Neuigkeiten:

REGELNIMPRESSUMDATENSCHUTZERKLÄRUNG
Vor Erstellung neuer Beiträge SCHNELLEINSTIEG und FORUM-SUCHE benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. ,,Person A", ,,Ort C" usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.

Hauptmenü

"Programm-Auftrag/-Angebot" f. "alle" = Nicht-Interess./-Teilnehmer/-Nutzer?

Begonnen von Bürger, 24. August 2023, 13:34

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Bürger

Es geht hier auch nicht um die den Anknüpfungspunkt und auch nicht um die Deckungs(un)gleichheit von Gruppen.

Zitat von: Bürger am 24. August 2023, 19:49
[...]

Der tiefere Kern ist vielmehr - und dies sollte wohl nicht aus den Augen verloren werden, sondern sollte mit der etwas auf die Spitze getriebenen Eingangsfrage ja vor Augen geführt werden - dass insbesondere für Nicht-Interessenten auch die herbeiphantasierte "Möglichkeit" eines auch nur potenziellen Nutzens oder Vorteils vollkommen irrelevant ist, da bereits kein Interesse am "Angebot" oder auch nur an einer Möglichkeit eines Angebots, geschweige denn an der Möglichkeit der tatsächlichen "Nutzung" und "Vorteils" des Angebots besteht.

Wie kann jemandem ein "Angebot" unterbreitet werden, an welchem er schon dem Grunde nach kein Interesse hat?!?
Wie soll der Auftrag lauten, jemandem ein "Angebot" zu unterbreiten, an welchem er schon dem Grunde nach kein Interesse hat?!?

Es besteht ja bereits kein Interesse, überhaupt ein "Angebot" unterbreitet zu bekommen.

Wie soll also ein Angebot beauftragt und beschaffen sein für Angebots-Nicht-Interessenten?!?

Wie soll also ein Angebots-Nicht-Interessenten-Angebot beauftragt und beschaffen sein?!?

Das ist ein Paradoxon - ein Widerspruch in sich.
Darauf soll die Eingangsfrage hinzielen.

Ich weiß nicht, wie viel klarer es noch ausgedrückt werden kann/ soll/ muss... :-\
...das alles ist doch so genzenlos absurd! ::) >:(

Zitat von: Bürger am 24. August 2023, 21:34
[...]
Es geht hier ausschließlich darum, wie ein "Angebot" für Nicht-Interessenten an dem "Angebot" überhaupt beauftragt und konkret beschaffen sein soll.

Das geht eigentlich nicht!

Dazu auch vielleicht auch noch mal unterstützend
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,

https://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16
Rn. 85
[...] Nur wenn der Rundfunkempfang objektiv unmöglich ist, ist nach § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV ein Härtefall anzunehmen, in dem auf Antrag von der Beitragspflicht befreit wird (vgl. Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 15/197, S. 41). Gleiches gilt, wenn aus Gründen, die in der Person des Beitragspflichtigen liegen, der Rundfunkempfang für diesen schon von vornherein von keinem denkbaren Nutzen ist [...]

Für Nicht-Interessenten am Rundfunkempfang sind der Rundfunk-Empfang und die damit verbreiteten Angebote nicht "in seiner Welt", daher "von keinem denkbaren Nutzen" und daher vollkommen sinnfrei.

Die "Angebote" richten sich nicht an ihn.

Aber wie eingangs bereits geschrieben, eigentlich nur eine
Zitat von: Bürger am 24. August 2023, 13:34
[...] "hochgeistig-philosophisch-rhetorische" Frage [...]

Nur ein "Nicht-Angebot" wäre ein "Angebot" für einen Angebots-Nicht-Interessenten... ::)
aber eigentlich auch wieder nicht, denn auch ein "Nicht-Angebot" wäre ja ein "Angebot",
welches der Nicht-Interessent überhaupt nicht unterbreitet bekommen möchte.

