Der unterentwickelte Anteil von Wohneigentum im Gebiet der untergegangenen DDR ist wichtiger Faktor für Rundfunkabgabe-Unrecht. Dafür muss ein wenig ausgeholt werde:
Vorab ideologisch gesehen: Wohneigentum und Sozialismus passen zusammen.
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Nachzulesen beim Klassiker: Engels: "Zur Wohnungsfrage". Ziemlich alt, aber seither die Richtlinie für gut gedrillte Sozialismus-Ideologen. Hier positiv gemeint:
Wohnungseigentum ist vereinbar mit "sozialistischem" Wirtschaftssystem.
Kapitalismus und Sozialismus betrifft die Produktionsmittel. Wohnungen sind kein Produktivkapital. Ab und zu werden dort zwar Menschen produziert, aber das sind Menschen, nicht Waren.
In den früheren Ostblockstaaten stellte sich die Frage bis 1990 kaum.
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Beispielsweise praktizierte Russland ein System der genossenschaftlichen Wohnrechte, so dass der Unterschied zwischen Eigentum und Miete nur noch recht formal ist.
Diese Begriffe aus der Tradition des Römischen Rechts sind nicht so absolut, wie sie empfunden werden. Es kommt immer darauf an, wie das Rechtssystem sie mit Rechten und Pflichten ausgestaltet.
Die Privatisierung von Wohnungen in Eigentumswohnungen und ihre bösen Folgen beklagt der Mieterverband:
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https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0714/071431.htmDie haben natürlich guten Grund, ihre Klientel nicht zu verlieren. ... ebenfalls nicht negativ gemeint...
Allerdings, paradox für Laien, für Ökonomen ganz natürliche Gesetzmäßigkeit:
Je mehr man Mieten mieterfreundlich reguliert, desto weniger Wohnungen bleiben zu mieten:
https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2019/heft/5/beitrag/verdraengung-oder-sozialpolitik-einfluss-von-regulierungen-auf-die-wohneigentumsquote.html... also alles nicht zu einfach.. und dieser Vorspann war nötig, um zum Threadthema zu gelangen:
Wesentlicher Einkommens-Anteil in Westdeutschland ist die Wertsteigerung des selbst genutzten Wohneigentums.
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Ferner auf lange Sicht die Ersparnis der Mietenzahlung, aber auch Eigentumswohnungen haben ja recht hohe Jahreskosten.
Man hätte also nach 1989 in den neuen Bundesländern die Wohnungen den Mietern auf Teilzahlungsbasis verkaufen müssen. Hat man nicht. Da war die Lobby der Wohnungsunternehmen aus DDR-Zeiten und die Unterstützung der Kollegen der kommunalen Wohnungsunternehmen im Westen zu stark.
Und dann, statt den Mietern zu übertragen, wurde für viel weniger Kaufpreis an spekulative Immobilienunternehmen verkauft, weil die kommunalen Wohungsunternehmen mit Bestandsverwaltung und Modernisierung der alten Bestände nicht klarkamen. - Eine absurde Fehlentscheidung, wie heute jeder begreifen dürfte. Damals war Opposition hiergegen aussichtslos.
Und da sind wir zurück beim VEB V_olks-E_igenen B_trieb ARD, ZDF usw.. Alles das sind Sozialismus-Unternehmen. Wir werden hier im Forum keine Erörterung lostreten wollen, ob / wann / wie Sozialismus besser oder schlechter ist. Fest steht aber, sie können sich nicht selbst reformieren und nicht selber abschaffen, sobald überflüssig.
Und nun schließt sich der Kreis zur Rundfunkabgabe:
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Da die Bürger der neuen Bundesländer kaum Wohnungseigentum hatten, war regionale Heimatbindung unterentwickelt. Also erfolgte erhebliche Abwanderung.
Damit und durch die staatlich induzierten Unternehmenszerstörung durch Politikfehler nach der Wiedervereinigung aber stieg der Geldwert. Das ist gut ablesbar, wenn man für die gleiche Miethöhe im Mittel deutlich mehr qm Wohnfläche bekommt. Stimmt nicht für Berlin, Leipzig, Dresden, stimmt aber im Mittel.
Die Rundfunkabgabe wird dort im Mittel als rund 20 bis 40 Prozent höher empfunden und sie ist es auch, ökonomisch betrachtet.
Wäre Politik mit Ökonomen-Intelligenz verknüpft, so wäre die Rundfunkabgabe bundesweit regioal nach mittlerem Einkommen gestaffelt (und ebenso übrigens der Mindestohn - wie schon immer in Frankreich).
Also dürfen Bürger der weniger wohlhabenden Regionen eine Absenkung der Rundfunkabgabe fordern.
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Solche Regionen gibt es ja auch in den alten Bundesländern der Republik.
Verfassungsrechtlich, so absurd es klingt, die Pflicht zur unterschiedlichen Höhe ergibt sich aus dem Gleichheits-Grundsatz: Da der Geldwert in den neuen Bundeshändlern höher ist (ja, höher, nicht niedriger), ist Gleichbehandlung nur gegeben durch regionale Absenkung der Rundfunkabgabe.
Also an die Tastaturen, Absenkung beantragen,
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Begründung wie vorstehende Zeilen, weil der Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag insoweit verfassungswidrig ist.
Sobald dann irgend so ein ablehnender Schrieb aus der Textbaustein-Datenbank kommt, dann Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht.
Nicht zu viel Arbeit investieren. Abgeschmettert wird sowieso alles gegen ARD, ZDF usw..
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Die Begründungen wollen wir dann hier im Forum lesen, damit das sodann in ellbogenharten nächsten Runden den Journalisten und Abgeordneten als weiterer Skandal übermittelbar ist: Mit welchem Recht müssen wirtschaftsschwache Regionen, also mit niedrigem Einkommensniveau für gleiche Arbeit, dennoch die Supergehälter der Medien-Hochburg-Großstädte alimentieren?
Das ist dann strategisch nutzbar, die Abgeordneten der betreffenden Bundesländer zu motivieren, Nein zu sagen zu den Abnickvorlagen des bundesweiten Gleichschritts.
Sachsen-Anhalt zahlt jährlich rund 300_? Millionen Euro Rundfunkabgabe,
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hat außer dem Großraum Leipzig aber praktisch keinen Anteil an der Erzeugung von Einkommen. Damit wird Sachsen-Anhalt alljährlich um vielleicht 250 Millionen Euro "enteignet". zwangsverpflichtet zur Zwangsschenkung an die reichsten Bundesland-Regionen?
Die angebliche Subventionierung der neuen Bundesländer? In diesem Fall, so ein Quatsch, hier subventionieren die mit-ärmsten Regionen der Republik die reichsten, ein umgekehrter Finanzausgleich. Das Bundesverfassungsgericht fand das wieder einmal "gerecht".
Herrgott oder sonstwie unbekannter Schöpfer des Universums, wann endlich spendest du Juristen ausreichend ökonomischen Sachverstand für optimale Rechtsfindung?