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Nach 3. Meldedatenabgleich Schreiben erhalten

Begonnen von nieGEZahlt.82, 07. Januar 2023, 18:00

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Zeitungsbezahler

#15
Auf eine Verjährung muß sich aber der vermeinliche Schuldner immer separat berufen, eine Forderung verjährt nicht automatisch, wenn sie denn jemals gerechtfertigt war. Es steht jedermann frei, auch verjährte Schulden zu bezahlen...


Edit "Bürger" @alle: Bitte hier wie überall im Forum nicht in vom eigentlichen Kern-Thema des Thread abschweifende Nebendiskussionen abgleiten - zumal das Thema Verjährung bereits mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt ist. Im Übrigen kann dem obigen Hinweis, dass "rundfunkbeitragsrechtliche Festsetzungsbescheide" eine 30jährige Verjährungsfrist hätten, aus diesseitiger Sicht nicht beigepflichtet werden, da diese nach diesseitiger Auffassung schon keine Verwaltungsakte nach VwVfG i.V.m. Landes-VwVfG sind und sie überdies keinerlei vollstreckungsfähigen Inhalt haben. Auch dies ist bereits mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt.

malo

#16
Nach einigen Briefen und Zahlungsaufforderungen hat Person XY sich entschlossen, sich im Februar umzumelden. Im März bekam er aber wieder einen netten penetranten Brief mit Überweisungsträger. Höchstwahrscheinlich auch ein Versuch, die richtige Adresse herauszufinden. Damals hatte Person XY, als alle vergeblich versuchten, dem Beitragsservice mit zig Schreiben sich der Zwangsgebühr zu erwehren, es auch versucht und schnell gemekt, dass es ein Fehler war. In einem Brief des Beitragsservice stand teils mit Schadenfreude, dass sie nun eine Bestätigung der Wohnadresse hätten. Er wird ihn als nicht zustellbar zurückgehen lassen.

Betrugs-Service

Zitat von: gomtu am 29. Januar 2023, 16:18
Für Person Z hat die Umzugsmeldung auch gut funktioniert. Zwei Jahre war keine unliebsame Post mehr im Briefkasten. Doch nun kam im Januar ein Brief des BS an die ursprüngliche Adresse mit dem Hinweis auf eine offenen Betrag von 1.516 EUR, und der Möglichkeit zur Ratenzahlung.

War das eine Ummeldung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Landesrundfunkanstalt?

Wie hier empfohlen: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16983.0.html

malo

Nun hat er einen normalen Brief von der Stadtkasse bekommen. Hat der BS an der jeweiligen Adresse die Stadtkasse beauftragt, um Druck aufzubauen und um zu sehen, was die echte Adresse ist? Schließlich bedeutet Stadtkasse ja auch unter Umständen Gerichtseinzieher und da öffnet man ja den Brief. Wie sieht es aus, den Brief der Stadtkasse mit Vermerk "konnte nicht zugestellt werden" zurück zu schicken. Kommen die dann mit einem gelben Brief bzw lassen die sich nicht beirren? Schließlich kann ja nur der BS den Auftrag zurück nehmen.

Betrugs-Service

#19
Wenn Person XY die Stadtkasse an der Backe hat, ist die Methode nicht mehr wirksam. Sie zielt ja darauf ab, beim BS als Karteileiche ohne Abzockpotential aus der Datenbank zu fliegen. Das wird bei der Stadtkasse nicht funktionieren.

malo

#20
Wenn der BS 2 Adressen hat, wo er mit der Stadtkasse versucht die richtige herauszufinden, aber beide Brief gehen an die Stadtkasse zurück, forscht dann die Stadtkasse jeweils nach? Der Meldedatenabgleich ist ja vorbei. Es sei der BS hat noch andere Möglichkeiten an die Adressen zu kommen oder macht das die Stadtkasse stellvertretend beim Einwohnermeldeamt oder KFZ-Zulassungsstelle? Dann erübrigt sich es auf Unbekannt zu machen.
Dann könnte der BS es ja grundsätzlich der Stadtkasse bei Rückläufer in Auftrag geben und bekommt so immer die richtige Adresse heraus.

Inge33

Bitte entschuldigt meine Frage: Wieso ist der Meldedatenabgleich vorbei? Die Einwohnermeldeämter leiten doch bei jedem Umzug die Daten an diese Geldeintreiber, sog Beitragsservice.

weba

#22
Hallo Zusammen,

hier liegt ein ähnlicher Fall vor. Bisher hat aus einem Haushalt immer Person A die GEZ-Post bekommen. Person A hat auch noch zu einigen Bescheiden Widersprüche offen, die natürlich alle nicht bearbeitet wurden.

Nun hat Person B mit der Person A zusammen wohnt Post bekommen. Wie kann man verfahren?
* zurücksenden?
* zurücksenden mit Hinweis, dass für den Haushalt schon jemand registriert ist und sich den diesen (also Person A) zu wenden ist?

