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Autor Thema: ARD-Reform: Wir müssen schnell zu einem Netzwerk werden  (Gelesen 928 mal)

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faz.net, 23.12.2022

ARD-Reform: Wir müssen schnell zu einem Netzwerk werden

Es ist in jüngster Zeit viel von Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Rede, auch bei der ARD. Warum brauchen wir die ARD noch?

Interview von Helmut Hartung mit Rolf Zurbrüggen* und Claudia Schare*

Zitat von: faz.net, 23.12.2022, ARD-Reform: Wir müssen schnell zu einem Netzwerk werden (Interview)
Es ist in jüngster Zeit viel von Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Rede, auch bei der ARD. Warum brauchen wir die ARD noch?

Zurbrüggen: Einfach gesagt: weil die ARD am besten zur Verfasstheit unseres Landes als föderalem demokratischen Zusammenschluss passt. Verschieden große und starke föderale Einheiten wirken hier wie dort zusammen, mal miteinander, mal im Wettbewerb. Das ist nicht immer leicht, aber es schafft Raum für Synergien und Widerstände, checks and balances, Pluralität und Integration. Das müssen wir künftig noch ausbauen. Denn beides ist wichtig. Gerade in einer Zeit, in der wir globale Krisen zu lösen haben, die gesamtgesellschaftliche Anstrengungen erfordern. In Krisensituationen lösen sich Gewissheiten auf, individuelle Freiheiten können eingeschränkt werden und soziale Fragen vernachlässigt. In solchen Situationen helfen nur sehr breit geführte Debatten. Das ist kein Selbstläufer. Dafür braucht es einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Er ist gedacht als Mittel für die Selbstverständigung einer Gesellschaft, die immer mehr fragmentiert ist, was es nicht einfacher macht.
[…]

Das „gemeinwohlorientierte Netzwerk“ – wie sieht das aus?
[…]

Welche Konsequenzen hat ein solches Netzwerk für die Zusammenarbeit der ARD-Sender?
[…]

Wie muss sich die Struktur der ARD verändern?
[…]

Wie stehen Sie zu der Forderung nach einem „runden Tisch“?
[…]

Wie steht es um die Beitragsstabilität?
Schare: Wir erleben gerade eine heftige Geldentwertung. Alles wird teurer. Wie sollen die Aufwendungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk davon ausgenommen sein? Die Aufsicht achtet zusammen mit der KEF natürlich darauf, dass der Beitrag nicht mehr als unbedingt nötig steigt. Eine Abfederung kann jedoch nicht alleine mit internen Organisationsveränderungen erreicht werden. Deswegen muss ja mit Publikum, Programmmacher/-innen und auch der Politik über eine Veränderung des Angebots gesprochen werden.
[…] Es ist für mich zudem unverständlich, dass Beitragsbefreiungen von den Beitragszahlern geschultert werden müssen. Wenn der Gesetzgeber – richtigerweise – Haushalte vom Rundfunkbeitrag entlastet, die diesen nicht aufbringen können, so ist dies eine soziale Leistung. Die entsprechenden Behörden haben alle Daten vorliegen und könnten den Beitrag für diese Haushalte übernehmen – zum Beispiel zusätzlich zum Wohngeld oder zur Miete. Aktuell aber muss der Beitragsservice die Prüfung der Beitragsbefreiung zusätzlich vornehmen, gegebenenfalls ausstehende Beiträge eintreiben und nicht erhaltene Beiträge werden dann auf alle anderen Beitragszahler umgelegt. Wichtig scheint mir auch: Die öffentlich-rechtlichen Anstalten sollten deutlich machen, welchen Anteil des Rundfunkbeitrags sie für hoheitliche Aufgaben und Angebote verwenden. In einem kommenden Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag könnte der Beitrag dadurch entlastet werden, dass für bestimmte, weniger rundfunknahe Leistungen alternative Finanzierungsformen festgelegt werden.
[…]

