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Autor Thema: Beitragsservice gnadenlos: WDR zahlt erst nach Drohung  (Gelesen 1560 mal)

D
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faz.net {€), 03.05.2024

Beitragsservice gnadenlos:
WDR zahlt erst nach Drohung

Der Beitragsservice hat einer Familie eine falsche Rechnung gestellt. Dagegen musste sie sich vor Gericht wehren. Die Anwaltskosten zahlte der WDR erst unter Zwangsvollstreckung.
Zitat
Dass der Beitragsservice von ARD und ZDF regelmäßig Fehler macht, ist nichts Neues. Am 14. Oktober 2023 stellten wir den Fall des Ehepaars Müller vor, welches jahrelang für seine Zweitwohnung zahlen musste, obwohl das seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2019 nicht mehr notwendig ist. Trotz Antrag und Übersendung eines Konvoluts von Bescheinigungen entließ der Beitragsservice die Müllers nicht aus der Pflicht, das Verfahren wurde seitens der Behörde auch noch gebremst; das Ehepaar nahm sich schließlich einen Anwalt und zog vor das Verwaltungsgericht Arnsberg (Aktenzeichen: 5 K 718/22).

[...]
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/wdr-zahlt-erst-nach-drohung-beitragsservice-gnadenlos-19693200.html


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

o
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Wie muss sich das für den heiligen WDR anfühlen, selbst mit einer schnöden Zwangsvollstreckung konfrontiert zu werden?

Mutmaßlich hat das Ehepaar M. sich erdreistet, die ihm entstandenen Anwaltskosten beim (horribile dictu) unterlegenen Beklagten eintreiben zu wollen.

Hat es gar Beugehaft beantragt? Um den hl. Thomas zu Köln als alleinigen gesetzlichen Vertreter den Schergen des zivilen Staats zu überantworten? Ihn also das gleiche Schicksal ereilen zu lassen wie vor einigen Jahren dem wahrhaft hl. Georg?
 
Im Ernst: Forumsbekannt ist, dass es schwierig ist, einen Anwalt für Angelegenheiten des Rundfunkbeitrags zu finden.

Es wäre von großem Interesse, den Anwalt, der das Ehepaar M. vertreten hat, ausfindig zu machen.


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S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Interessant wäre, seit wann das Ehepaar von der Regelung bezüglich Zweitwohnungen wusste. Zurück geht es ja auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2018. Wenn sie es schon recht früh wussten, wäre es sinnvoller gewesen, den Betrag für die Zweitwohnung nicht zu zahlen und mit dem darauf folgenden Festsetzungsbescheid ein Widerspruchsverfahren mit anschließender Klage zu führen, als noch jahrelang praktisch zu Unrecht zu zahlen.

Was den Beitragsservice betrifft, da kann man voraussetzen, dass dieser die Rechtslage zu kennen hat, das ist sein Job, denn immerhin hat er auch Juristen. Wenn aber trotzdem vorsätzlich unrechtmäßig Geld gefordert wird, dann ist das in meinen Augen schlicht Betrug.

Und soll mit "Behörde" hier etwa der Beitragsservice, also dieses nicht rechtsfähige Dings vom Freimsdorfer Weg gemeint sein? Wenn ja, dann: "Auuuuaaa!".


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

N
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Ich denke, der ganze Beitragsservice und die Art der Finanzierung des ÖRR sind gar nicht dafür geschaffen, individuelle Bedürfnisse oder Rechte von Beitragszahlern zu behandeln oder gar Versäumnisse des Beitragsservice wieder gut zu machen. Das System mit dem dahinter stehenden Personal (und das dürften viel zu wenige sein) geht stets davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat und "jeder" ja einfach nur zahlen muss.
Ein so fehlerhaftes Konstrukt kann also nicht richtig funktionieren, wie dieses Beispiel auch mal wieder schön zeigt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Mai 2024, 11:42 von Bürger«

  • Beiträge: 1.665
  • This is the way!

