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Autor Thema: Wirtschaftsjuristin Michel sicher: Rundfunkbeitrag verstößt gg. Grundgesetz  (Gelesen 3296 mal)

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Hessische/Niedersächsische Allgemeine, 03.05.2023
Wirtschaftsjuristin aus Kassel sicher:
Rundfunkbeitrag verstößt gegen Grundgesetz

Angeblich soll die Rundfunkgebühr demnächst teurer werden. Eine Kasseler Wirtschaftsjuristin hat sich mit der Finanzierung von ARD und ZDF beschäftigt.
Von Matthias Lohr
https://www.hna.de/kassel/rundfunkbeitrag-gez-juristin-sicher-verstoss-grungesetz-ard-zdf-koennen-finanzen-news-92247627.html
Zitat von: Hessische/Niedersächsische Allgemeine, 03.05.2023, Wirtschaftsjuristin aus Kassel sicher: Rundfunkbeitrag verstößt gegen Grundgesetz
[...] Hier ist es so, dass es bei Beiträgen, Gebühren und auch Sonderabgaben immer einer besonderen individuellen Begründung bedarf, warum der Steuerpflichtige mit einer zusätzlichen Abgabe belastet wird. Ein gutes Beispiel sind Straßenausbaubeiträge. Ist die Straße repariert, in der ich wohne, habe ich einen größeren Vorteil als die Allgemeinheit.

Etwa weil das Grundstück an Wert gewinnt.

Genau. Dass es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt, der die Meinungsvielfalt sichert, liegt jedoch nicht nur im individuellen Interesse, sondern gerade im Interesse der Allgemeinheit. [...]

Wie realistisch ist es, dass die Politik den öffentlich-rechtlichen Rundfunk irgendwann einmal über Steuern finanziert?

[...] Schon die Reform der Rundfunkfinanzierung durch den Wechsel von Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag 2013 wurde lange diskutiert. Eine Finanzierung über Steuern wäre jedoch der einzige verfassungsrechtlich zulässige Weg, den auch das Bundesverfassungsgericht in vergangenen Rechtsprechungen vorgezeichnet hat. Die Richter sind der Meinung, dass ein Beitrag immer einer besonderen Begründung bedarf. Gibt es die nicht, ist der Beitrag verfassungswidrig. In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Stromerzeugung heißt es, dass diese so wichtig sei wie das tägliche Brot. Dann könne das Finanzinstrument nur die Steuer sein. Das sehe ich hier auch so.

[...]
Anm.: ...dann fragt man sich aber, weshalb Brot individuell bezahlt wird - wohl weil auch da gilt, dass es noch andere (Grund-)Nahrungsmittel gibt ::)

Danke user "->MaHe<-" für den Hinweis.


Edit "Bürger" 14.11.2023 - siehe auch vorausgegangener Artikel der FAZ:
FAZ, 18.04.2023 (€)
Kritik am Verfassungsgericht
Der Rundfunkbeitrag müsste eine Steuer sein
Eine Kasseler Wirtschaftsjuristin kritisiert das Bundesverfassungsgericht: Die zwangsweise erhobene Haushaltsabgabe, sagt Michelle Michel in ihrer Doktorarbeit, verstoße gegen das Grundgesetz. Was folgt daraus?
Von Jochen Zenthöfer
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-ist-verfassungswidrig-feststellung-einer-juristin-18827817.html
Zitat von: FAZ, 18.04.2023 (€), Kritik am Verfassungsgericht - Der Rundfunkbeitrag müsste eine Steuer sein
[...] Doch die Karlsruher Entscheidung hat die Diskussionen über die Rechtsnatur der Abgabe nicht verstummen lassen. Die Wirtschaftsjuristin Michelle Michel von der Universität Kassel kommt in ihrer jüngst veröffentlichten Doktorarbeit zu dem Ergebnis, dass der Rundfunkbeitrag in seiner derzeitigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Ihre Dissertation „Der Rundfunkbeitrag eine Steuer?“ erschien 2022 bei kassel university press und ist über die Deutsche Nationalbibliothek im Volltext frei zugänglich.
[...]


