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Autor Thema: Kartellrechtsnovelle - Bundestag erweitert Befugnisse des Bundeskartellamts  (Gelesen 171 mal)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...mglw. in Teilen verwendbar bzgl. des "konkret wettbewerbsschädigenden Verhaltens" von "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk-Unternehmen? ???

FAZ, 06.07.2023
Kartellrechtsnovelle
Bundestag erweitert Befugnisse des Bundeskartellamts
Bundeskartellamt soll gegen verbraucherschädigendes Verhalten vorgehen können. Gegen dieses Vorhaben aus dem Hause Habeck sind Unternehmen Sturm gelaufen. Doch der Wirtschaftsminister hält das Gesetz für einen Meilenstein.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/bundestag-erweitert-befugnisse-des-bundeskartellamts-19016222.html
Zitat von: FAZ, 06.07.2023, Kartellrechtsnovelle - Bundestag erweitert Befugnisse des Bundeskartellamts
[...]

Künftig soll schon die Vermutung, dass ein Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln „einen wirtschaftlichen Vorteil verursacht hat“, ausreichen, um Gewinne abzuschöpfen [...]

[...] „In Extremfällen“ könnten dann sogar Unternehmen zerschlagen werden. Grundsätzlich soll das Kartellamt nicht mehr konkretes wettbewerbsschädigendes Verhalten von Unternehmen nachweisen müssen, sondern schon bei einer Störung des Marktes aktiv werden können.

[...] etwa sollen Einsprüche gegen Kartellamtsentscheidungen eine aufschiebende Wirkung haben, um ungerechtfertigte Eingriffe in den Markt zu verhindern.

Außerdem wurde ergänzt, dass das Kartellamt zunächst die Bedeutung des Unternehmens für den Markt prüfen muss, bevor es eingreifen kann. [...]


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