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Autor Thema: Wikipedia - Zeitweise Streichung des Artikel 23 GG  (Gelesen 5244 mal)

V
  • Moderator++
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Wikipedia - Zeitweise Streichung des Artikel 23 GG
Autor: 06. November 2012, 16:13
Hallo zusammen,

ich bin absolut kein Freud von "Deutsches Reich ist nie untergegangen …". Vielfach landet man auf "dubiosen Seiten", die das Thema für Ihre Zwecke/Ideologie ausschlachten wollen. Nur aus reiner Neugier, interessiert mich die zeitweise Streichung des Artikel 23.

In Wikipedia wird das Thema des Artikel 23 behandelt, jedoch ohne Benennung der Folgen.
Zitat
http://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_23_des_Grundgesetzes_für_die_Bundesrepublik_Deutschland_(1949)
Deutsche Wiedervereinigung
Während die Verhandlungen über den Einigungsvertrag liefen, entbrannten unter Verfassungsrechtlern sowie in der Öffentlichkeit der beiden damaligen deutschen Staaten heftige Diskussionen über den besseren Weg: …

Entwicklung nach Aufhebung des Artikels
Vom 3. Oktober 1990 an gab es im Grundgesetz zunächst keinen Artikel 23 mehr. Durch ein Gesetz vom 21. Dezember 1992, das am 25. Dezember 1992 in Kraft trat,[18] wurde der heutige Artikel 23 des Grundgesetzes, der sogenannte Europa-Artikel, an seiner Stelle neu eingefügt.[2]

Der "Artikel 23" regelte aber bis dato den Geltungsbereich. Könnt ihr die rechtlichen Folgen in verständlicher, nicht juristischer Sprache erklären oder eine gute vertrauenswürdige Internetadresse benennen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. November 2012, 16:34 von Viktor7«

V
  • Moderator++
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Einen sehr interessanten Artikel zu diesem Thema habe ich hier http://krr-faq.net/einvert.php gerade gefunden.

Zitat
Satz 1:
"Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern."

Satz 2:
"In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."

Die Erklärungen besagen im Endeffekt, dass der Geltungsbereich des GG für die Staatsqualität des Staats unwichtig ist.
Zitat
"Um einem Staat die Staatsqualität zuzusprechen bedarf es nicht einer expliziten Erwähnung seines Geltungsbereiches in dessen Verfassung, sondern der drei Elemente Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt, welche für die Bundesrepublik Deutschland unstreitig vorhanden sind.

Die Streichung des Artikel 23 GG (a.F.) hatte folglich keinerlei Auswirkungen auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland."

Das ist nun wieder ein anderes Thema.
Wenn demnach das GG auf dem ganzen Staatsgebiet gilt und der Artikel 23 GG (a.F.) gestrichen wurde, ist alles wieder in Butter. Der Artikel 23 GG (a.F.) wird nicht mehr benötigt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. November 2012, 18:08 von Viktor7«

d

doe

  • Beiträge: 875
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz gab es früher nicht, statt dessen Rheinprovinz ...

http://krr-faq.net/gericht.php
Die "KRRler" werben beim Verkauf ihrer "Ausweise" damit, daß man als "Reichsbürger" keine Angst vor der bundesdeutschen Justiz zu haben brauche. Die Gerichte seien unzuständig, man stünde ihnen "exterritorial" gegenüber. Als Beleg wird dann auf einige Verfahren verwiesen, die eingestellt wurden oder gar mit einem Freispruch endeten.

Die Freisprüche würde ich gerne sehen.
Ich selber war mit Kumpels mal auf einer "Veranstaltung".
Wir wurden dann gebeten den Saal zu verlassen,
unsers Gelächter war wohl zu laut.
Ein Haufen Spinner sind das!

Ob man auf diesem Weg die Zwangsabzocke umgehen kann, halte ich allerdings für fraglich.


Dann laß uns lieber in die Staaten gehen.
Dort gibts kein GEZ, IHK und Wasserprüfung.
Dafür darf man in bestimmten Staaten mehrere Frauen heiraten
und Waffen besitzen. "Gefällt mir"
Ich zieh mir gerade die Wahl rein
http://www.ustream.tv/cbsnews
Ich glaub, um 6 Uhr schliessen die Wahllokale,
bis jetzt noch nix entschieden

Edit: and the winner is Barack Obama!
laut der letzten Hochrechnung.
Er hat über die Wahlmänner gewonnen,
das Volk hat mehrheitlich für Romney gestimmt.
Komisches Wahlrecht...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. November 2012, 05:27 von doe«
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Nach Streichung des Artikel 23 galt für den Geltungsbereich des GG die Präambel.

Zitat
Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Fassung 03.10.1990


Grundsätzlich wäre Art 23 überflüssig.



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d

doe

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Grundsätzlich wäre Art 23 überflüssig.

Komm Thomas, lass die Katze aus dem Sack :-)
Was heißt das nun in Bezug auf GEZ ?


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Nach Streichung des Artikel 23 galt für den Geltungsbereich des GG die Präambel.

Zitat
Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Fassung 03.10.1990


Grundsätzlich wäre Art 23 überflüssig.

So ist es.  8)

Hier ist eine hübsche Gegenüberstellung - Präambel 29. September 1990 gegenüber Präambel 24. Mai 1949
http://lexetius.com/GG/-0


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Grundsätzlich wäre Art 23 überflüssig.

Komm Thomas, lass die Katze aus dem Sack :-)
Was heißt das nun in Bezug auf GEZ ?

Art 23 alte Fassung konkretisiert doch nur, was in der Präambel (neue Fassung) steht.

Da die Präambel neuer Fassung rechtzeitig vor Streichung des alten Art 23 erschien, war dieser damals zu Recht überflüssig und wurde gestrichen.

Die Reichsverschwörer hoffen, dass die Präambel damals nicht ausreichte, dem GG Wirkung im gesamten Bundesgebiet zu verschaffen und dadurch z.B. die Länder keine Gesetzgebungskompetenz mehr hatten.

Mit der GEZ hat das nur in soweit zu tun, als dass die Reichsverschwörer darauf beharren, dass das Rundfunkrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht etc. nicht legal und somit unwirksam wären.

Keine Rechtsgrundlage für Gebühren -> keine Zahlungspflicht



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