Dissertation von Fr. Michelle Michel siehe im Forum u.a. unter
"Der Rundfunkbeitrag eine Steuer?" > verfassungswidrige Sonderabgabe (2022)
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...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
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Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

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Nach meinem Dafürhalten waren und sind sich die BVerfG-Richter dessen bewusst. Es ging offenbar u.a. darum, die eigene PR-Abteilung=ÖRR um jeden -ich wiederhole- um jeden(!) Preis zu schützen. Was für eine Rolle spielt da schon das Grundgesetz...

siehe dazu insbesondere:
Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile" (07/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33787.0
Diese erst 2020 bekannt gewordene und erst seit kurzem ausgesetzte Vorabveröffentlichungs-Praxis etablierte nämlich ein wechselseitiges Begünstigungsverhältnis und nutzte damit nicht nur dem ÖRR (bzw. der JPK), sondern auch dem BVerfG, weil es sich der vorwiegend gewogenen Berichterstattung über die eigenen Urteile sicher sein konnte.


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Nach meinem Dafürhalten waren und sind sich die BVerfG-Richter dessen bewusst.
Erkenne mal bitte die Bürde des BVerfG zwischen der bisherigen Rechtsprechung und dem Umstand, dieses alles umzuwerfen und den heutigen unions- und wirtschaftlichen Anforderungen anzupassen.


Edit "Bürger": Bitte nicht in Neben-Diskussionen abdriften, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Wirtschaftsjuristin Michel sicher: Rundfunkbeitrag verstößt gg. Grundgesetz
und das im Einstiegsbeitrag verlinkte diesbezügliche Interview zum Gegenstand hat. Danke.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

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Eine gewöhnungsbedürftig sprechende und artikulierende Moderatoren und inhaltlich nur bedingt weiterbringend.
Auch die Deutung der Begründung von Fr. Michel durch die Moderatorin erscheint irgendwie nicht ganz zutreffend.
Letztlich doch wieder nur mehr oder weniger Meinungsplausch - und die Dissertation wurde faktisch überhaupt nicht weiter behandelt. Am Ende hört es irgendwo unvermittelt auf. Insofern hier eher eine "Mogelpackung" - aber nicht jeder, der gegen ARD-ZDF-GEZ in ihrer jetzigen Form ist, muss gleich ein Verfechter von "BILD" sein... ::)


BILD, 02.05.2023 (Video ~16min)
Expertin sagt: Rundfunkgebühr verstößt gegen das Grundgesetz | Nena Brockhaus | Viertel nach Acht
https://www.youtube.com/watch?v=jbwdTs-AkzE
Zitat
Das Thema von Viertel nach Acht-Moderatorin Nena Brockhaus:
Die Kasseler Wirtschaftsjuristin Michelle Michel kommt in ihrer Doktorarbeit zu dem Schluss, dass die Rundfunkgebühr gegen das Grundgesetz verstößt, da der individuelle Finanzierungszweck nicht gegeben ist, da nicht alle Meinungen gehört werden.

Teilnehmer der Gesprächs-Runde
Nena Brockhaus (Moderatorin)
Cornelia Stolze (Wissenschaftsjournalistin)
Christoph Meyer (FDP-Politiker)
Heiner Bremer (Journalist)
Frank Schneider (BILD-Chefreporter NRW)

Tipp: Mit 1,5facher Wiedergabegeschwindigkeit hat man es etwas schneller überstanden... ::)


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Immerhin: die wissenschaftliche Kritik am Rundfunkbeitrag als öffentlicher Abgabe zieht jetzt größere Kreise als z.B. damals noch bei Terschüren.

Es ist sehr gut, dass Fr. Michel (nicht zu verwechseln mit einer anderen Michel) den Fragen nach einer Kritik am deutschen öffentlichen-rechtlichen Rundfunk nicht auf den Leim geht.


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  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Etwa 200 Journalisten erhielten Information darüber mehrfach
-----------------------------------------------------------------
 seit 20. Dezember 2022.  Ebenso etwa 2000 Abgeordnete.

Seit Dezember 2022, verbessert März 2023, ist die Kernanalyse integriert auf etwa 15 Seiten in
"Metastudie LIBRA", insgesamt etwa 1100 Seiten, pdf.
Hinzugefügte Kapitel *BAF. bis *BAK.

Frau Dozentin Dr. Michelle Michel ist jung, qualifiziert, kommunikativ. sympathisch.
Ihre Arbeit wird nicht ins Vergessen geraten - dafür wird auch hier gesorgt. Es ist die ausschlaggebende Rechtsgrundlage für Befreiung der Nichtzuschauer der Mediendinosaurier ARD, ZDF usw..


