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Autor Thema: Legionellenprüfung Trinkwasser  (Gelesen 10514 mal)

d

doe

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Legionellenprüfung Trinkwasser
Autor: 03. November 2012, 10:18
Am Mittwoch kommt bei uns der Wasserprüfer
und ich bin nicht wirklich vom Sinn dieser
Vorschrift überzeugt und möchte mich dagegen wehren.
Die Zeit ist etwas knapp, aber vielleicht kennt sich
jemand damit aus, der ebenfalls Zweifel am Sinn
dieser neuen Vorschrift hat.

Weil es kein Forum zum Thema gibt,
hier aber ein Nest von Widerständlern ist,   :D
möchte ich hier kurz nachfragen.

http://pagebin.com/c09CBz8Y

Meine Frage: wurde die Verordnung nun geändert und
der Ersttermin auf 31.12.2013 verschoben?

Dann würde ich den Prüfer unverzüglich abbestellen.


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B

Bernd

Re: Legionellenprüfung Trinkwasser
#1: 03. November 2012, 11:16
Das schlimme ist das diese Prüfung jährlich erfolgen soll. Angeblich soll das ein paar hundert Euro kosten.

Bei den Abwasserleitungen wird auch abgezogt. Jeder Hauseigentümer muss Nachweisen das die Abwasserleitungen dicht sind. Ein Politiker hatte im TV zugegeben das man dieses Gesetz zugunsten der Wirtschft beschlossen hat (Dichtigkeitsprüfung).


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doe

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Re: Legionellenprüfung Trinkwasser
#2: 03. November 2012, 11:25
GENAU SO ISSES, mehrere hundert Euro !!!
(die genauen Zahlen hab ich jetzt nicht griffbereit)

An der Zentralheizung wird ein Kastl installiert, das kostet einmal.
Den Prüffritzen muss man jährlich bezahlen.

Zahlbar von jedem Bewohner, egal ob Mieter oder Eigentümer,
anteilig über die Nebenkostenabrechnung.

Kennst du ein Forum?
Habe gestern 15 Suchseiten durchwühlt, aber nix gefunden.

Meine Frage: wurde die Verordnung nun geändert und
der Ersttermin auf 31.12.2013 verschoben?

Kennst du dich mit dem Bundesrat-Text aus?
§-Versteher, bitte mal reinlesen !






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Re: Legionellenprüfung Trinkwasser
#3: 03. November 2012, 12:24
Die Kosten für die Untersuchung des Trinkwassers, kann nur dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag steht.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
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doe

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Re: Legionellenprüfung Trinkwasser
#4: 03. November 2012, 14:19
Ich hab was anderes gelesen, leider hab ich keinen Link.

Hast du eine Quelle für deine Aussage?



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Re: Legionellenprüfung Trinkwasser
#5: 03. November 2012, 15:05


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doe

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Re: Legionellenprüfung Trinkwasser
#6: 03. November 2012, 15:21
Ein Scan aus dem Protokoll der letzten Eigentümerversammlung:
http://www0.xup.in/exec/ximg.php?fid=18254556
Hier sind auch die Kosten der Veranstaltung aufgeführt.


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Re: Legionellenprüfung Trinkwasser
#7: 04. November 2012, 12:00
Ein Kumpel sagte mir, er entnehme dem Bundesrat-PDF,
dass die Verlängerung der Frist zur Erstprüfung
nur für Großbetriebe gilt, um die Behörden zu schonen, platt gesagt.

Wie konnte ich nur so töricht sein und glauben, alle Wasserhähne seien gleich.
Einige sind gleicher als gleich, normal.
Siehe auch EEG-Umlage, gleiches Prinzip.
Kassiert wird vorzugsweise beim kleinen Mann.

Dem Prüfer will ich einen unangehmen Tag bereiten
und im Sichtbereich der Wasserhähne Infotexte anbringen.
Wer Ideen hat, her damit?

Ferner überlege ich, ob ich ihm Redeverbot erteilen soll,
oder nackt sein sein , wenn er vor der Tür steht.
Oder ich sage kein Wort und filme ihn dafür die ganze Zeit über.
Sein Titel ist Dipl. Ing. agr., also ein Bauer,
der scheinbar nicht am Fördertopf der EU hängt,
dafür von den Stadtwerken ernährt wird.

