Was ich immer lese – das auch in diesen Kommentaren –, ist die Behauptung, man würde Rundfunkgeräte besitzen und daher wäre man zur Zahlung verpflichtet bzw. das Gegenteil, man würde keine Geräte besitzen und daher wäre man nicht zahlungspflichtig. Das ist fest in den Köpfen vieler und führt dazu, dass die Leute, sobald diese ein Empfangsgerät haben, wenn auch zähneknirschend, die angeblich dadurch entstandene Zahlungspflicht direkt oder indirekt akzeptieren.
Leute, Man muss klar machen, dass erst die Inanspruchnahme einer Leistung zur Zahlung verpflichtet! Das gilt heute wie auch ab 2013!
Jeder darf Empfangsgeräte besitzen, wie viel er will, aber erst der Konsum einer öffentlich-rechtlichen Leistung sollte eine Gebühr bzw. einen Beitrag auslösen. Das muss in die Köpfe der Leute transportiert werden.
Man sieht sehr schön in den letzten Tagen, speziell beim Streit einiger Verlage mit den Öffentlich-Rechtlichen, wie letzterer genau damit argumentiert, dass es kaum einen Haushalt in der Republik gäbe, der nicht über irgend ein Empfangsgerät verfügte, was automatisch eine Zahlungspflicht auslöse. – Das ist aber falsch und muss aus den Köpfen der Leute!
Helft bitte, die bereits eingebrannten Hirne vieler Schafe in dieser Republik umzuprogrammieren und diese von dieser Gehirnwäsche zu befreien! Transportiert bitte die Botschaft in alle Himmelsrichtungen, immer wieder, damit die Leute aus diesem nebulösen Traum aufwachen!
Danke!