Interessant wäre, seit wann das Ehepaar von der Regelung bezüglich Zweitwohnungen wusste. Zurück geht es ja auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2018. Wenn sie es schon recht früh wussten, wäre es sinnvoller gewesen, den Betrag für die Zweitwohnung nicht zu zahlen und mit dem darauf folgenden Festsetzungsbescheid ein Widerspruchsverfahren mit anschließender Klage zu führen, als noch jahrelang praktisch zu Unrecht zu zahlen.
Was den Beitragsservice betrifft, da kann man voraussetzen, dass dieser die Rechtslage zu kennen hat, das ist sein Job, denn immerhin hat er auch Juristen. Wenn aber trotzdem vorsätzlich unrechtmäßig Geld gefordert wird, dann ist das in meinen Augen schlicht Betrug.
Und soll mit "Behörde" hier etwa der Beitragsservice, also dieses nicht rechtsfähige Dings vom Freimsdorfer Weg gemeint sein? Wenn ja, dann: "Auuuuaaa!".
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)
"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)
"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)