:o ::) >:D :angel:
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

PersonX

In der Gruppe aller Angebote kommt das "Nicht" Angebot mit vor.
Also ebenso wie das "Ist" Angebot. Diese beiden Gruppen ergeben zusammen mit weiteren "x" Angeboten das gesamte Angebot. Findet ein Nicht Nutzer ein passendes "Nicht" Angebot, so erfüllt sich der Auftrag.
Da es nur auf die Möglichkeit ankommt, "etwas" in einer bestimmten Form nutzen zu können.
Ach lassen wir das.

Finanziert werden muss das zu findende "Nicht" Angebot, durch "alle".

Hört auf mit zahlen, denn
Zitat von: Bürger am 24. August 2023, 21:34
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,

https://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16
Rn. 85
[...] Gleiches gilt, wenn aus Gründen, die in der Person des Beitragspflichtigen liegen, der Rundfunkempfang für diesen schon von vornherein von keinem denkbaren Nutzen ist [...]
Seid ein Härtefall!

Die Härtefallgruppe, wird durch die Einleitung "Gleiches gilt" definiert.
-> nur wollen Richter in Gründen der Person "Ohren" und "Augen" sehen ;-), vom gesunden Gehirn wurde Abstand genommen.

Das könnte eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung sein.

Bürger

Zitat von: PersonX am 24. August 2023, 22:01
Finanziert werden muss das zu findende "Nicht" Angebot, durch "alle".
Man könnte es auch anders drehen:
Das "Nicht-Angebot" für "Angebots-Nicht-Interessenten" ist durch "Niemanden" zu finanzieren... :o ;D >:D

Aber wie gesagt: Die Finanzierungspflicht sollte hier nicht Gegenstand des Thread-Themas sein, sondern ausschließlich die Beschaffenheit des "Angebots" für Angebots-Nicht-Interessenten.
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

PersonX

Zitat von: Bürger am 24. August 2023, 22:09
Zitat von: PersonX am 24. August 2023, 22:01
Finanziert werden muss das zu findende "Nicht" Angebot, durch "alle".
Man könnte es auch anders drehen:
Das "Nicht-Angebot" für "Angebots-Nicht-Interessenten" ist durch "Niemanden" zu finanzieren... :o ;D >:D

Aber wie gesagt: Die Finanzierungspflicht sollte hier nicht Gegenstand des Thread-Themas sein, sondern ausschließlich die Beschaffenheit des "Angebots" für Angebots-Nicht-Interessenten.
Die Beschaffenheit des "Angebots" für Angebots-Nicht-Interessenten, diese kann nicht so leicht definiert werden.
Aber die Beschaffenheit des "Angebots" für Nicht Angebots-Nicht-Interessenten, diese kann definiert werden. Bzw. wurde diese "definiert".
So gesehen kann das "Angebot" für Angebots-Nicht-Interessenten als Gegenpool "definiert" werden. Es muss alles das enthalten, dass in dem für Nicht Angebots-Nicht-Interessenten nicht enthalten ist.

pinguin

Das alles ist doch nur deswegen so absurd, weil das europäische Grundrecht aus Art 10 EMRK, (die ja auch Bundesrecht ist), bzw., Art 11 Charta, in Auslegung durch den EGMR, bzw., EuGH nicht beachtet wird.

Es wurde doch eindeutig klargestellt, daß der Schutz aus Art 10 EMRK und Art 11 Charta nicht nur den Inhalt der Informationen betrifft, sondern auch die Mittel zu ihrer Verbreitung.

EGMR -> Art 10 EMRK -> Grundrecht schützt alle Mittel z. Vertrieb d. Information
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37238.0

EuGH C-401/19 - Mittel zum Vertrieb der Information durch Grundrecht geschützt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36779.0

Ist es nicht vergleichsweise sinnfrei, einen Sachverhalt zu diskutieren, wenn die Basis dieses Sachverhaltes, das Grundrecht, unbeachtet bleibt?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

Bürger

Es geht hier - wie deutlich muss es denn noch gemacht werden? - auch nicht um "Grundrechte" oder die "europäische Weltformel".

Es geht hier ausschließlich um die - bislang ungeklärte und wohl auch kaum klärbare, weil zu sich selbst im Widerspruch stehende - Beschaffenheit des "Angebots" für Angebots-Nicht-Interessenten.

