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Autor Thema: Welche Ausbildung / Vorbildung haben die Intendanten?  (Gelesen 375 mal)

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Welche Ausbildung /  Vorbildung haben die Intendanten?
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Früher waren ein paar Juristen darunter. Mit Frau Dr. Wille, MDR, entschwand im Jahr 2023 wohl der letzte Jurist aus diesem an sich nicht auf Juristen passenden Management-Amt.

Die meisten sind nach Ausbildung, Vorbildung, Tätigkeit wohl Journalisten: Das ist sehr offenkundig eine verkehrte Voraussetzung für Indentantentätigkeit. Siehe RBB und andere Sender. Auch der WDR steht kurz vor dem Ende seines Eigenkapitals.

Eine Doppelspitze - wie bei vielen kulturellen Einrichtigungen - einer für die Kunst, einer für Management - ist bei den Sender-Mächtigen bisher auf beidseitig von Taubheit geschlagene Ohren geprallt. 


Wohl nur einer ist passend aus der Wirtschaftsdisziplin - der MDR-Intendant -
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seit Herbst 2023, ein studierter Diplom-Kaufmann. Schon wenige Monate nach Amtsantritt hat er dem MDR ein Sparprogramm verordnet. Unter der Juristin Wille hatte der MDR sein früheres reichliches Eigenkapital abgebaut Jahr für Jahr und ist ab 2025 an der Grenze zur Überschuldung.

Man erkennt klar den Unterschied der Ökonomen-Zunft:
Wenn die Zahlen nicht stimmig sind, sondern 5 Prozent Verlust pro Jahr, muss sofort ein Sparprogramm starten. Sofort, beim MDR also eingeleitet unmittelbar nach Amtsantritt.

Man sage diese elementare Management-Regel mal einem Journalisten im obersten Amt, der wird höflich zuhören und am nächsten Tag weitermachen wie bisher - hinein in den Abgrund der Überschuldung. Mit allerlei Reform-Blabla jahrelang, um die Schlafmützigkeit aus Management-Inkompetenz zu tarnen.

Übrigens auf Schrumpfung reorganisiert wird auch der HR, wohl seit 2023, aber dort, weil das Kind bereits derart tief in den Brunnen gefallen war, dass die Politik das Sparprogramm erzwungen haben dürfte.



Also eine beiläufige Frage für unser Forum, die Antworten sollen aber in den anhängigen Musterverfahren  verwertet werden:
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Was ist die Ausbildung und Berufsvorgeschichte der insgesamt 10 Intendanten ARD, ZDF
-vorzugsweise auf je 1 Zeile gerafft -.

Das ist durchaus ein rechtliches Argument: Man kann nicht verpflichtet werden, derart inkompetent konzipierten Organisationen Geld zum Verschwenden anzuvertrauen - mit all den daraus resultierenden Toleranzen gegenüber Rechtsverletzungen wie in den Musterverfahren nachgewiesen. Das kommt also nicht durch Zufall, sondern durch Fehlorganisation und Fehlbesetzung und Organisationsversagen.

Welche Medien-Aktiengesellschaft würde einem Journalisten den Chefposten anvertrauen? Wenn überhaupt, dann nur als die Häfte einer Doppelspitze.

Wer gerade ein paar Mußestunden verfügbar hat, vielleicht mal hier die Klärung zusammenstellen?
Am besten sofort hier die Bearbeitung erkennbar machen, damit Doppelarbeit vermieden wird.


MDR-Beispiel:
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SPARPLAN BIS 2028: MDR spart 160 Millionen und 280 Stellen_
Quelle "2024-04-24" .
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/mdr-will-160-millionen-euro-sparen-280-stellen-fallen-weg-19676094.html
Übrigens lustig, einige Tage vorher stand das bereits kürzer in der FAZ, aber mit etwas abweichenden Details und wohl "Flurfunk-Infos", die jetzt fehlen. Das war dann ein paar Stunden später nicht mehr in der FAZ. Das kommt an sich nie vor. Was ist da wohl im Hintergrund abgelaufen?


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Es sollten aber wohl auch die Mitglieder des jeweiligen Verwaltungsrats auf entsprechende Qualifikation geprüft werden.
Immerhin ist der Verwaltungsrat nach den jeweiligen Satzungen wohl für die wirtschaftlichen Entscheidungen maßgebend?
Intendant/innen sind wohl keine "Alleinentscheider"?

MDR, 06.03.2024
Kontrollgremien
MDR-Rundfunkrat und MDR-Verwaltungsrat überwachen und kontrollieren die Arbeit des MDR
Die 50 Frauen und Männer des MDR-Rundfunkrates und die zehn Mitglieder des MDR-Verwaltungsrates sind für den MDR von größter Bedeutung. Neben der Intendantin oder dem Intendanten sind Rundfunkrat und Verwaltungsrat Organe des MDR. Ihre Aufgaben und Kompetenzen sind im MDR-Staatsvertrag geregelt.
https://www.mdr.de/unternehmen/informationen/organisation/mdr-rundfunkrat-mdr-verwaltungsrat-aufsichtsgremien100.htmlhttps://www.mdr.de/unternehmen/informationen/organisation/mdr-rundfunkrat-mdr-verwaltungsrat-aufsichtsgremien100.html#sprung1
Zitat
[...]