Die Prüfung bei mir soll so unangehm für ihn sein,
dass er sich am Abend darüber bei seiner Frau ausweint.



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Re: Legionellenprüfung Trinkwasser
#8: 04. November 2012, 13:33
Der Prüfer kann ja nix dafür, dass Du der Aktion in diesem Jahr zugestimmt hast.  8)


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Re: Legionellenprüfung Trinkwasser
#9: 04. November 2012, 16:14
Ja, stimmt. Und deswegen werde ich mir nie mehr eine Eigetumswohnung kaufen.
Da gibt so Dinge wie Teilungserklärung. Du musst Mehrheiten sammeln,
um Dinge voranzutreiben oder zu verhindern.
An diesem Tag lag mein Hauptaugenmerk auf der Verhinderung
einer völlig unsinngen Ausgabe von 1700€.
Und ausserdem ist es eine "bodenlose" Angelegenheit.
Ein Haus braucht immer einen Grund, und der sollte einem auch gehören.
 
Nichtsdestotrotz, der Prüfer profitiert er ja von dieser Regelung,
so wie ein Scherge vom Zwangsanmelden.

Vielleicht wär ein eigenes Forum der bessere Weg,
weil ich bei meiner Sucherei nichts gefunden habe
und bei der geringen Erkrankungswahrscheinlichkeit
die Sinnhaftigkeit infrage zu stellen ist.


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Bernd

Re: Legionellenprüfung Trinkwasser
#10: 04. November 2012, 19:49
Wasserleitungsprüfung 1700 Euro  ??? ?

Ich habe nur damals ein Bericht im TV gesehen und die Kosten wurden mit 500 bis 600 Euro beziffert. Damals hieß es noch das nur Leitungen überprüft werden sollen die von der Therme bis zur Armatur mehr wie ca. 3 Meter lang sind. Soll heißen wenn zwischen Armatur und Therme kürzer als 3 Meter dann keine abzocke.

Mein Vermieter hat mich noch nicht angeschrieben. Mal sehen wann ich so einen Wisch erhalte.

___________
Du willst es dem Typen so unangenehm machen wie es nur geht? Vielleicht vergisst Du zu spülen nach dem Du dein großes Geschäft gemacht hast.


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Re: Legionellenprüfung Trinkwasser
#11: 05. November 2012, 13:18
Wasserleitungsprüfung 1700 Euro  ??? ?

Nein, habe ich nicht behauptet.


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Re: Legionellenprüfung Trinkwasser
#12: 09. November 2012, 14:45
Hallo! Ich finde es zwar auch Scheiße, dass damit wieder neue Kosten auf einen zukommen, aber ich finde die Prüfung auf Legionellen ist ok. Die Dinger sind ganz schön fies und bei jemandem der anfällig ist, können sie echt heftige Erkrankungen machen.
Gruß DerDa


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Re: Legionellenprüfung Trinkwasser
#13: 09. November 2012, 18:06
Ja, auf freiwilliger Basis ist das ok, aber nicht unter Zwang.

25 Tote in einer 1,4 Mio Stadt.
Bin ich froh, bis jetzt überlebt zu haben.

Als nächstes kommt dann eine verpflichtende Steckdosenprüfung?
Spannungsschwankungen sind schlecht für eletronische Geräte.
Die Haftplichtversicherung würde es als Bedingung formulieren,
um etwaige Schäden zu bezahlen.
Der Lobbyistenstab wäre jedenfalls vorhanden, dies durchzudrücken.

Noch Fragen?




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Re: Legionellenprüfung Trinkwasser
#14: 14. November 2012, 17:12
Die novellierte Trinkwasserverordnung ist am 01.11.2011 in Kraft getreten

Die Kosten für die Legionellenprüfung sind umlagefähige Betriebskosten, wenn im Mietvertrag Bezug zur Betriebskostenverordnung (vormals § 27 II. Berechnungsverordnung) genommen wird oder die Position Legionellenprüfung ausdrücklich aufgeführt wird.

Das dürfte in den allermeisten Fällen der Fall sein.

So ist das, da versucht man die Betriebs- und Heizkosten durch Gasanbieter-Stromanbieter-Versicherungsanbieterwechsel zu reduzieren und BUMS kommt eine neue BK-Art dazu. Ich denke da an die Feuerstättenwartung, Rauchmelderwartung, VG-Mediaabgaben....

Gruß  der Hausverwalter






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