 Diese rund 15 Seiten - siehe oben - kann man kopieren
----------------------------------------------------------
und seinen Anträgen auf Befreiung und Gerichtsverfahren beifügen. Und viele andere Kapitel ebenfalls.
Wer sogar alles in 3 Aktenordnern 2-fach - erfordert Laserdrucker .. -
einreicht bei Gericht, dessen Akte gewinnt Gewicht, das lässt trauern des Richters Gesicht.
Akte wird nicht mehr priorisiert.... und so lange ist die Rundfunkabgabe nicht mehr vollstreckbar.

"Metastudie LIBRA"
------------------------------------------
Für Uni-Büchereien 120 Euro, bleibt noch intensiv zu verbreiten.
Für Mitstreiter - alle hier im Forum - verfügbar per E-Mail für einen kleinen Beitrag, erbringt auch Aktualisierung und Verwendungsrecht.
 
Da Weitergehendes über Angebote nicht in ein Forum gehört: Näheres nur per PM Nachrichten über das Forum.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Querverweis:

BVerfG 2 BvF 3/77 - Sonderabgabe nicht z. Finanz. allgem. Staatsaufg. zulässig (1980-12-10)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37087.0


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat von: Hessische/Niedersächsische Allgemeine, 03.05.2023, Wirtschaftsjuristin aus Kassel sicher: Rundfunkbeitrag verstößt gegen Grundgesetz
"Es gibt Statistiken, die zeigen, dass die Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht ausreichend sind hinsichtlich der Meinungsvielfalt. [...]"
https://www.hna.de/kassel/news-rundfunkbeitrag-gez-juristin-sicher-verstoss-grungesetz-ard-zdf-koennen-finanzen-92247627.html

Muss man sich doch hier zunächst die Frage stellen, wann soll die Meinungsvielfalt bei über 80 Millionen Menschen "ausreichend" befriedigt worden sein, kann dieser Zustand überhaupt erreicht werden?
Mit dem allgemeinen Sachverstand ist zu erkennen, dass es natürlich überhaupt nicht möglich ist die Meinungsvielfalt für über 80 Millionen Menschen zu befriedigen.
Mit diesem nie zu erreichenden Totschlagargument, das jeder Wirklichkeit widerspricht, wird Programmkritik abgewimmelt, wird eine Zwangsfinanzierung sowie deren Erhöhung  und sogar vom höchsten deutschen Gericht eine Verfassungsmäßigkeit gerechtfertigt.

Zitat
„Wir sollten das Licht wie Wasser hineintragen!“ „Hurra!“, riefen alle begeistert.
Zitat aus: Die Schildbürger bauen ein Rathaus
https://derweg.org/personen/werke/schildbuerger2/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2023, 07:48 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

h
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Nach meinem Dafürhalten waren und sind sich die BVerfG-Richter dessen bewusst.
Erkenne mal bitte die Bürde des BVerfG zwischen der bisherigen Rechtsprechung und dem Umstand, dieses alles umzuwerfen und den heutigen unions- und wirtschaftlichen Anforderungen anzupassen.
@pinguin: Ich habe durchaus Verständnis für diese Bürde. Allerdings geht es hier ja nur um die Frage, ob sich das BVerfG an das Grundgesetz bzw. seine eigene Rechtsprechung gehalten hat.

Ich habe daher kein Verständnis dafür, dass vom BVerfG z.B. elementare und von ihm selbst entwickelte Prüfmaßstäbe, ob eine Ungleichbehandlung bzw. Pauschalierung noch als verfassungskonform gilt oder nicht, beim Thema ÖRR ignoriert bzw. unter den Tisch fallen gelassen werden (Stichwort: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sowie Typisierungsbedingungen).

Man darf durchaus erwarten, dass diese Prüf-Standards, die im ersten Semester des Jurastudiums behandelt werden, 1.) dem BVerfG bekannt sind und 2.) unter Ihrer Berücksichtigung inkl. Dokumentation vom BVerfG entschieden wird. Diese Prüfung ist ja gerade ureigenste Aufgabe des BVerfG.

[Dass der Verhältnismäßigkeits-Maßstab auch auf EU-Ebene gilt, hast Du ja selbst herausgearbeitet - siehe u.a. unter
EuGH C-40/21 - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist unmittelbar bindend
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37215.0
Es wäre also sowohl nach nationalem als auch nach EU-Recht dieser Prüfmaßstab am 18.07.2018 (und jedem anderen Tag) vom BVerfG zwingend anzuwenden gewesen.]


