@Profät Di Abolo
Zu Leitsatz 1: formal falsch, weil es zum Zeitpunkt der Entscheidung schon keine "Gebühren" mehr gab?
Zu Leitsatz 2: widerspricht sich mit den Aussagen in BGH I ZB 19/07, Rn. 9?
Zu Leitsatz 3: widerspricht sich mit BFH VII B 151/85, BGH I ZB 19/07, Rn. 9, und BVerwG 10 B 20.19, bzw, BVerwG I C 24.69 ?
Zur Erinnerung:
Die öffentliche Hand ist mit ihren Unternehmen nicht befugt, anders zu handeln, als sie es als Recht den privaten Unternehmen gesetzt hat; handelt die öffentliche Hand anders, handelt sie unlauter. (BVerwG I C 24.69)
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;