Kurt

zur Datenübertragung:

Es gibt zwei Wege/Arten wie Daten an die Landesrundfunkanstalt bzw. den Beitragsservice gelang(t)en:

1) Anlassbezogene Datenübermittlung:
Es gibt die (ständig durchgeführte sog.) anlassbezogene Datenübermittlung.
Diese erfolgt bei Anmeldung, Abmeldung und Tod - also pro Person im Einzelfall.
Geregelt in jeweiligen 16 Landesverordnungen: für RP nennt sich das z. B. "Meldedatenlandesverordnung" (in anderen Bundesländer mag es anders heißen)

2) Meldedatenabgleich:
Datenübermittlung der Meldedaten aller volljähriger Bundesbürger an die LRA
Bisher als "einmaliger Meldedatenabgleich" in 2013 durchgeführt.
Ein weiterer lief mit den am 06.05.2018 00:00 Uhr "eingefrorenen" Daten (Bestandsdatenabzug);
- geregelt für das Jahr 2013 im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §14 Abs. 9
- geregelt für das Jahr 2018 im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §14 Abs. 9a

Lt. 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag findet jetzt ein Meldedatenabgleich in 4-jährigem Rhythmus statt; Start war im November 2022.
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2026. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 13 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

malo

#24
Zitat von: Inge33 am 15. Juni 2023, 20:17
Bitte entschuldigt meine Frage: Wieso ist der Meldedatenabgleich vorbei? Die Einwohnermeldeämter leiten doch bei jedem Umzug die Daten an diese Geldeintreiber, sog Beitragsservice.
E geht um den 4-jährigen "einmaligen" Datenabgleich. Einwohnermeldeämter geben die persönlichen Daten an den BS weiter was gegen die DSGVO verstößt, aber im Staatsvertrag "legalisiert" wurde.

pinguin

#25
Zitat von: malo am 16. Juni 2023, 07:04
E geht um den 4-jährigen "einmaligen" Datenabgleich. Einwohnermeldeämter geben die persönlichen Daten an den BS weiter was gegen die DSGVO verstößt, aber im Staatsvertrag "legalisiert" wurde.
Was trotzdem nicht legal ist, da keine personen-bezogenen Daten an Wirtschaftsteilnehmer zwecks Weiterverarbeitung weitergeleitet werden dürfen.

EuGH C-439/19 - DSGVO - Datenübertragung an Wirtschaftsteilnehmer unzulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35594.0
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

Ridley

Zitat von: weba am 15. Juni 2023, 21:25
Bisher hat aus einem Haushalt immer Person A die GEZ-Post bekommen. Person A hat auch noch zu einigen Bescheiden Widersprüche offen, die natürlich alle nicht bearbeitet wurden.

Nun hat Person B mit der Person A zusammen wohnt Post bekommen. Wie kann man verfahren?

Wurde Person B bereits zwangsangemeldet?

Die Frage ist, möchte man B heraushalten oder wollen A und B mit dem BS spielen?

Wenn A keine Abmeldung erhalten hat, dann könnte A einen Schriftverkehr anstoßen über die 2 wundersamen Beitragsnummern in nur einem Haushalt.

Denkbar wäre auch, dass A seine evtl. vorhanden Säumniszuschläge / Mahngebühren loswerden kann. Diese werden nicht auf B übertragen, sondern nur die nicht gezahlten Beiträge (Dies ist aus der Zwangsanmeldung ersichtlich, so munkelt man). Dadurch bekäme der BS zwar die Gebühren, aber er bleibt auf seinem Extraaufwand sitzen und es ist ein Minusgeschäft für den BS.

Man könnte auch einfach Post an B zurückschicken. Letztendlich hat der BS aber dann trotzdem 2 Nummern in einem Haushalt.

Und aufgrund der Tatsache, dass es 2 Anmeldungen für 1 Haushalt gibt, sind bestimmt zahlreiche Spielereien denkbar, die man mit dem BS veranstalten könnte. Gibt bestimmt kreativere Menschen, denen hierzu etwas einfällt.

Inge33

Jemand schreibt: "Es sollte kein Problem sein -> auch bei Behörde A eine Adresse anzugeben, welche sofern nicht Leistungen bezogen werden sollen, schlicht echte aber im Prinzip falsche Daten enthält. " Meine Frage: Wie soll eine Person einer Meldebehörde falsche Daten geben, wenn immer die Vermieterbescheinigungen gefordert werden?

PersonX

#28
Es wird von der Angabe von echten falschen Daten abgeraten, da diese auch eine Vermieterbescheinigungen mit eben "diesen" echten falschen Daten bedürfte.
Sofern sich eine Person keine solche Vermieterbescheinigung mit echten falschen Daten ausstellen lassen kann, so bliebe es damit wohl nur möglich so eine Vermieterbescheinigung nicht ausstellen zu lassen, sondern eben zu erstellen.
Wie das in welchem Fall genau aussieht, das kommt wohl auf die jeweilige Konstellation an, aber eine Person U muss immer an die Möglichkeit denken, dass eine Mietsache M weitervermietet werden kann.
Eine Person U (Mieter) muss also daran denken, was sie einer Person P (Mieter) in so einem Fall ausstellen würde, wenn sie einer Person P etwas weitervermieten würde und Person P so eine Bescheinigung von U (als Vermieter) beziehen wollte.
Die Frage ist, somit immer, wer ist wann für welche Partei der Vermieter?