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Autor Thema: Verträge mit Ex-Intendantin Schlesinger laut interner Prüfung unwirksam  (Gelesen 2781 mal)

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rbb24.de, 20.10.2022

Zwischenbericht zum rbb-Skandal
Verträge mit Ex-Intendantin Schlesinger laut interner Prüfung unwirksam

Die Dienstverträge der ehemaligen rbb-Intendantin Patricia Schlesinger sind wohl unwirksam. Zu diesem Schluss kommen Anwälte, die vom rbb mit einer internen Prüfung beauftragt wurden. Sie fanden auch eine falsch abgerechnete Privatreise.


Zitat von: rbb24.de, 20.10.2022, Zwischenbericht zum rbb-Skandal - Verträge mit Ex-Intendantin Schlesinger laut interner Prüfung unwirksam
Die zwischen dem rbb und seiner ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger geschlossenen Verträge sind womöglich unwirksam. Zu diesem Schluss kommen Anwälte der Kanzlei Lutz|Abel, die vom rbb mit einer internen Prüfung beauftragt wurden.

Für keinen der drei seit 2016 geschlossenen Arbeitsverträge habe der Verwaltungsrat einen entsprechenden Beschluss gefasst, sagte Anwältin Nina Rossi am Rande einer Sondersitzung des rbb-Rundfunkrates am Donnerstag. In zwei Fällen habe es zwar Beschlussvorlagen gegeben, die dem Verwaltungsrat aber nie vorgelegt wurden. Stattdessen habe der damalige Verwaltungsratsvorsitzende Wolf-Dieter Wolf das Gremium lediglich über den Abschluss der Verträge informiert. Der mittlerweile zurückgetretene Wolf steht ebenfalls im Rahmen der rbb-Affäre um Ex-Intendantin Schlesinger in der Kritik.

Die Mängel seien so gravierend, dass "keiner der Verträge mit Frau Schlesinger wirksam zustande gekommen ist", teilte Rossi weiter mit. Auswirkungen auf das an Schlesinger gezahlte Gehalt habe das zwar nicht, so die Anwältin weiter, allerdings könnte das Zustandekommen der Verträge Auswirkungen auf Schlesingers Ruhegeld haben. Zudem könne ein solcher fehlerhafter Vertrag "jederzeit fristlos gekündigt" werden. Damit wäre die Kündigung Schlesingers wohl rechtmäßig und der Sender wäre von Gehaltsfortzahlungen befreit.

[…]

Private Reise nach London über rbb abgerechnet
[…]

Wiederholte Verstöße gegen interne Regeln
[…]

"Intendantenverfassung hat ausgedient“
[…]

Auch Beraterverträge auf dem Prüfstand
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/10/rundfunkrat-rbb-zwischenbericht-abrechnungen-schlesinger.html(Link führt zu einem Angebot des örR. Zum Aufrufen der Webseite URL kopieren (Klick auf "Auswählen", dann ctrl+c), in einem neuen Browserfenster/-tab in die Adresszeile einfügen (ctrl+v) und bestätigen)


Edit "Bürger - Ergänzung:
Kurzform des Zwischenberichts der Kanzlei Lutz|Abel, 20.10.2022 17:16 (PDF, 10 Seiten, ~180 KB)
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/10/zwischenbericht-lutz-abel-rbb-schlesinger.file.html/221020_ERGEBNISSE_des_1_Teilgutachtens_und_Handlungsempfehlung.pdf
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Außerdem...
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Dann hat sich das doch auch mit der Pension erledigt, auf die sie evtl. trotzdem Anspruch hätte?

Da dürften noch so einige zusätzliche Fragen zu klären sein?


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Ich glaube das hat Methode. Die Rundfunkräte müssen auch die horrenden Sportausgaben bestätigen, bevor diese anfallen. Das passiert auch oft nicht. Die operieren alle nur im Ungefähren - ähnlich wie die Beitragseintreibung passiert. Ich habe gerade mal überschlagen, dass Schlesinger jeden Beitragszahler pro Jahr einen Cent kostet... Den würde ich zurückverlangen...


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Das wäre ja cool: Der Wasserkopf muß alles Geld bis auf den Mindestlohn zurückzahlen, sonst wird gepfändet...


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Wenn die Verträge mit der Intendantin "unwirksam" waren, könnte sich ggf. die Frage stellen, ob die Position der "Intendantin" unwirksam besetzt war?

Damit könnte sich ggf. die weitere Frage stellen, ob z.B. von ihr erteilte Vollmachten unwirksam waren und sind (z.B. auch die Vollmacht, weitere Untervollmachten zu erteilen).

