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Autor Thema: Liste von gerichtlichen Rügen für Beck'schen Rundfunkrechtlichen Kommentar  (Gelesen 584 mal)

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Gerichtsentscheide, in denen das Gericht "Meinungen"
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aus dem Beck'schen Kommentar ausdrücklich als fehlerhaft zurückwies oder diesen als problematisch einstufte. Kürzlich war da etwas sogar durch das Bundesverwaltungsgericht gegen eine Kölner Juristen vom doppelt falsch benannten "Beitrags"-"Service".
Wo haben wir das im Forum - Fundstelle?

Wir haben einiges darüber hier im Forum. Es genügen Links zum betreffenden Eintrag im Forum sowie kurzes Zitat aus dem gerichtlichen Entscheid.

Hier also bitte keine Diskussion,
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damit das Ziel einer Liste ohne Verwässeung erreicht wird. Dann dank der Liste wird das übliche Textbaustein-Kopieren der Gerichte aus diesem juristischen Kommentarwerk anfechtbar.
Wir werden nicht viele klare entsprechende Aussagen finden. Mal sehen, wie weit wir kommen werden.

Beispiel: LG-Richter Dr. Sprißler
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im Verfahren EuGH hatte darauf hingewiesen, dass von ARD-Juristen geschrieben und ohne ausreichendes wissenschaftliches Niveau. Das hatten wir wohl an mehreren Stellen im Forum.

Vorsicht: Die ARD-Autoren des Kommentarwerks
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dürfen im Forum namentlich benannt werden, aber nur im Kontext von Faktendarstellung und ohne Vorwurf.
Denn einer der Betreffenden reagiert auf einen Vorwurf gerne mit hässlichen Verfahren.
Nordische Kälte schafft kalte Herzen? Capito?


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Tangierendes Thema siehe u.a. unter
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20125.0

...und "ohne Wertung", aber "zumindest offenlegungswürdig" ;)

Rundfunkbeiträge – Gläubiger und Vollstreckungsbehörde (LG Tübingen 9.9.15)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15766.msg104928.html#msg104928
Zitat von: LG Tübingen Beschluß vom 9.9.2015, 5 T 162/15
29 Die Bundesregierung erläutert dies (VMBl 1957 S. 630) anschaulich: „Dem Schuldner ist zunächst ein Leistungsbescheid zu erteilen, in dem er zur Leistung aufgefordert wird. In dem Leistungsbescheid ist dem Schuldner bekanntzugeben, welche Leistung er schuldet. … Der Leistungsbescheid ist mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen.“ Die vom Bundesgerichtshof vertretene Ansicht findet, was – ohne Wertung zumindest offenlegungswürdig erscheint - in der zitierten Literatur ausschließlich durch eine Mitarbeiterin der Beschwerdegegnerin bzw. ihrer Vorgängerin (Tucholke in Beck`scher Kommentar zum Rundfunkrecht) sowie nun in einer Anmerkung zum BGH-Beschluss durch Engelhart-Kehle und Seiß, ausweislich der Parallelakte Beitragsreferentinnen des verfahrensbetroffenen SWR, Rückhalt. Soweit in BVerfG, 1 BvR 829/06 auch noch eine Kommentierung durch Hermann/Lausen zitiert wird, stammt diese von einem Intendanten und einem Mitarbeiter des (vgl. http://www.urheberrecht.org/institut/members/) durch die Rundfunkanstalten unterstützten Instituts.
Beschluss im Volltext unter
LG Tübingen Beschluß vom 9.9.2015, 5 T 162/15
Gläubiger und Vollstreckungsbehörde bei Rundfunkbeiträgen in Baden-Württemberg:
Einzelfallumstände können zur Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung führen.
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=19803
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001232683



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Dann ist da noch das Zitat von "Schneider-Gall"
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in (unzulässigen) Einheits-Sammelurteilen des Bundesverwaltungsgerichts 2016-2018. Berichterstatter Richter Neumann, wohl seit Ende 2017 emeritiert.
Gall ist (oder war) ARD.

Schneider ist Jurist beim BR Bayerischen Rundfunk, dort zuständig für das Inkasso der Rundfunkabge, und hat den Bayerischen Rundfunk mit vertreten vor dem Bundesverwaltungsgericht Ende 2019, als er sein Waterloo erlebte in Sachen Geringverdiener-Entscheid.
Gesiegt wurde mit Argumenten, die Anfang 2017 hier im Forum zu lesen waren.

