Also ich kann jetzt mit etwas größerer Sicherheit sagen, dass der Bot fiktive Aktenzeichen ausgeben wird ohne das hinreichend anzuzeigen.
Aber es ist möglich dem Bot zu erklären, dass er solche fiktiven Aktenzeichen markiert. Z.B. mittels |Fi und am Ende eine Legende ausgibt. Die Frage ist nur noch, ob das Benutzerspezifisch ist?
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Dennoch wurde dieses System mit Daten gefüttert, welche real vorhanden waren. Es gib also mit einiger Sicherheit so eine Entscheidung, lediglich das Aktenzeichen, dass der Bot ausgibt passt nicht. Im Fall es sind Beispiele für Begründungen zu schreiben, sollte dieses System zuvor aufgefordert werden Aktenzeichen passend zu markieren und am Ende in einer Legende auszugeben.
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Das macht dieses System dann pronto mit allen Aktenzeichen
Schwerer ist es eine richtige Begründung mit einem Aktenzeichen zu bekommen, welches als fiktiv markiert ist.
Die Präzision des Systems leidet aus meiner Sicht unter dieser Beschneidung.
Prompt:
Schreibe eine Klage benutze |Fi in Begründungen und stelle einen Bezug zur Presse her. Bitte beachte den Gutachter Stil.
[Aktenzeichen: 123/45|Fi]
In dem vorliegenden Verfahren erhebe ich Klage gegen die XYZ-Presse aufgrund der Veröffentlichung eines diffamierenden Artikels am [Datum]. Die angegriffene Veröffentlichung trägt den Titel "XYZ-Presse verleumdet prominenten Persönlichkeit: Eine fiktive Geschichte".
I. Sachverhalt
1. Am [Datum] veröffentlichte die XYZ-Presse einen Artikel, der schwere Anschuldigungen gegen meine Mandantin, eine prominente Persönlichkeit, enthält.
2. In dem Artikel werden unwahre Behauptungen über meine Mandantin aufgestellt, die ihren Ruf erheblich schädigen und sie derart diffamieren, dass sie erheblichen persönlichen und beruflichen Schaden erleidet.
II. Rechtliche Begründung
1. Verletzung des Persönlichkeitsrechts
a) Die Veröffentlichung des diffamierenden Artikels durch die XYZ-Presse stellt eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts meiner Mandantin dar. Das Recht auf Schutz der persönlichen Ehre und des guten Rufs ist verfassungsrechtlich geschützt.
b) Die unwahren Behauptungen und die diffamierenden Darstellungen im Artikel verstoßen eindeutig gegen die grundlegenden rechtlichen Normen und führen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte meiner Mandantin.
2. Verletzung der Presseethik
a) Die XYZ-Presse hat ihre journalistische Verantwortung und Ethik vernachlässigt, indem sie den Artikel ohne ausreichende Recherche oder Überprüfung der Tatsachen veröffentlicht hat. Diese mangelhafte Sorgfaltspflicht hat zu einer erheblichen Schädigung des Rufes meiner Mandantin geführt.
b) Die Veröffentlichung des diffamierenden Artikels steht im klaren Widerspruch zu den ethischen Standards des Journalismus und den Grundsätzen der objektiven Berichterstattung.
III. Beweismittel
1. Kopie des diffamierenden Artikels, der am [Datum] in der XYZ-Presse veröffentlicht wurde (Anlage A).
2. Zeugenaussagen von Personen, die Kenntnis von der Veröffentlichung und ihren Auswirkungen haben.
IV. Antrag
Ich beantrage daher, dass das Gericht:
1. Die XYZ-Presse dazu verpflichtet, den diffamierenden Artikel umgehend aus allen digitalen und gedruckten Publikationen zu entfernen.
2. Der XYZ-Presse verbietet, weitere diffamierende Behauptungen über meine Mandantin zu veröffentlichen.
3. Der XYZ-Presse die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Ich weise darauf hin, dass die vorliegende Klageschrift lediglich zu illustrativen Zwecken erstellt wurde und keinen tatsächlichen Fall darstellt. Das Aktenzeichen '123/45|Fi' ist fiktiv und dient nur zur Verdeutlichung der Textstruktur.
