In der Gruppe aller Angebote kommt das "Nicht" Angebot mit vor.
Also ebenso wie das "Ist" Angebot. Diese beiden Gruppen ergeben zusammen mit weiteren "x" Angeboten das gesamte Angebot. Findet ein Nicht Nutzer ein passendes "Nicht" Angebot, so erfüllt sich der Auftrag.
Da es nur auf die Möglichkeit ankommt, "etwas" in einer bestimmten Form nutzen zu können.
Ach lassen wir das.Finanziert werden muss das zu findende "Nicht" Angebot, durch "alle".
Hört auf mit zahlen, denn
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,
https://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
Rn. 85
[...] Gleiches gilt, wenn aus Gründen, die in der Person des Beitragspflichtigen liegen, der Rundfunkempfang für diesen schon von vornherein von keinem denkbaren Nutzen ist [...]
Seid ein Härtefall!
Die Härtefallgruppe, wird durch die Einleitung "Gleiches gilt" definiert.
-> nur wollen Richter in Gründen der Person "Ohren" und "Augen" sehen ;-), vom gesunden Gehirn wurde Abstand genommen.
Das könnte eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung sein.