::)

Ich glaube, der "rhetorische" Zweck des Threads ist schon mehr als übererfüllt ;) :laugh: :angel:
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

Spark

Wie zuvor schon gesagt, es handelt sich um ein Paradoxon, also einen nicht auflösbaren Widerspruch.
Daher klingt meine vorherige Definition bezüglich der Beschaffung eines Angebots für Nicht-Interessenten ja auch total verrückt.

Wenn wir uns aber strikt an reine Logik halten, dann ist nur eine Schlußfolgerung möglich:
Ein solches Angebot kann es nicht geben. Und es könnte auch nicht beauftragt werden.
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

hankhug

Wenn wir hier schon im Absurden philosophieren:

Man könnte auch dem Nicht-Interessenten einen Nutzen unterstellen, wenn er/sie z.B. bei Naturkatastrophen (Hochwasser, Meteoriteneinschlag,...) eine entsprechende Warnung über die Verbreitungswege des ÖRR erhalten würde.
Der Nutzen müsste gar nicht ans eigene Empfangsgerät gebunden sein, sondern er/sie hätte ihn ja auch, wenn er/sie die Meldung beim Besuch von Nachbarn/Freunden zufällig über deren Empfangsgerät erhalten würde.

Außer natürlich, wenn der Nicht-Interessent in Anbetracht der öffentlich-rechtlichen Medien-Verhältnisse auch das Interesse am eigenen Leben verloren hätte und den Meteoriteneinschlag als Gnade des Schicksals verstünde.


Edit "Bürger" - nochmalige Bitte @alle: Es geht hier im Thread weniger um einen "Nutzen", "Vorteil", "Nutzungsmöglichkeit", "Finanzierungsverantwortung", "Anknüpfungspunkt", "Deckungs(un)gleichheit von Gruppen", "Grundrechte", "europäische Weltformeln" o.ä. - Es geht hier ausschließlich um die - bislang ungeklärte und wohl auch kaum klärbare, weil zu sich selbst im Widerspruch stehende - Beschaffenheit des "Angebots" für Angebots-Nicht-Interessenten. Danke ;)

PersonX

Zitat von: hankhug am 25. August 2023, 15:02
...
Man könnte auch dem Nicht-Interessenten einen Nutzen unterstellen, wenn er/sie z.B. bei Naturkatastrophen (Hochwasser, Meteoriteneinschlag,...) eine entsprechende Warnung über die Verbreitungswege des ÖRR erhalten würde....
Die Verbreitungwege enden am ersten Empfänger. Es bereits jetzt nicht an ein Empfangsgerät gebunden. Die weitere Verbreitung einer Information durch einen ersten Empfänger ist kein Angebot.
Es gibt dafür schlicht keine Möglichkeit einen individuellen Vorteil zu unterstellen.
Der mögliche Empfang in einer Raumeinheit "Wohnung" wurde nicht mit einer Abgabe für einen Gast belegt, sondern nur für Inhaber. Es spielt also keine Rolle für einen Vorteil. Der Gast muss für eine Raumeinheit wo er nicht selbst der Inhaber ist keine Schickschuld entrichten.

Bürger

Nochmalige Bitte @alle:

Es geht hier im Thread weniger um einen "Nutzen", "Vorteil", "Nutzungsmöglichkeit", "Finanzierungsverantwortung", "Anknüpfungspunkt", "Deckungs(un)gleichheit von Gruppen", "Grundrechte", "europäische Weltformeln" o.ä.

Es geht hier ausschließlich um die - bislang ungeklärte und wohl auch kaum klärbare, weil zu sich selbst im Widerspruch stehende - Beschaffenheit des "Angebots" für Angebots-Nicht-Interessenten.

Danke ;)
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

hankhug

Zitat von: hankhug am 25. August 2023, 15:02
Edit "Bürger" - nochmalige Bitte @alle: Es geht hier im Thread weniger um einen "Nutzen", "Vorteil", "Nutzungsmöglichkeit", "Finanzierungsverantwortung", "Anknüpfungspunkt", "Deckungs(un)gleichheit von Gruppen", "Grundrechte", "europäische Weltformeln" o.ä. - Es geht hier ausschließlich um die - bislang ungeklärte und wohl auch kaum klärbare, weil zu sich selbst im Widerspruch stehende - Beschaffenheit des "Angebots" für Angebots-Nicht-Interessenten. Danke ;)
Dann sollte idealerweise in der Eingangsfragestellung ""Programm-Auftrag"/ "Programm-Angebot" für "alle" = auch für Nicht-Interessenten/ Nicht-Teilnehmer/ Nicht-Nutzer?" der Begriff "Nicht-Nutzer" entfernt werden.

