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Autor Thema: Vorbild Frankreich: Fallen die Rundfunkgebühren?  (Gelesen 534 mal)

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  • Beiträge: 216
Vorbild Frankreich: Fallen die Rundfunkgebühren?
Autor: 07. Oktober 2022, 11:39
TELEPOLIS (heise.de/tp), 07.10.2022

Vorbild Frankreich: Fallen die Rundfunkgebühren?
Rundfunkgebühren in Frankreich abgeschafft. Folgt Deutschland?

Zitat
[...]

In Frankreich wurde ein radikalerer Weg gewählt. Ab diesem Herbst ist dort die Rundfunkgebühr Geschichte. Zuletzt zahlten die Franzosen 138 Euro pro Jahr, beziehungsweise 88 Euro in den Überseegebieten.

Dieses Geld wurde bislang von 28 Millionen Haushalten in Frankreich eingezogen, die nach eigenen Angaben über ein Fernsehgerät verfügen. [...]

Weiterlesen auf:
https://www.heise.de/tp/features/Vorbild-Frankreich-Fallen-die-Rundfunkgebuehren-7286844.html


Siehe dazu u.a. auch:
Frankreichs Nationalversammlung beschließt Abschaffung der Rundfunkgebühren (06/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36136.0

Macron will die Rundfunkgebühren abschaffen - Streiks wegen Kürzungsplänen (06/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36113.0

Frankreichs öffentliche Sender - Macron schafft die Rundfunkgebühr ab (05/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36075.0

Weitere Informationen zu den Gesamteinnahmen, zur Einzelgebühr, den gebührenpflichtigen Geräten etc. siehe u.a. unter
Rundfunkabgabe - Frankreich (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkabgabe#Frankreich


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Oktober 2022, 14:01 von DumbTV«

K
  • Beiträge: 2.244
Schlecht recherchiert! Da werden von "Heise" Äpfel mit Birnen verglichen.

Das Konstrukt des ÖRR ist in Deutschland und Frankreich komplett anders:

In Frankreich ist das recht einfach zu bewerkstelligen da es dort nur 2 öffentlich-rechtliche Anstalten gibt; "Besitzer": die Republik Frankreich.

In Deutschland gibt es 9 öffentlich-rechtliche LANDESrundfunkanstalten (Ein- und Mehrländeranstalten), "Besitzer": die 16 Bundesländer. ZDF; "Besitzer": die 16 Bundesländer sowie das Deutschlandradio; Gründungsstaatsvertrag zwischen Bund und Ländern.

Also geht das nicht so einfach mal eben den "RundfunkBEITRAG (nicht: _GEBÜHR)" abzuschaffen.

Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/France_T%C3%A9l%C3%A9visions
Zitat
France Télévisions (stilisierte Schreibweise: france•tv) ist die öffentlich-rechtliche Fernsehanstalt Frankreichs mit Sitz in Paris und gehört zu 100 Prozent der Französischen Republik. Das Hörfunkpendant ist Radio France.

[...]


Edit DumbTV:
Weitere Informationen zu den Gesamteinnahmen, zur Einzelgebühr, den gebührenpflichtigen Geräten etc. siehe u.a. unter
Rundfunkabgabe - Frankreich (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkabgabe#Frankreich


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Oktober 2022, 14:02 von DumbTV«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 7.371
Also geht das nicht so einfach mal eben den "RundfunkBEITRAG (nicht: _GEBÜHR) "abzuschaffen.
Doch, das wäre einfach.

Unionsrechtlich ist es zulässig, den ÖRR aus dem allgemeinen Staatshaushalt zu finanzieren.
Das Verbot für den Staat, auf den Inhalt der Medienprodukte und ihren Vertrieb Einfluß zu nehmen, gilt zudem unionsweit, nicht nur in Deutschland.

Der Unterschied zu anderen Unionsländern, wo der ÖRR bereits aus dem Staatshaushalt finanziert wird, besteht nur darin, daß es bei denen der Haushalt des Gesamtstaates ist und hier der Haushalt der einzelnen Bundesländer wäre, aus denen der ÖRR finanziert wird.

Alles übrigens deswegen, weil es der Bundesgesetzgeber über die Jahrzehnte hinweg versäumt hat, das Grundgesetz entsprechend anzupassen, damit er die Gesetzgebungskompetenz in jenen Bereichen hat, die unionsreguliert sind. Kultur als solches ist genau das zwar nicht, die audio-visuellen Medien sind es aber schon.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Oktober 2022, 13:48 von pinguin«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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