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Autor Thema: Geringverdiener / Saarland  (Gelesen 455 mal)

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Geringverdiener / Saarland
Autor: 23. Mai 2023, 21:37
Hilfe möglich?
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Eilig benötigt: Was wir im Kontext Saarland im Forum haben,
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Verfahren gegen die Rundfunkabgabe,
insbesondere in Sachen Geringverdiiener. Links + Überschrift genügen.

Insbesondere ist der Vorgang "Marga" der wohl beste intensivste Rechtsstreit gegen das Geringverdiener-Unrecht, der hier bekannt wurde. Hochwertigst.

Da interessiert ganz besonders der Schriftsatzauszug, wonach die Sozialbehörde einen Geringverdiener-Bescheid verweigerte,
- weil es diese Verschwendung seiner Bearbeitungsressourcen nicht darf,
- sofern das Geld anderer Leute gar nicht beansprucht werden wird.

"Würdeverdiener"
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Klarstellung: Es handelt sich um Personen mit Einkommen etwas unter Existenzminimum, die vom Geld anderer Leute teilweise oder vollständig leben könnten, aber ihrer Würde zuliebe darauf verzichten.
Nicht irgendwie "gering" sind sie, sondern ganz im Gegenteil "Würdeverdiener", so jetzt hier immer getextet in Verfahren und Analysen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Mai 2023, 23:37 von DumbTV«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

D
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Re: Geringverdiener / Saarland
#1: 24. Mai 2023, 00:08
Nur überflogen, doch die Spur ist wohl nicht ganz verkehrt:

Härtefall mit rechtskräft. Urteil > Wiederaufgreifen bzgl. BVerwG 6 C 10.18? (11/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32456.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32456.msg200297.html#msg200297

Und auch:
6 K 2043/15, Verwaltungsgericht des Saarlandes 6. Kammer
https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268

Rn 23:
Zitat von: 6 K 2043/15, Rn 23
Dem kann der Kläger hier auch nicht mit Erfolg entgegenhalten, ihm werde eine Antragstellung bei der Sozialbehörde zwecks Erlangung einer sogenannten Negativbescheinigung von dieser verwehrt, so dass der Beklagte bzw. sein Beitragsservice die wirtschaftlichen Voraussetzungen einer Beitragsbefreiung zu prüfen habe. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die zuständige Sozialbehörde insoweit von Gesetzes wegen einer Entgegennahmepflicht unterliegt. Denn gemäß § 20 Abs. 3 SGB X darf die (Sozial-)Behörde die Entgegennahme von Erklärungen oder Anträgen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, nicht deshalb verweigern, weil sie die Erklärung oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder unbegründet hält. Diese Verpflichtung besteht anerkanntermaßen in sämtlichen Phasen des Verfahrens (vgl. nur Luthe, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, § 20, Rz. 30, m.w.N.). Zwar hat der Kläger in der mündlichen Verhandlung durchaus plausibel geschildert, dass ihn die zuständige Sozialbehörde mit Blick auf seine Einkommenssituation auf die Aussichtslosigkeit einer entsprechenden Antragstellung hingewiesen habe. Eine Verweigerung der Entgegennahme und/oder Bescheidung einer Antragstellung ist damit aber noch nicht dargetan. Vor dem Hintergrund der eindeutigen gesetzlichen Entgegennahmepflicht bestehen für eine derartige, mit den dargestellten maßgeblichen Grundsätzen des Sozialverwaltungsverfahrens nicht vereinbare Verwaltungspraxis der zuständigen Sozialbehörde auch keine Anhaltspunkte, zumal dem Kläger ausweislich der beigezogenen Leistungsakte des Kreissozialamts ... von diesem bereits im Rahmen seiner seinerzeitigen Antragstellung ohne weiteres ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung gestellt worden ist. Im Übrigen wäre es selbst im Fall einer Annahme- oder Entscheidungsverweigerung Sache des Klägers, in einem ihm hierfür zur Verfügung stehenden sozialgerichtlichen Verfahren die Entgegennahme eines entsprechenden Antrags durchzusetzen, und würde es jedenfalls nicht dem Beklagten bzw. seinem Beitragsservice obliegen, anstelle der zuständigen Sozialbehörde die maßgeblichen sozialrechtlichen Leistungsvoraussetzungen zu prüfen.


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

o
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Re: Geringverdiener / Saarland
#2: 24. Mai 2023, 07:47
In dieser Rn. 23 verlangt das (v)erkennende Gericht also, dass der klagende Beitragspflichtige eine Sozialbehörde verklagt, einen Bescheid zu erteilen, obwohl zuvor kundgetan wurde, dass eine allfällige Sozialleistung nicht in Anspruch genommen werde. Das (v)erkennende Gericht behauptet eine Entgegennahmepflicht, die vielleicht sogar besteht. Von Bedeutung ist aber eine Bescheidungspflicht. Nicht jeder Antrag muss beschieden werden; da gibt es garantiert Klauseln, allein um offenkundige Trollanträge abschmettern zu können. Die Bescheidungspflicht kann keine unbedingte (=bedingungslose) Pflicht bedeuten.

Gemurmelt wurde hier, dass die Stellung von Leeranträgen und/oder die Erteilung von positiven Sozialbescheiden bei Kundtuung, dass auf die Sozialleistung verzichtet werde, sei sogar strafbar oder wenigstens nicht ganz gesetzeskonform... kann hier einmal eine einschlägige Norm angegeben werden?

Alles das zeigt erneut, dass der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk über dem Grundgesetz steht.
In der Tat kam mir der Grundgesetz-Geburtstag (gestern) eigenartig hohl vor.


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Re: Geringverdiener / Saarland
#3: 24. Mai 2023, 08:24
Die Bitte im Einstiegsbeitrag ist mit dem Eintrag von @dumbtv bereits beantwortet. Das genügt so für den Zweck. Unser gemeinsamer Dank dafür, denn da ist auch schon die ausschlaggebende Stelle herausgesucht worden.

In Arbeit geht nun ein neuer Abschnitt im Sammelgutachten "Metastudie LIBRA". Darin wird der Schlusteil des Gerichtszitats seziert werden. Absurdissimo?
Dem Wunsch von @ope23 nach Benennung der Strafrechtsnorm wird hierbei entsprochen werden.

Soll spätestens am Wochenende hier sein, vielleicht schon heute. Dann durch jedermann*frau verwendbar in Texten an unsere geliebten Intendanten mit Antrag um Eingreifen gegen das hausinterne "Organisationsversagen".
Man wird sich ja nicht vorwerfen lassen wollen:
Soziologie Niklas Luhmann, Buch 1964: "Brauchbare Illegalität".



 2023-04-24 faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/unschuldig-in-haft-wie-geht-die-deutsche-justiz-mit-irrtuemern-um-18835748.html
"Wiederaufnahmeverfahren. So was kommt selten vor, das Beharrungsvermögen der deutschen Justiz ist groß." - - Anwältin Regina Rick (53):
"Offensichtlich wird in Deutschland der Rechtsfrieden, der durch die Rechtskraft von Urteilen eintritt, höher bewertet als die Gerechtigkeit und die Wahrheit. _ _ "

"Sie wollen über die Fehlerkultur der deutschen Justiz schreiben? Da schreiben Sie über etwas nicht Existentes.“



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