Also geht das nicht so einfach mal eben den "RundfunkBEITRAG (nicht: _GEBÜHR) "abzuschaffen.
Doch, das wäre einfach.
Unionsrechtlich ist es zulässig, den ÖRR aus dem allgemeinen Staatshaushalt zu finanzieren.
Das Verbot für den Staat, auf den Inhalt der Medienprodukte und ihren Vertrieb Einfluß zu nehmen, gilt zudem unionsweit, nicht nur in Deutschland.
Der Unterschied zu anderen Unionsländern, wo der ÖRR bereits aus dem Staatshaushalt finanziert wird, besteht nur darin, daß es bei denen der Haushalt des Gesamtstaates ist und hier der Haushalt der einzelnen Bundesländer wäre, aus denen der ÖRR finanziert wird.
Alles übrigens deswegen, weil es der Bundesgesetzgeber über die Jahrzehnte hinweg versäumt hat, das Grundgesetz entsprechend anzupassen, damit er die Gesetzgebungskompetenz in jenen Bereichen hat, die unionsreguliert sind. Kultur als solches ist genau das zwar nicht, die audio-visuellen Medien sind es aber schon.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;