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Autor Thema: Beschwerden immer gleich auch an die Rechtsaufsicht der Landesregierung?  (Gelesen 213 mal)

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Dieser Gesichtspunkt ergibt sich aus einem neuen gerade entstandenen Abschnitt UBUV6. der "Metastudie LIBRA" über den eventuellen späteren Schadenserstz der streitenden Bürger gegen ARD, ZDF usw., beispielsweise für Widerstand als später zu vergütende "Geschäftsf#hrung ohne Auftrag".  :police: >:D

Dies wird bereits bei geeigneten zuständigen Stellen für alle Streiter gefordert, was bisher, wie wir wissen, auf relativ taube Ohren stieß.  ;D

Nachstehend ein Teilaspekt davon:
Zitat
*UBUV6.   Organisations-Haftung, Amtshaftung
Was tun, sofern man meint, es läge vor: "brauchbare Illegalität" - siehe Abschnitt ? UBUV5.

UBUV6.a1) Klarstellendes Beispiel: Landgerich Köln urteilt Amtshaftung - 300.000 Euro - der Katholische Kirche für ein Opfer von sexuellem Missbrauch.
2023-05-18 https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/missbrauchsopfern-ist-ein-neuer-rechtsweg-eroeffnet-18968986.html

Der Täter ist tot. Die Verantwortlichen für das Gewährenlassen sind tot. Besonderheit des Falles: Die Kirche hatte sich nicht auf Bewährung berufen.

UBUV6.a2) Sofern die Kirche sich auf Verjährung berufen hätte?
Hätte der Anwalt des Klägers dann vortragen können, die Verjährung habe aus diesen oder jenen Gründen gar nicht zu laufen begonnen? Dafür dürfte es immer diskussionswürdige Gründe geben, sofern Schadensersatzansprüche wegen Organisationsversagen erst nach Ablauf der Verjährungsfrist geltend gemacht werden.

UBUV6.b1) Das Prinzip lautet: "Juristische Personen" können nicht strafrechtlich belangt werden im Sinn von "Täter".
Das stimmt so einfach nicht. Schon durch nach Menge und Betrag zunehmende Bußgeldregeln wird das Prinzip teilweise aufgehoben.
Aber es sei als Prinzip angesehen: Wenn aus einem Unternehmen heraus Straftaten erfolgen, so sucht der Staatsanwalt nach Täter-Personen. Wird der Anfangsverdacht eines "objektiven" Straftatbestands bejaht, so beginnt die Analyse der "subjektiven Schuld" von Personen.

UBUV6.b2) Bei kollektiver "brauchbarer nützlicher Illegalität" ist der Nachweis von subjektiver Schuld regelmäßig schwer.
Die typischen Entschuldigungen kennen wir für die Nazizeit: Mitläufer wie auch bis hin zu KZ-Personal und Mitverantwortlichen von Massenerschießungen in okkupierten osteuropäischen Ländern. Das gleiche Muster der Entschuldigungen gilt aber auch für die weniger gravierenden Illegalitäten der an sich rechtskonformen gesellschaftlichen Realität. Hier eine Übersicht ohne Anspruch der Vollständigkeit:

(1) List "ich war nicht beteiligt".
(1a) "Ich was gar nicht entscheid-beteiligt."
(1b) "Ich wusste davon überhaupt nichts. Ich war nur für anderes zuständig."

(2) List "ich konnte es nicht ändern und konnte da nicht raus".
(2a) "Ich hätte nichts ändern können. Hätte ich es verweigert, so hätte es ein anderer gemacht.."
(2b) "Ich war ja nur ein kleines Rädchen und hatte keinerlei Entscheidungsbefugnis."

(3) List "ich stand unter Anweisung und konnte da nicht raus".
(3a) "Ich handelte auf Anweisung - anderenfalls schwere Folgen für mich."
(3b) "Anweisung... Widersetzen war sinnlos. Anderweitig Arbeit zu finden war mir kaum möglich."
(3c) "Meine Unterschriften wurden mir angeordnet. Zum Lesen ließ man mir keine Zeit."

(4) List "ich war selber Opfer - nämlich von Irreführung - erfuhr est später, dass...".
(4a) "Ich war jung und irregeführt. Das waren wir alle. Wir waren manipuliert."
(4b) "Alle anderen haben es auch gemacht. Ich vertraute den anderen viel Kompetenteren. Mein Vertrauen wurde missbraucht."

