Solange er kein Diplomat ist (vgl. RBStV), dürfte wohl
keine andere Befreiung nur aufgrund seiner Umstände als ausländischer Beamter möglich sein.
Viel lieber sollte er vielleicht mal auf offizieller Ebene die hiesige
Problematik aller volljährigen Wohnungsbewohner einschl. der international wohl einzigartigen
Datensammelwut und geradezu obszöner
Ausforschung persönlicher Lebensverhältnisse durch
Wettbewerbsunternehmen und
Rundfunksender-Tendenzbetriebe nach Art. 5 GG/ Art. 10 EMRK auf die Agenda setzen
Die Frage könnte/ sollte mglw. auch
- in ähnlicher Weise und ohne Angabe konkreter persönlicher Daten der betroffenen Person! - an die zuständige
Staatskanzlei gerichtet und deren Reaktion dann gleich hier anonymisiert zur Kenntnis gegeben werden - siehe dazu u.a. auch
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnenhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18157.0Das Forum kann jedenfalls keine verbindliche Auskunft dazu geben, wie der Gesetzgeber sich das vorgestellt hat.
Das sollen die Verantwortlichen für diesen Bockmist bitte gern selbst erklären