Ebenso darf vom BVerfG erwartet werden, dass es die von ihm selbst entwickelte Rechtsprechung zum Thema Sonderabgaben/ Beiträge kennt, die von der hier diskutierten Doktorarbeit aufgearbeitet wurde. Oder wenn nicht selbst, sollte ja der ca. 65 Personen umfassende wissenschaftliche Mitarbeiterstab des BVerfG das leisten und konsistente Vorschläge machen können.

Ich bleibe also nach wie vor dabei, dass das BVerfG am 18.07.2018 m.E. in voller Kenntnis der nationalen Rechtslage und damit bewusst Rechtsbeugung begangen hat. Über die Gründe mag man spekulieren. Einen möglichen Grund habe ich in meinem Vorgänger-Post vorgetragen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2023, 20:59 von Bürger«

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mediendiskurs, 17.05.2023
Ist der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig?
Juristin gegen ARD, ZDF und das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil vom Juli 2018 die Einführung des Rundfunkbeitrags im Jahre 2013 als verfassungsgemäß eingestuft. Streitpunkt war vor allem die Haushaltsabgabe, die unabhängig von der tatsächlichen Nutzung von ARD, ZDF oder Deutschlandradio fällig wird. Die Wirtschaftsjuristin Michelle Michel hat diese Frage in ihrer Doktorarbeit untersucht und hält die Entscheidung des BVerfG für falsch.
von Joachim von Gottberg
https://mediendiskurs.online/beitrag/ist-der-rundfunkbeitrag-verfassungswidrig-beitrag-1122/
Zitat von: mediendiskurs, 17.05.2023, Ist der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig? Juristin gegen ARD, ZDF und das Bundesverfassungsgericht
[...]

Reformen und Sparbemühungen
[...]
Rundfunkbeitrag unbeliebt
[...]
Jeder muss zahlen – auch wenn er ARD und ZDF nicht nutzt
[...]
Juristin: Rundfunkgebühr verfassungswidrig
[...]
Argumente für den Rundfunkbeitrag
[...]
Beitrag wäre nur bei konkreter Gegenleistung rechtmäßig
[...]

Steuerfinanzierung: eine sinnvolle Alternative?
[...]
Den haushaltsbezogenen Rundfunkbeitrag hat der Südwestrundfunk 2018 gegenüber dem Bundesverfassungsgericht folgendermaßen gerechtfertigt: „Es komme allein darauf an, dass die Gegenleistung für eine staatliche Leistung erhoben werde, und diese damit nicht voraussetzungslos sei. Diesen Argumenten folgten die Richter. Die Tatsache, dass Rundfunk von fast allen Personen empfangen werden könne, führe nicht zum Verlust des Charakters eines Beitrags und transformiere diesen nicht zu einer Steuer.“ (Zenthöfer 2023) Laut Jochen Zenthöfer hält Michel diese Einschätzung für einen Fehler: „[Es bedürfe] bei einem Beitrag auf jeden Fall einer besonderen Finanzierungsverantwortung der Schuldner. Das Bundesverfassungsgericht widerspreche seinen vorangegangenen Urteilen zur Feuerwehrabgabe und zu Straßenausbaubeiträgen.“ Weiter führt er aus: „Darauf weisen auch andere Kritiker hin. Frank Hennecke aus Ludwigshafen hält die Bezeichnung ‚Beitrag‘ in seiner Streitschrift ‚Der Zwangsrundfunk‘ in der 2. Auflage von 2022 für einen ‚rechtstaatswidrigen Formenmissbrauch‘. Es sei nur deshalb keine Steuer eingeführt worden, weil es hierfür ‚keine politische Akzeptanz‘ gegeben habe.“ (Ebd.)

Eine Frage der Interpretation
[...] Folgt man der Argumentation Michels, müsste eine Rundfunkgebühr mit einem individuellen Nutzen der Zahler verbunden sein, in der Regel also mit der tatsächlichen Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Gegen diese Auffassung Michels hat das Bundesverfassungsgericht allerdings einen anderen Nutzen gesetzt, nämlich den Erhalt einer funktionierenden Demokratie. Und davon profitierten auch diejenigen, die den Rundfunk nicht nutzten – ihn aber nutzen könnten. Es geht letztlich also nur um die Frage, ob dies tatsächlich als individueller Nutzen interpretiert werden kann – und das hat das Bundesverfassungsgericht bereits entsprechend entschieden.***

Quellen:
[...]


Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.

***Es ist fraglich, ob das BVerfG dies so entschieden hat bzw. ob eine derartige Entscheidung Bestand haben kann - siehe dazu u.a. auch unter
BVerfG-Urteil vom 18.7.: Juristische Abhandlungen und Kommentare [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28254.0
und daraus u.a.

Dr. Kay E. Winkler: Zurück ins Funkhaus - Anmerkung zum Urteil des BVerfG
von Dr. Kay E. Winkler LL.M. Ph.D. (Wellington) (Jurist und Rechtsökonom. Zu seinen langjährigen juristischen Interessen zählen Wettbewerbs- und Regulierungsrecht sowie die ökonomischen Auswirkungen der Rechtssetzung)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28430.0
und daraus dann wieder
Zitat von: Telemedicus, 13.08.2018, Zurück ins Funkhaus - Anmerkung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Rundfunkbeitrag, Dr. Kay E. Winkler
[…]
Der konkret-allgemeine individuell-abstrakte Nutzen-Vorteil
Faktisch setzt das Bundesverfassungsgericht den „konkret-individuellen Vorteil“ mit einem „abstrakt-generellen Nutzen“ gleich. Dies wird in den Ausführungen zur Belastungsgleichheit überdeutlich. Dort heißt es, der personenbezogene Vorteil könne „nur abstrakt bestimmt“ werden (Rn. 102). Der Wert der Empfangsmöglichkeit sei bei allen Wohnungsinhabern gleich. Mit anderen Worten: die bebeitragte Möglichkeit des Rundfunkempfangs ist generell bei jedem Einwohner vorhanden und ihr Nutzen nur abstrakt bestimmbar. Bislang war abstrakt das Gegenteil von konkret und individuell das Gegenteil von generell. Nun nicht mehr.
[...]
https://www.telemedicus.info/article/3311-Zurueck-ins-Funkhaus.html

Dissertation von Dr. Michelle Michel siehe im Forum u.a. unter
"Der Rundfunkbeitrag eine Steuer?" > verfassungswidrige Sonderabgabe (2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36805.0


Streitschrift von Dr. Frank Hennecke siehe im Forum u.a. unter
Zwangsrundfunk – Warum die Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig bleibt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35696.0





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Wenn -so viel Off-Topic bzw. Transferleistung sei erlaubt - die Rundfunk-Entscheidung des BVerfG vom 18.07.2018 richtig wäre, verstünde ich auch gar nicht, warum die Bundesregierung aktuell Probleme mit dem Staatshaushalt hat.

Das BVerfG hat doch mit Leitsatz 2 dieses Urteils den Weg freigemacht, so dass die komplette Staatsfinanzierung auf eine Beitragsfinanzierung umgestellt werden kann:
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,

https://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18.07.2018, - 1 BvR 1675/16
Leitsätze
[...]
2. Auch eine unbestimmte Vielzahl oder gar alle Bürgerinnen und Bürger können zu Beiträgen herangezogen werden, sofern ihnen jeweils ein Vorteil individuell-konkret zugerechnet werden kann und soweit dessen Nutzung realistischerweise möglich erscheint.
[...]

Warum nicht einen Klimabeitrag oder ein Sicherheitsbeitrag für den Ukraine-Krieg einführen?
Ein individuell-konkreter Vorteil lässt sich mit der in dem Urteil vom BVerfG durchgeführten Uminterpretation der Worte
a) individuell in generell
b) konkret in abstrakt und
c) Vorteil in Nutzen
dem einzelnen Bürger sicherlich zurechnen.

siehe auch
Kay E. Winkler
Zurück ins Funkhaus
Anmerkung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Rundfunkbeitrag (BVerfG v. 18.7.2018, 1 BvR 1675/16 u.a.)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28430.0
'Willkommen im Abgaben-Land'

Es würden keine Steuern erhöht und an der Schuldenbremse müsste man auch nicht rütteln. Also alle Wahlversprechen erfüllt!
Vielleicht liest ja ein Regierungsmitglied mit und wird dem Forum noch ewig dankbar sein, dass auf dieser Basis und mit seiner Hilfe der Standort Deutschland gerettet werden konnte. 8)


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