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Autor Thema: Schlappe für Skandal-Sender - RBB soll gefeuerter Chefin Ruhegeld zahlen  (Gelesen 1102 mal)

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bz-berlin.de, 25.01.2023

Peinliche Schlappe für Skandal-Sender
Richter: RBB soll gefeuerter Chefin Ruhegeld zahlen

Berlins Skandal-Sender droht eine peinliche Schlappe vor dem Arbeitsgericht. Der RBB soll seiner fristlos gefeuerten Chefjuristin Susann Lange (50) ein teures Ruhegeld zahlen.

Von Michael Sauerbier 

Zitat
1,8 Mio Euro stehen Lange laut Vertrag nach ihrem Abgang zu. Ohne Gegenleistung. Der RBB-Anwalt empört: „Das sind 13 Jahre und 7 Monate Ruhegeld für fünf Jahre als Direktorin. 1,8 Millionen Euro.“ Wegen der „unangemessenen“ Summe sei Langes Vertrag „sittenwidrig“ und „nichtig“.

„Hier wird ein völlig falsches Bild gezeichnet“, schimpfte Langes Anwältin, „man hat sich nicht bereichert!“ Langes Dienstvertrag sei „kein Einzelfall“, ihre Kündigung rechtswidrig.
[…]

Doch der Richter forderte: „Der RBB muss beweisen, dass Ex-Intendantin Schlesinger das nicht angewiesen hat.“ Er stellte fest: „Ruhegelder sind in den Direktoren-Verträgen seit Jahrzehnten üblich.“ Er rief beide Seiten zu einem Vergleich auf, „mit Spielraum für nachvertragliche Ruhegelder.“

Heißt: Der RBB soll Lange einen Teil der 1,8 Mio Euro zahlen. Von unseren Rundfunkbeiträgen. Der Sender-Anwalt lehnte ab: „Wir sind nicht vergleichsbereit!“

Fortsetzung 7. Juni

Weiterlesen auf:
https://www.bz-berlin.de/berlin/rbb-richter-ruhegeld-susann-lange


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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Das sind rund 11.043 Euro pro Monat ohne Gegenleistung, oder besser gesagt, fürs Nichtstun. Was für Geisteskranke schließen eigentlich solche Verträge ab?

Da soll sich niemand mehr wundern, wenn der ÖRR nach immer mehr Geld kräht, weil er sonst angeblich seinen gesetzlichen Rundfunkauftrag nicht erfüllen könnte.


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(II. Flugblatt der Weißen Rose)

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(Mulder)

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(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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  • Beiträge: 4.009
Beim Stichwort Sitten, da kommt es vielleicht gar nicht so sehr auf die Millionen Höhe und die äußeren Umstände und Dauer an, sondern auf das „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“.

Wo also liegen die
Maßstäbe der guten Sitten? Fragen zu Personalkosten, Rechtsvorschriften
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36527.0

Öffentlich rechtliche als Wucher-Gläubiger
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Gesetz über unrechtmäßige Anreicherung von Beträgen?
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2023, 00:57 von Bürger«

 
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