PersonX

Zitat von: Bürger am 25. August 2023, 15:29
Es geht hier ausschließlich um die - bislang ungeklärte und wohl auch kaum klärbare, weil zu sich selbst im Widerspruch stehende - Beschaffenheit des "Angebots" für Angebots-Nicht-Interessenten.

Um zur Frage im Eingangspost zurück zu kommen.
Die Beschaffenheit des "Angebots" ist soweit klar.

Weil sich das Angebot an "alle" richtet, ist damit auch die Beschaffenheit des "Angebots" für Angebots-Nicht-Interessenten klar. Es gibt keinen Unterschied zur Beschaffenheit des "Angebots" für "alle".

Das andere ist die inhaltliche Ausgestaltung, denn die Auftragsempfänger "entscheiden was notwendig ist den Auftrag zu erfüllen". Ob sie diesen erfüllen ist nicht Bestandteil der Frage.

Ob ein Angebot für Angebots-Nicht-Interessenten letztlich einen anderen Inhalt benötigt, es wird befürchtet es ist egal.

Bürger

Zitat von: PersonX am 25. August 2023, 16:49
Ob ein Angebot für Angebots-Nicht-Interessenten letztlich einen anderen Inhalt benötigt, es wird befürchtet es ist *** egal.
***Ergänzung: "es ist den betreffenden Stellen egal",
denn dem Grunde nach ist es natürlich nicht "egal".

Ein "Angebot" - welcher Art auch immer - an Angebots-Nicht-Interessenten geht fehl und ist ein Widerspruch in sich.

Das sollte die "rhetorische" Erkenntnis dieses Threads sein.

Die Anfrage bei den betreffenden Stellen, wie genaue der "Auftrag" für ein an Angebots-Nicht-Interessenten fehlgehendes "Angebot" lautet (und wie und von wem anhand welcher Kriterien dessen "Erfüllung" geprüft wird) ist insoweit noch offen ;)

Ohne die betreffenden Stellen angefragt zu haben, sind Mutmaßungen über deren Antwort ledigliche Spekulation.

Aber möglicherweise bis wahrscheinlich wird die Frage (und der damit einhergehende Hintergedanke) bei eben diesen Stellen noch viel weniger verstanden... :angel:
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

PersonX

Zitat von: Bürger am 25. August 2023, 16:57
Ein "Angebot" - welcher Art auch immer - an Angebots-Nicht-Interessenten geht fehl und ist ein Widerspruch in sich.

Das sollte die "rhetorische" Erkenntnis dieses Threads sein.
Klar, aber das ändert noch nicht die Wirklichkeit.
Ausgehend von der Beauftragung ist die "Ziel" Gruppe für die Angebote zu ermitteln "Schritt 1", denn "nur" diese könnte mit einem Beitrag belastet werden, wenn diese "Ziel" Gruppe nicht die Allgemeinheit selbst ist. Aktuell werden Inhaber von Wohnungen belastet. Diese Gruppe ist "zwar" nicht die Allgemeinheit, aber scheinbar haben nur wenige Klagen das -hier die falsche Gruppe herangezogen wird- angefochten.
;-)
Eine Person hat es gemacht. Seit mehr als 5,5 Jahren liegt ein Antrag für eine Beiordnung bei einem OVG.

Bürger

Die Verwertung der hiesigen Erkenntnisse für die "Wirklichkeit" bitte in gesondertem Thread :police:

PS: Dass die "falsche Gruppe" herangezogen wird, ist im Forum - und u.a. auch in mind. einer Klage einer fiktiven Person B - durchaus bereits Gegenstand, geht aber über den Anlass des hiesigen Threads hinaus.
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de