Verwaltungsrat achtet auf Verwendung der Rundfunkbeiträge

Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung der Intendantin oder des Intendanten; dies gilt nicht für die inhaltliche Gestaltung der Angebote, die allein der Rundfunkrat überwacht.

Der Verwaltungsrat ist u.a. für die Feststellung von Wirtschaftsplänen und Jahresabschlüssen sowie die Entlastung der Intendantin oder des Intendanten zuständig. Der Verwaltungsrat wacht über eine wirtschaftliche und sparsame Haushalts- und Wirtschaftsführung des MDR.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates haben die Interessen des MDR zu fördern und sicherzustellen, dass der MDR seinen staatsvertraglichen Auftrag erfüllen kann. Sie sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an Aufträge oder Weisungen nicht gebunden.

Das Gremium besteht aus zehn Mitgliedern, die vom Rundfunkrat gewählt werden. Vier Mitglieder kommen laut MDR-Staatsvertrag (§22) aus dem Freistaat Sachsen, je drei aus Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen.

Die Amtszeit des Verwaltungsrates beträgt sechs Jahre.

[...]

Die Landesrundfunkanstalts-Satzung regelt nur Organisatorisches.
Der Landesrundfunkanstalts-Staatsvertrag regelt die Aufgaben.
§ 23 MDR-Staatsvertrag - Aufgaben des Verwaltungsrates
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19075-StV-MDR#p23
Zitat von: § 23 MDR-Staatsvertrag - Aufgaben des Verwaltungsrates
(1) Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung der Intendantin oder des Intendanten; dies gilt nicht für die inhaltliche Gestaltung der Angebote, die allein der Rundfunkrat überwacht.
(2) Der Verwaltungsrat hat ferner folgende Aufgaben:
1. Vorschlag für die Wahl der Intendantin oder des Intendanten und deren oder dessen Abberufung,
2. Feststellung des Wirtschaftsplanes und des Jahresabschlusses,
3. Feststellung des Entwicklungsplanes,
4. Erlass der Finanzordnung,
5. Zustimmung zu Rechtsgeschäften und Entscheidungen der Intendantin oder des Intendanten nach § 28,
6. Vertretung des MDR beim Abschluss von Rechtsgeschäften und anderen Rechtsangelegenheiten gegenüber der Intendantin oder dem Intendanten,
7. Auswahl der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers,
8. Entlastung der Intendantin oder des Intendanten,
9. Kontrolle der Gehaltsstrukturen der Angestellten, deren Bezüge über der höchsten Tarifgruppe liegen.
(3) 1Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben sind dem Verwaltungsrat von der Intendantin oder vom Intendanten Auskünfte zu erteilen und Einsicht in die Unterlagen des MDR zu gewähren. 2Der Verwaltungsrat kann einzelne Vorgänge untersuchen und hierfür auch besondere Sachverständige beauftragen. 3Der Verwaltungsrat soll bei der Bedarfsanmeldung nach § 1 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages frühzeitig beteiligt werden.
(4) 1Der Verwaltungsrat hat bei der Kontrolle der Gehaltsstrukturen nach Absatz 2 Nummer 9 und bei der Festsetzung der Bezüge der Intendantin oder des Intendanten und des Direktoriums dafür zu sorgen, dass diese in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen einer Anstalt des öffentlichen Rechts stehen. 2Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten.


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Rundfunkrat entspricht in etwa der Aktionärsverstammlung, allerdings mit monatlichen Treffen auch Funktion ähnlich Aufsichtsrat.
Der Vorsitzene hat Einfluss - wenn das wie beim RBB eine Pastorin ist, so ist das mit der BWL nicht allzu weit zu vermuten.

Verwaltungsrat entspricht in etwa dem Aufsichtsrat einer AG.
Die Macht ist da in erster Linie beim Vorsitzenden, den man also auch noch prüfen könnte.
Sofern das der Chef vom Bienenzüchtterverein ist, ....  ;D

Wir köntnten also die Ermittlung auf die beiden Vorsitzenden ausweiten jedenfalls bei den besonders interessierenden Sendern - WDR, MDR, BR.
So einfach als Beispiele. Zu viel Zeit haben wir aber nicht zu vergeben. Das ist nicht unsere Pflicht und Richter haben wenig Ahnung in der Regel in Sachen Management-Strukturierung. 

Der Intendant ist letztlich die Gottheit,
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um die alle tanzen - das Goldene Kalb sozusagen, von der Gnade des Herrn sind alle abhängig und er gibt den Seinen, was sie verdienen beim Tanz.
Wenn der Herrn ein Journalist ist, so klappt das mit dem Management nicht so richtig, weil alle dem Herrn wohlgefallen wollen dürften statt ihn kritisch blasphemisch mit Gotteslästerung im Amts-Narzissmus zu stören. 

"Übertreiben macht anschaulich."
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Also, wir brauchen alle 10 Intendanten,
dann hier und dort vielleicht die Chefs der 2 Gremien, geht aber auch ohne.
Wie gesagt, welcher der richtenden Nur-Juristen hat Ahnung von Befehlsstruktur. Nur der oberste Chef wird begriffen?


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