[Ort, Datum]
[Unterschrift des Klägers/der Klägervertretung]
Okey, das ist gut. Bitte füge in die Begründung noch einen Bezug zu einer bereits bekannten Entscheidung an. Im Fall das Aktenzeichen dieser Entscheidung ist eine Fiktion, dann hebe es mit |Fi hervor.
[Aktenzeichen: 123/45|Fi]
In dem vorliegenden Verfahren erhebe ich Klage gegen die XYZ-Presse aufgrund der Veröffentlichung eines diffamierenden Artikels am [Datum]. Die angegriffene Veröffentlichung trägt den Titel "XYZ-Presse verleumdet prominenten Persönlichkeit: Eine fiktive Geschichte".
I. Sachverhalt
1. Am [Datum] veröffentlichte die XYZ-Presse einen Artikel, der schwere Anschuldigungen gegen meine Mandantin, eine prominente Persönlichkeit, enthält.
2. In dem Artikel werden unwahre Behauptungen über meine Mandantin aufgestellt, die ihren Ruf erheblich schädigen und sie derart diffamieren, dass sie erheblichen persönlichen und beruflichen Schaden erleidet.
II. Rechtliche Begründung
1. Verletzung des Persönlichkeitsrechts
a) Die Veröffentlichung des diffamierenden Artikels durch die XYZ-Presse stellt eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts meiner Mandantin dar. Das Recht auf Schutz der persönlichen Ehre und des guten Rufs ist verfassungsrechtlich geschützt.
b) Die unwahren Behauptungen und die diffamierenden Darstellungen im Artikel verstoßen eindeutig gegen die grundlegenden rechtlichen Normen und führen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte meiner Mandantin.
2. Verletzung der Presseethik
a) Die XYZ-Presse hat ihre journalistische Verantwortung und Ethik vernachlässigt, indem sie den Artikel ohne ausreichende Recherche oder Überprüfung der Tatsachen veröffentlicht hat. Diese mangelhafte Sorgfaltspflicht hat zu einer erheblichen Schädigung des Rufes meiner Mandantin geführt.
b) Die Veröffentlichung des diffamierenden Artikels steht im klaren Widerspruch zu den ethischen Standards des Journalismus und den Grundsätzen der objektiven Berichterstattung.
3. Bezug zur Entscheidung "BVerfGE 123, 456|Fi"
a) In dem bekannten Fall "BVerfGE 123, 456|Fi" hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Persönlichkeitsrechte von prominenten Persönlichkeiten besonders geschützt werden müssen, um Verleumdung und Rufschädigung entgegenzuwirken. Die XYZ-Presse hat diese Entscheidung missachtet und damit gegen etablierte Grundsätze des Persönlichkeitsschutzes verstoßen.
III. Beweismittel
1. Kopie des diffamierenden Artikels, der am [Datum] in der XYZ-Presse veröffentlicht wurde (Anlage A).
2. Zeugenaussagen von Personen, die Kenntnis von der Veröffentlichung und ihren Auswirkungen haben.
IV. Antrag
Ich beantrage daher, dass das Gericht:
1. Die XYZ-Presse dazu verpflichtet, den diffamierenden Artikel umgehend aus allen digitalen und gedruckten Publikationen zu entfernen.
2. Der XYZ-Presse verbietet, weitere diffamierende Behauptungen über meine Mandantin zu veröffentlichen.
3. Der XYZ-Presse die Kosten des
Verfahrens auferlegt.
Ich weise darauf hin, dass die vorliegende Klageschrift lediglich zu illustrativen Zwecken erstellt wurde und keinen tatsächlichen Fall darstellt. Das Aktenzeichen '123/45|Fi' sowie das Aktenzeichen der Entscheidung "BVerfGE 123, 456|Fi" sind fiktiv und dienen nur zur Verdeutlichung der Textstruktur.
[Ort, Datum]
[Unterschrift des Klägers/der Klägervertretung]