UBUV6.c1) Die Haftung des Staates und der Justiz für deliktische Fehler ist ein unbekanntes Wesen.
Seltene Ausnahmen bestätigen die Regel. Im Hintergrund stehen die in der Jura-Tradition verankerten Komponenten des einstigen Feudalstaats: "Der Fürst hat immer Recht - und wenn er Unrecht tut, dann ist es ein unbeabsichtigtes Versehen, das die Untergebenen als höheres Schicksal zu akzeptieren haben."
Es wird wohl noch 1 bis 3 Generationen dauern, bis sich das in vielen kleine Schritten bessert.

UBUV6.c2) Die Haftung der Unternehmen für "nützliche Illegalität" ist kaum durchsetzbar.
Sofern kein subjektiv Schuldiger nachgewiesen werden kann, entfällt diese Anspruchsgrundlage.
Für rein zivilrechtliche Ansprüche kann der Bürger gegen Große nur selten siegen.
Verbraucherschutzvereine und Ombudsbeauftragte, das löst vieles, aber immer viel zu wenig. Zudem, auch diese Helfer haben eine eigene Agenda und müssen sich mit dem System arrangieren.

UBUV6.d) Schlussfolgerungen in Sachen Rundfunkabgabe: Strategische Aspekte.
Von den ARD-Anstalten sollten die Bürger wenig Neigung für Vorgehen gegen etwaige "nützliche kollektive Illegalität" erwarten.
Ebenso wenig von den für die Aufsicht zuständigen Landesregierungen.
Ebenso wenig von der Justiz und den Landesparlamenten.
Ebenso wenig von Verbraucherschutzvereinen. (Anmerkung: Viele erhalten "Projekt"-Geldzufluss aus der Rundfunkabgabe.)
Und die Rundfunkräte? Es ist ja wohl überflüssig, diese hier überhaupt zu erwähnen?

UBUV6.d) Schlussfolgerungen in Sachen Rundfunkabgabe: Strategische Aspekte.

UBUV6.d1) Schlussfolgerung: Rechtsmittelpflicht.
Eine maßgebliche Rechtsgrundlage für die Schadensersatzpflicht der Kirche im Fall gemäß
   https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/missbrauchsopfern-ist-ein-neuer-rechtsweg-eroeffnet-18968986.html

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 839 "Haftung bei Amtspflichtverletzung":
Dieses besondere Recht setzt voraus: Laut Absatz 1 muss es ein Beamter sein. Die ARD-Anstalten sind in ihren Gründungsgesetzen nicht als "dienstherrenfähig" ausgestaltet. Dort gibt es keine Beamten oder auch vergleichbare "Amtsträger".
Konsequenz: Der Bürger könnte (sollte immer sogleich und zugleich?) die Landes-Rechtsaufsicht um Einreifen bitten. Eine fehlende Antwort würde einen Vorwurf der Nichtbearbeitung ermöglichen.

UBUV6.d2) Weitere Schlussfolgerung: Der Bürger muss sein Recht reklamieren.
§ 839 Abs. 3 BGB: "Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden."

UBUV6.e) Schlussfolgerung: Informationsmedien und Politik?
Bei sehr nachhaltig koordinierter "nützlicher Illegalität" wird all dies vielleicht nichts bringen: Wird abgewimmelt, ist zu belastend für eine einzelne Rundfunkabgabe, usw. usw.?

Dann bleibt der Weg über Journalismus und Politikarbeit. Seit Juli 2022 funktioniert das einigermaßen. Nie gut genug, aber einigermaßen. Von dort bis hin zur Konkretisierung von Schadensersatz ist allerdings ein weiter Weg.     
Bei Einsprüchen, Schriftsätzen, Gerichtsverfahren kann man ausgedruckte Auszüge aus diesem Sammelgutachten als Nachweis beifügen. Gesamtumfang etwa 1100 Seiten.
Ein kleiner seber bestimmbarer Beitrag zur vielen Arbeit wird erbeten. Mehr darüber gehört nicht in ein Forum. Bei Interesse bitte Mitteilung per PM. 


Edit "Bürger": Siehe dazu u.a. auch unter
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18157.0


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juni 2023, 14:10 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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