Das könnte ggf. die weitere Frage aufwerfen, ob von der - zwischenzeitlich ja ebenfalls ausgeschiedenen - "Juristischen Direktorin" erteilte Untervollmachten unwirksam waren und sind.

Das wiederum könnte ggf. die Frage aufwerfen, ob seit den "unwirksamen Intendantinnen-Verträgen" der RBB in sämtlichen "rundfunkbeitragsrechtlichen" Gerichtsverfahren unwirksam vertreten war - und ggf. immer noch ist - und ggf. mit unwirksamer Vollmacht erteilte Mandate für externe Anwalts-Kanzleien unwirksam waren und ggf. noch sind?

Es könnte darüber hinaus die weitere Frage aufkommen, ob seit den "unwirksamen Intendantinnen-Verträgen" sämtliche Widerspruchsbescheide und auch Vollstreckungen "im Auftrag" bzw. "in Vertretung" der alleinigen gesetzlichen Vertreterin des RBB unwirksam waren und immer noch sind?


Rechtsgrundlagen:

§ 21 Abs. 2 RBB-StV - Aufgaben des Intendanten oder der Intendantin
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rbb_stv_2014#21
Zitat von: § 21 Abs. 2 RBB-StV - Aufgaben des Intendanten oder der Intendantin
(2) Der Intendant oder die Intendantin vertritt den Rundfunk Berlin-Brandenburg gerichtlich und außergerichtlich.

§ 23 Abs. 2 RBB-StV - Direktoren und Direktorinnen
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rbb_stv_2014#23
Zitat von: § 23 Abs. 2 RBB-StV - Direktoren und Direktorinnen
(2) Der Intendant oder die Intendantin bestimmt einen Direktor oder eine Direktorin zum Stellvertreter oder zur Stellvertreterin.

§ 19 Abs. 2 RBB-Satzung - Dienstvertrag, Vertretung
https://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/struktur/grundlagen/grundlagen.html
https://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/struktur/grundlagen/satzung_des_rbb.file.html/190715-rbb-Satzung-06122018.pdf (PDF, 9 Seiten, ~170kB)
Zitat von: § 19 Abs. 2 RBB-Satzung - Dienstvertrag, Vertretung
(2) Die Intendantin/der Intendant bestimmt, welche Direktorin/welcher Direktor sie/ ihn gemäß § 23 Abs. 2 rbb-Staatsvertrag vertritt.

§ 22 RBB-Satzung - Vollmachten
https://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/struktur/grundlagen/grundlagen.html
https://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/struktur/grundlagen/satzung_des_rbb.file.html/190715-rbb-Satzung-06122018.pdf (PDF, 9 Seiten, ~170kB)
Zitat von: § 22 RBB-Satzung - Vollmachten
(1) Die Intendantin/der Intendant kann Angestellte der Anstalt bevollmächtigen, die Anstalt zu vertreten.
(2) Zur Vertretung der Anstalt sind zwei Bevollmächtigte gemeinsam berechtigt. Für einen festgelegten Bereich ist die Erteilung einer Einzelvollmacht zulässig. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
(3) Die Justitiarin/der Justitiar des rbb ist verpflichtet, die Liste der Bevollmächtigten jeder/jedem mitzuteilen, die/der ein berechtigtes Interesse darlegt.


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@Bürger: Das sollten wir weiter beobachten und in einem separaten Faden beleuchten, wenn etwas konkretes für diesen Tatbestand greifbar ist, da folgt ja ein ganzer Rattenschwanz.


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Siehe wichtige Ergänzung im Einstiegsbeitrag...
Edit "Bürger - Ergänzung:
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https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/10/zwischenbericht-lutz-abel-rbb-schlesinger.file.html/221020_ERGEBNISSE_des_1_Teilgutachtens_und_Handlungsempfehlung.pdf


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Querverweis aus aktuellem Anlass... ;)
RBB-Beschäftigte fordern Geschäftsleitung zum Verzicht auf Ruhegeld auf (11/2022)
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Querverweis aus aktuellem Anlass... ::)
Beratung im Filz-Skandal - RBB zahlt 1,4 Millionen Euro für Rechtsanwälte (01/2023)
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Querverweis aus aktuellem Anlass...
Jan C. Wehmeyer > Stern-Preis „Investigation“ für Recherchen zur RBB-Affäre (04/2023)
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Sittenwidriges, „wucherähnliches Rechtsgeschäft“: Ex-RBB-Direktorin muss... (09/2023)
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MDR-Spitzengehälter zu hoch? Landesrechnungshöfe leiten gemeins. Prüfung ein (09/2023)
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