akzeptabel sind. Meine Klage wurde vom Verwaltungsgericht abgewiesen. § 28 SGB II Bedarfe für Bildung und Teilhabe (vgl.
http://www.juris.de/jportal/portal/p...p&feed=jpk-sgb ) wird offenbar regelmäßig ignoriert. Einkommensschwache dürfen übrigens nur 1/3 der besseren Menschengattung der Beamten und Richter, nämlich 0,10 € pro Kilometer absetzen (z.B.
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...bstaendige.pdf ). Beamte und Richter haben offenbar nur ihre Vorteile und die Vorteile „ihrer“ Staatskasse im Sinn und Rechte werden entsprechend gebeugt. Unsere Kinder sollen sogar mit einer schweren Schultasche, die nicht selten 8, 10 bis 11 kg wiegt und damit teilweise um 30% des Körpergewichts des Kindes schwer ist, nach den Bestimmungen bis 2 bzw. 3 km (
http://de.wikipedia.org/wiki/Schulweg) zur Schule laufen, was man als Folter bezeichnen kann. Beispiele zum Gewicht der Schultaschen sind unter
http://www.eltern.de/schulkind/grund...n-gewicht.html beschrieben. Folter ist bekanntlich verboten, aber das interessiert die Höhergestellten offenbar nicht. Da müsste z.B. eine zierliche Beamte oder Richterin mit 50 bzw. 60 kg Gewicht einen 18 kg schweren Kasten mit Getränken zweimal täglich bis 3 km tragen. Die Verantwortlichen scheinen mit ihrem Machtbesitz, ihrer Selbstsucht und ihren Gruppeninteressen den Blick zur Realität verloren zu haben.
Es bestehen zwischen beiden Gruppen, nämlich der Gruppe der Amtsträger und der Gruppe der Kinder des Volkes keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (Verstoß gegen die Gleichheit vor dem Gesetz, Art. 3 Abs. 1 GG, z.B. Art. 118 Abs. 1 der Bayer. Verfassung und Art. 118 Abs. 3 der Bayer. Verfassung- Vorrechte und Nachteile wegen des Standes).
Ein Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal. (vgl.
http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/hom...nfo.php?id=134 ).
Beispiele zur korrupten Lebensmittel- und Gesundheitspolitik:
Man kann z.B. unter
http://www.youtube.com/watch?v=ghGm5...95763D18767345einen von „arte“ ausgestrahlten Bericht mit dem Thema "unser täglich Gift" sehen. Nach etwa 1 Stunde und 12 Minuten wird festgestellt, dass Fehler nicht zugegeben werden, weil das einen Vertrauensverlust bedeutet und Kritikern Tür und Tor öffnet. Es könnte behauptet werden, dass nicht nur einer, sondern viele Fehler gemacht wurden und das gesamte Verfahren könnte in Frage gestellt werden. Die Journalistin macht folgende Aussage: „An diesem Punkt meiner Recherchen wird mir bewusst, dass das Zulassungssystem für chemische Stoffe von der Industrie manipuliert wird, deren Hauptsorge nicht die Gesundheit der Verbraucher, sondern die Gewinnmaximierung ist.“
Es werden uns immer mehr Giftstoffe, Lebensmittelzusatzstoffe, Stoffe mit Nanopartikeln und gentechnisch veränderte Stoffe zugeführt. Gelegentlich erfährt man darüber in Medien, dass diese Stoffe schwere Krankheiten wie Krebs verursachen. Das interessiert die führenden Politiker allerdings offensichtlich überhaupt nicht.
Die Herrschenden in der Welt nutzen die Vorteile ihres Standes offenbar weitestgehend nur zum Machtmissbrauch, zur Propaganda für bestehende Verhältnisse, zum Schutz ihres eigenen Machterhalts und ihres eigenen Geldbeutels und haben völlig vergessen, dass ihre Untertanen sowie sie und ihre Nachkommen ja auch Menschen sind. Nicht einmal die eigene Gesundheit scheint den Herrschenden wichtiger als Macht und Geld zu sein.
Nachstehend einige Vorschläge zu Verbesserungen, in der Hoffnung dass irgendwas ankommt:
1. Rechtsmittel aller Art sollten kostenlos sein, weil nicht nur staatliche Organe, sondern auch Bürger Arbeit mit Rechtsmitteln haben und Rechtsmittelgebühren nur eine Straffunktion des Machtapparats gegen Bürger haben.
2. Die Rechtsprechung sollte der EDV überlassen werden. Diese kennt nämlich keine Missgunst, keinen Machtmissbrauch, keine Bequemlichkeits- und Geldinteressen, kein gruppenkonformes Verhalten usw.. Über Formulare könnten die Daten eingegeben werden, zu denen dann die EDV schnell die anzuwendende Rechtsprechung finden könnte.
3. Dann gäbe es noch die Möglichkeit, Entscheidungsträger wie Richter zu erziehen, Fehler zuzugeben und dem gruppenkonformen Verhalten entgegenzusteuern. Von Nichtregierungsorganisationen geleitete unehrenhafte Amtsenthebungsverfahren mit persönlicher Haftung für Rechtsbeugungen wären als Erziehungsmaßnahme sicher geeignet.
4. Amtsenthebungsverfahren und Bestrafungsmöglichkeit der Richterinnen, Richter und Beamtinnen sowie Beamten durch die Untergeordneten und nicht- wie bisher- durch Übergeordnete bzw. Obrigkeiten.
5. Bundestagsabgeordneten, Beamten und Richtern persönlich „auf den Geist gehen“. Bundestagsabgeordnete anrufen, anschreiben oder über
http://www.abgeordnetenwatch.de/ schreiben.
6. Infos z.B. unter
http://www.natuerlicheperson.de/uebersicht ,
http://www.germaniten.de/index.php/ ,
http://www.deutsches-reich-exil.info/ lesen und Schlüsse ziehen.
7. Gründung einer Partei mit einem werbenden Namen wie z.B. „Partei für Behörden-, Justiz- und Korruptionsgeschädigte“ als Gegenpol zu den Lobbyinteressen.
8. Zulassung von Vereinen, die sich für Menschenrechte einsetzen als Opposition gegen die Parteilobby im Bundestag.
9. Beteiligung z.B. an Petitionen von AVAAZ-
http://www.avaaz.org/de/ .
10. Einschaltung der Verhaltensforschung zum Aufbau einer neuen Gesellschaftsordnung, die Machtmissbrauchsinteressen weitestgehend verhindert.