Es gibt auch Kritik an der Arbeit der Gremien. Welche Rolle spielen sie bei der Reform?
Zurbrüggen: Die Rundfunk- und Verwaltungsräte und die GVK müssen die Reform eng begleiten. Zentral sind aus unserer Sicht Netzwerkstrukturen, Nutzerorientierung und die Ausrichtung an Qualitätsstandards. Im programmlichen Bereich kommt den Rundfunkräten künftig eine Schlüsselfunktion zu, weil sie mit Inkrafttreten des neuen Staatsvertrags Qualitätsrichtlinien für das Programm erlassen müssen. Die Rundfunkräte haben außerdem vorzugeben, wie die Einhaltung der Qualitätsstandards überwacht wird. Die Gremienvorsitzendenkonferenz setzt sich für eine gemeinsame Sprache für den Qualitätsdiskurs ein, so dass alle mitreden können und dass klare Zielvereinbarungen aufgestellt werden, deren Einhaltung überprüfbar ist. Die Anstalten werden künftig alle zwei Jahre auch die Parlamente über ihre programmlichen Leistungen und Ziele informieren müssen.
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/interview-mit-claudia-schare-und-rolf-zurbrueggen-18548580/der-18549226.html

* Rolf Zurbrüggen ist Vorsitzender des WDR-Rundfunkrats und Vorsitzender der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (GVK)
Vom 2.12.2009 (!) bis 1.12.2016 stellvertretendes Mitglied, seit 2.12.2016 Mitglied des WDR-Rundfunkrats. Seit dem 20.1.2017 Mitglied im Programmbeirat Arte Deutschland. Vom 27.2.2020 bis 30.11.2021 stellv. Vorsitzender des WDR-Rundfunkrats.

* Claudia Schare ist Vorsitzende des WDR-Verwaltungsrats und des GVK-Finanzausschusses
Von 2003 (!) bis 2012 Mitglied des WDR-Rundfunkrates, zuerst als stellvertretendes Mitglied, seit 2009 als Mitglied. Seit 2012 Mitglied des WDR-Verwaltungsrates.

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Zitat von: faz.net, 23.12.2022, ARD-Reform: Wir müssen schnell zu einem Netzwerk werden (Interview)
Wie steht es um die Beitragsstabilität?
Schare: […] Es ist für mich zudem unverständlich, dass Beitragsbefreiungen von den Beitragszahlern geschultert werden müssen. Wenn der Gesetzgeber – richtigerweise – Haushalte vom Rundfunkbeitrag entlastet, die diesen nicht aufbringen können, so ist dies eine soziale Leistung. Die entsprechenden Behörden haben alle Daten vorliegen und könnten den Beitrag für diese Haushalte übernehmen – zum Beispiel zusätzlich zum Wohngeld oder zur Miete. Aktuell aber muss der Beitragsservice die Prüfung der Beitragsbefreiung zusätzlich vornehmen, gegebenenfalls ausstehende Beiträge eintreiben und nicht erhaltene Beiträge werden dann auf alle anderen Beitragszahler umgelegt. […]
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/interview-mit-claudia-schare-und-rolf-zurbrueggen-18548580/der-18549226.html
Sehr gut, dass dies auch von dieser Seite - d.h. von Frau Schare als Vorsitzende des WDR-Verwaltungsrats und des GVK-Finanzausschusses - einmal mehr öffentlich erwähnt wird.

Die Problematik der Finanzierung Befreiter als Staatsaufgabe ist seit dem Gutachten von Prof. Paul Kirchhof bekannt und wurde seither in zahlreichen Gerichtsverfahren fundiert begründet, wird aber seit nunmehr gut 10 Jahren gerichtlich ausgeschwiegen oder mit absurder Rechts-Akrobatik im wahrsten Sinne des Wortes zu-Recht-gebogen...
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19196.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126216.html#msg126216
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg177979.html#msg177979
Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28740.0


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