Hier hat also der irrende Beck'sche Kommentar insoweit die gerichtliche Ablehnung erfahren.
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Schneider gilt als ansprechbar und sachlich, nicht unfair.
Aber die 10 Prozent Geringverdiener werden trotzdem auch in Bayern weiterhin nicht mit Angebot von Härtefallprüfung erfreut
und in Bayern werden weiterhin hohe Rechtsanwaltskosten eingefordert - Kläger empfinden das als Einschüchterung, auf Rechte-Wahrnehmung zu verzichten.
Also steht einiges gegen gerichtliche Referenzierung eines Kommentarwerks mit beispielsweise diesem Autorenstatus.

Hier nur rein textlich eingechoben,
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Nicht um zu verwässern, sondern als Hinweise für Teamarbeit:
Schöner wäre, für möglichst viel davon die Forumsstellen einzufügen.   (#)


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rechtswidr. Festsetzung/Beitreibung durch örtl. unzuständ. LRA (Zweitwhg.)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37059.0
VG Kassel, Urteil vom 22.02.2021 - 1 K 1622/19.KS
https://openjur.de/u/2334363.html
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE210000617
Zitat von: VG Kassel, Urteil vom 22.02.2021 - 1 K 1622/19.KS
Örtliche Zuständigkeit für die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen bei Zweitwohnungen
[...]
Dieser Rechtsauffassung schließt sich das erkennende Gericht an. Der von dem VG München (a.a.O.) sowie in der Literatur (Tucholke in: Binder/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 4. Auflage 2018, § 10 Rn. 41; Lent in: Gersdorf/Paal, BeckOK Informations- und Medienrecht, 31. Edition, Stand: 01.02.2021, § 10 Rn. 7) vertretenen Gegenauffassung folgt das Gericht nicht. Die Argumente des VG München werden überzeugend durch den oben zitierten Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts widerlegt, die Kommentarliteratur enthält keinerlei Argumente, sondern verweist lediglich auf "Gründe der Verwaltungsvereinfachung" (so Lent in Gersdorf/Paal, a.a.O.). Eine tatsächliche oder vermeintliche Verwaltungsvereinfachung ist jedoch kein Grund, über Zuständigkeitsvorschriften hinwegzusehen.
[...]


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Tucholke hatte mehrfach ihr kleines Waterloo. Nicht alles im Forum.
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 @pjotre hat mit seiner Eigencomputer-Suchfunktion rund 10 ehrenwerte Nennungen gefunden für Kira Kristin Tucholke ,

Soweit es auch im Forum ist, vielleicht hier im Thrad verlinken?


Zitat für ARD-Juristen als "Rechtswissenschaft", obgleich ja Beklagten-Vortrag:
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Das passt eigentlich nicht zum aktuellen Thread-Thema, das ich vielleicht zu eng formuliert hatte, denn es geht ja um die Gesamtproblematik der namentlich genannten ARD-Juristen als "Rechtrswissenschaftle Lehrmeinung" in der Rechtsprechung.
Nun bleibt zu hoffen, dass der Kläger des nachstehenden Verfahrens den Weg bis zum Bundesverwaltungsgericht wählt, wo vermutlich die OVG-Ebene wieder einen Rüffel bekommen würde wegen Gläubigkeit in ARD-Juristen als "Rechtswissenschaftler".

Das übernehme ich hierher von @ope23 in.
Geringverdiener-Fehlurteil - schreckenerregendes Beispiel, Sachsen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37106.msg221850.html#msg221850
In Rn. 20 Zitation Gall/Siekmann aus dem Beckschen Rundfunkkommentar. Stiller Parteivortrag und ein weiterer Beleg für einen jüngst eröffneten Thread.
Und, in der Tat, viele Textteppiche auf den folgenden zwanzig Seiten kommen mir irgendwie bekannt vor. Das OVG wird doch nicht Copy'n'Paste gemacht haben?
=== "Rn20" bezieht sich auf: ===
OVG Bautzen, Urteil vom 01.03.2023, 5 A 104/22
https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/22A104.U01.pdf
Vorinstanz: VG Dresden, Urteil vom 19.10.2021, 2 K 1868/19
> Man beachte: Oberverwaltungsgericht. Das ist nicht von einem VG-Einzelrichter, der mal rasch einen Aktenpunkt wegerledigen wollte.


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