Tichys Einblick
Von Josef Kraus, So, 5. Mai 2024
Service? Arroganz
WDR-Beitragsservice: gefräßig, abgehoben und unseriös
https://www.tichyseinblick.de/feuilleton/medien/wdr-beitragsservice/
Wenn Zwangsgebührenzahler zu Unrecht beziehungsweise aufgrund einer Schlamperei im „Beitragsservice“ zu viel gezahlt haben, dann wird der WDR trotz eindeutiger Rechtslage und einschlägiger Rechtsprechung aus „Karlsruhe“ patzig und knauserig – und zahlt selbst „erst nach Drohung“.

Zitat
...

Das Ehepaar Müller (Name geändert) musste jahrelang für eine Zweitwohnung zahlen, obwohl das seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2019 nicht mehr notwendig ist.

Trotz Antrag und Übersendung zahlreicher Bescheinigungen entließ der „Beitragsservice“ die Müllers nicht aus der Pflicht, das Verfahren wurde seitens der „Service“-Behörde auch noch gebremst; das Ehepaar nahm sich schließlich einen Anwalt und zog vor das Verwaltungsgericht Arnsberg (Aktenzeichen: 5 K 718/22).
...
Der WDR erklärte zu Beginn des Gerichtsverfahrens im Juni 2023, er trage alle Kosten, inklusive aller Anwaltskosten. Hätte der WDR das nicht zugesagt, wäre es zu einem Urteil gekommen, das Gleiches festgestellt hätte. Ein solches Urteil wollte der WDR vermeiden, offiziell um Kosten wie Gerichtsgebühren zu sparen; in Wahrheit vermutlich, um keinen Präzedenzfall zu schaffen.
...
In der Folge erwirkte der Anwalt des Ehepaars Müller im Januar 2024 einen Beschluss beim Verwaltungsgericht. Danach hat der WDR dem Anwalt 159,94 Euro zu erstatten, was einer Verfahrensgebühr entspricht.
...
Trotz des Beschlusses zahlte der WDR weiterhin nicht.
...
Die Müllers erteilten am 2. April einen Zwangsvollstreckungsauftrag gegen den WDR.
...
Vom WDR bekam die FAZ auf Anfrage mitgeteilt: „Aufgrund eines internen Abstimmungsfehlers wurden die Kosten jetzt angewiesen.“
...
Dass gerade der WDR auch extrem gnadenlos sein kann, hat er hinreichend bewiesen. Ein Herbert Thiel (damals 53) verweigerte die Zahlung des Rundfunkbeitrags und ebenfalls eine Vermögensauskunft: Dafür musste er für 181 Tage, als recht exakt ein halbes Jahr in „Erzwingungshaft“ ins Gefängnis – namentlich in die JVA Münster. Im August 2021 kam er auf freien Fuß. WDR-Intendant Tom Buhrow wusste von dem Fall angeblich nur aus der „Presse“.



Fiktive
GaZeTa (Gallische Zeitung Tagesblatt)

nur hier im GEZ-Boykott-Forum erhältlich!
vom 09.05.204
Autor: Profät, rein fiktiv natürlich


Tom Buuuuhrows Pensionsrücklagen fast gepfändet!

Köln
Tom Buuuuhrow wusste von dem Fall, dass seine Pensionsrücklagen beinahe gepfändet wurden, angeblich nur aus der „Presse“ (GaZeTa),


 :)


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  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Es wäre bei diesem Verhalten mal interessant darüber nachzudenken, wie der Beitragsservice (bzw. WDR) sich wohl verhalten hätte, wenn er nach dem 18.07.2018 tatsächlich alle Rundfunkbeiträge zurückzahlen hätte müssen, die er zuvor bereits per Mahnverfahren eingezogen hat. Hierzu sei mal an die Rechtsauffassung des Beitragsservice erinnert, die ein Bekannter von mir im April 2016 hier im Forum veröffentlicht hat:

Mahnbetrag über 666 Euro erhalten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18476.msg121418.html#msg121418

Es ging damals auch darum, dass der WDR vielen Bürgern einfach einen Festsetzungsbescheid verweigert hat und diesen nur ausstellen wollte, wenn man zuvor die Beiträge gezahlt hätte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2024, 15:15 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

 
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