Autor Thema: Nach 3. Meldedatenabgleich Schreiben erhalten  (Gelesen 1757 mal)

Offline Zeitungsbezahler

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Re: Nach 3. Meldedatenabgleich Schreiben erhalten
« Antwort #15 am: 10. Februar 2023, 16:14 »
Auf eine Verjährung muß sich aber der vermeinliche Schuldner immer separat berufen, eine Forderung verjährt nicht automatisch, wenn sie denn jemals gerechtfertigt war. Es steht jedermann frei, auch verjährte Schulden zu bezahlen...


Edit "Bürger" @alle: Bitte hier wie überall im Forum nicht in vom eigentlichen Kern-Thema des Thread abschweifende Nebendiskussionen abgleiten - zumal das Thema Verjährung bereits mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt ist. Im Übrigen kann dem obigen Hinweis, dass "rundfunkbeitragsrechtliche Festsetzungsbescheide" eine 30jährige Verjährungsfrist hätten, aus diesseitiger Sicht nicht beigepflichtet werden, da diese nach diesseitiger Auffassung schon keine Verwaltungsakte nach VwVfG i.V.m. Landes-VwVfG sind und sie überdies keinerlei vollstreckungsfähigen Inhalt haben. Auch dies ist bereits mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt.


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« Letzte Änderung: 24. Februar 2023, 23:27 von Markus KA »

Offline malo

  • Beiträge: 18
Re: Nach 3. Meldedatenabgleich Schreiben erhalten
« Antwort #16 am: 22. März 2023, 11:02 »
Nach einigen Briefen und Zahlungsaufforderungen hat Person XY sich entschlossen, sich im Februar umzumelden. Im März bekam er aber wieder einen netten penetranten Brief mit Überweisungsträger. Höchstwahrscheinlich auch ein Versuch, die richtige Adresse herauszufinden. Damals hatte Person XY, als alle vergeblich versuchten, dem Beitragsservice mit zig Schreiben sich der Zwangsgebühr zu erwehren, es auch versucht und schnell gemekt, dass es ein Fehler war. In einem Brief des Beitragsservice stand teils mit Schadenfreude, dass sie nun eine Bestätigung der Wohnadresse hätten. Er wird ihn als nicht zustellbar zurückgehen lassen.


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« Letzte Änderung: 22. März 2023, 13:03 von Bürger »

Online Betrugs-Service

  • Beiträge: 6
Re: Nach 3. Meldedatenabgleich Schreiben erhalten
« Antwort #17 am: Gestern um 22:35 »
Für Person Z hat die Umzugsmeldung auch gut funktioniert. Zwei Jahre war keine unliebsame Post mehr im Briefkasten. Doch nun kam im Januar ein Brief des BS an die ursprüngliche Adresse mit dem Hinweis auf eine offenen Betrag von 1.516 EUR, und der Möglichkeit zur Ratenzahlung.

War das eine Ummeldung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Landesrundfunkanstalt?

Wie hier empfohlen: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16983.0.html


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