Gegen Zwangsvollstreckung könnte unter Berufung auf diesen BVerfG-Entscheid eingewandt werden:
1. Verletzung des Grundrechts der Informationsfreiheit.
Neue Argumentation laut "Metastudie LIBRA" Abschnitte BAB. bis BAT., eingefügt seit Dezember 2022...Mai 2023.
Wie wir mit dieser Quelle im Forum umgehen können und für alle für Verwendung bei Schriftsätzen verfügbar machen könnten, da sollte vielleicht bald etwas machbar sein.
2. Bei Geringverdienern ferner. Verletzung Artikel 1 Grundgesetz "Menschenwürde"
und § 31 BVerfGG "Befolgunspflicht" u.a.m.
Siehe in der gleichen Dokumentation Seiten 2 und 3, ferner Abschnitte BBA. bis BBT.
3. Der Gegenentwurf der "Rundfunkfreiheit" der Sender, mit dem Zwangsinkasso-Geld machen zu dürfen, was sie wollen, ist Rechtsirrtum des Bundesverfassungsgerichts?
... worauf die Zwangsvollstreckung bei Nichtzuschauern letztlich basiert...
Die Grundrechte schützen die Bürger vor der öffentlichen Gewalt, nicht die öffentliche Gewalt vor dem Bürger. Die privaten freiwillig finanzierten Sender verfügen über diese volle Freiheit, jedoch nicht ARD, ZDF usw..
Die Sender sind "links-grün" ideologisiert, siehe in der gleichen Dokumentation den umfangreichen Statistik-Nachweis in Abschnitt PAM. Also verstoßen sie gegen die Rechtspflicht des Neutralitätsgebots. Sie sind deshalb von der Beitrags-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Zwangsinkasso nicht mehr legitimiert.
4. Die Realität der Zwangsvollstreckung ist leider: In aller Regel setzen sich die Vollstrecker über jeden Einwand einfach hinweg.
Dahinter steht die Fiktion: Die öffentlich-rechtlichen Auftraggeber der Vollstrechung sind nie Täter, also ist der Bürger ein Querulant und "Schwarz-Zuschauer" usw.
Noch subtiler: Mit dem Schuldner hat man als Richter und Vollstrrecker nur 1x zu tun, mit den Vollstreckungsjuristen immer wieder. Also ist ein gutes Ambiente mit den Jura-Kollegen hilfreich für die einfache Aktenerledigung.
Allen Bürgerwiderstand abzutöten dient dem Juristen-Ambiente.
5. Passt hier vom Soziologen Niklas Luhmann "brauchbare Illegalität"? (Bielefeld - Buch 1964.)
- und gleicher Titel: Vom Soziologen Stefan Kühl "brauchbare Illegalität"? (Bielefeld - Buch 2023.)
6. Faustregel: Wer es bis zur Vollstreckung kommen lässt, ist selber schuld?
Es kursiert die Empfehlung: Nach der Klage ist Beginn der nächsten Klage. Dann greife die Verwaltungsvereinbarung: Solange uber das Inkassorecht geklagt werde, werde nichts mehr vollstreckt.
So könnte man mit rund 140 Euro Kosten alle 3 bis 5 Jahre sich das Zahlen von rund 800 Euro ersparen. Das stimmt so einfach vielleicht nicht. Sei dennoch hier einmal kolportiert.