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Autor Thema: T.Rößner u. ihr Ehemann: Vorschläge für eine Reform von ARD und ZDF  (Gelesen 2056 mal)

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epd.de (Evangelischer Pressedienst), 30.09.2022

Vorschläge für eine Reform von ARD und ZDF

Die aktuelle Aufregung über mögliche Unregelmäßigkeiten beim RBB und beim NDR hat die seit Jahren laufende Debatte über eine Reform von ARD und ZDF noch einmal befeuert. Nun rücken die Gremien der Sender in den Blick. Karl-Eberhard Hain, Direktor des Instituts für Medienrecht und Kommunikationsrecht an der Universität Köln, und Tabea Rößner (Grüne), Vorsitzende des Digitalausschusses im Deutschen Bundestag, präsentieren hierzu in ihrem gemeinsamen Beitrag eine Fülle von Vorschlägen. So regen sie verpflichtende Vorgaben zur fachlichen Kompetenz der Gremienmitglieder an, die sich auch regelmäßig fortbilden sollten. Mit Blick auf einheitliche Programmstandards oder Compliance-Regeln halten sie eine Verlagerung von Entscheidungsprozessen auf die Ebene der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz für denkbar. Hain und Rößner sind miteinander verheiratet.

Von Karl-E. Hain und Tabea Rößner*

Zitat
[…]
Bisweilen hört man, wenn es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht bereits gäbe, müsse man ihn erfinden. Heute gilt vielmehr: Wenn man ihn erhalten will, muss man ihn und muss er sich - partiell - neu erfinden. Freilich hat sich bereits früher gezeigt, dass weder die Anstalten noch die Medienpolitik der Länder allzu innovationsfreudig waren. Dabei hat es an Vorschlägen in den vergangenen Jahren nicht gefehlt.

Es gibt gute Gründe für den Erhalt des Systems. Demokratische Gesellschaften sind auf freie und rationale Meinungsbildung angewiesen. Zu diesem Prozess sollen die öffentlich-rechtlichen Medien durch ihre Verpflichtung auf ausgewogene Vielfalt, durch Verlässlichkeit, hohe journalistische Standards und Unabhängigkeit beitragen. Solche Medien, die einer anderen Rationalität als der des Marktes verpflichtet sind, werden in Zeiten zunehmender Machtkonzentrationen im Internet, von Desinformationskampagnen, Hasskriminalität und Verletzung von Persönlichkeitsrechten eher noch wichtiger.

Die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist nach wie vor gut, nur entspricht er in der Praxis nicht immer dieser Idee. Idee und Wirklichkeit in Übereinstimmung zu bringen […]

Die Rundfunkräte folgen in ihrer Zusammensetzung weithin dem Prinzip des Binnenpluralismus. Danach sollen zur Gewährleistung inhaltlicher Vielfalt die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen in den Rundfunkräten vertreten sein. Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht im ZDF-Urteil die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter des Staates und der Politik begrenzt.

Die Zusammensetzung der Rundfunkräte nach dem Prinzip des Binnenpluralismus folgt nicht fachlichen Kriterien. Dabei sichert fachliche Qualifikation nicht nur die notwendige Sachkompetenz, sondern trägt auch zur Unabhängigkeit der Räte gegenüber den Intendanzen sowie dysfunktionalen politischen und gesellschaftlichen Einflüssen bei und stärkt deren Fähigkeit, als Sachwalter der Allgemeinheit und nicht als Vertreter partikularer Interessen zu fungieren.

Anspruchsvolle Aufgaben
[…]

Kontinuierliche Anwesenheit
[…]

Risiko wechselseitiger Blockade
Im Zusammenhang mit dem Skandal um Patricia Schlesinger wird nun auch das Intendantenprinzip infrage gestellt, das die Gesamtverantwortung für die Geschäftsführung und das Programm bei der Intendantin oder dem Intendanten konzentriert. Dieses Modell ist nicht verfassungsrechtlich festgeschrieben. […]

All diese - zum Teil bereits in die Diskussion eingebrachten - Reformvorschläge führen aber nur zu einer effektiven Aufsicht und Kontrolle, wenn die Gremien mit unabhängigen Persönlichkeiten besetzt werden, die sich in den Dienst der Allgemeinheit stellen und ihre Funktion ernsthaft, kompetent und mit Engagement ausfüllen. Das sind freilich Voraussetzungen, die selbst durch die besten gesetzlichen Regelungen nicht garantiert werden können.

Weiterlesen auf:
https://www.epd.de/fachdienst/epd-medien/schwerpunkt/debatte/unabhaengigkeit-durch-kompetenz

* Tabea Rößner
Zur im Forum allgemein bekannten Tabea Rößner bitte die Suchfunktion bemühen

* Karl-E. Hain
Karl-Eberhard Hain (* 1960 in Hachenburg) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer.
[…]
1993 beendete Hain seine Dissertation über Rundfunkfreiheit und Rundfunkordnung. […]
[…]
1998 schloss Hain seine Habilitationsschrift über Die Grundsätze des Grundgesetzes ab
[…]
Daneben arbeitete er zeitweise in der Rechtsabteilung des Landtages Schleswig-Holstein.
[…]
Vom Wintersemester 2003/2004 bis zum Sommersemester 2008 war Hain ordentlicher Professor an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und Inhaber eines Lehrstuhls. Seit dem Wintersemester 2008/2009 lehrt Hain an der Universität zu Köln, wo er einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Medienrecht innehat und gemeinsam mit Karl-Nikolaus Peifer das Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität leitet. Er ist korrespondierendes Mitglied der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen.
[…]
Von 2009 bis 2011 war Hain Mitglied der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), benannt durch das Saarland.

Seit 2017 ist Hain Ersatzmitglied der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK).

Außerdem ist Hain seit 2020 Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Mainzer Medieninstituts (Anm.: Gründungsdirektor des Mainzer Medieninstituts ist Prof. Dr. Dieter Dörr).

Seit 2019 ist Hain Mitglied des Stadtrats von Hachenburg für Bündnis 90/Die Grünen.[4]

Karl-Eberhard Hain war Prozessbevollmächtigter der ARD für die vor dem Bundesverfassungsgericht erhobene Verfassungsbeschwerde gegen die Blockade des Landes Sachsen-Anhalt zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf monatlich 18,36 Euro.
[…]

Hain ist verheiratet mit der Grünen-Politikerin Tabea Rößner. […]
https://de.wikipedia.org/wiki/Karl-Eberhard_Hain

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Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
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K
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Einer von ziemlich vielen Vorschlägen für "Reform".
Es steht bereits fest, dass nicht nur das Zwangsabgabensystem und die Rundfunkanstalten vollständig reformunfähig sind.
Die Notwendigkeit für Reformen zeigt sich doch längst offenkundigst an grundlegenderen Stellen.
Wenn Gerichte bundesweit bestehendes Recht ignorieren ebenso wie die offenkundigen Widersprüche in der Rechtsprechung (siehe die Beiträge zu den Widersprüchen des "Urteils" zu Zulässigkeit der Erhebung der Zwangsabgabe, die unsäglich widersinnige "Zustellfiktion" u.v.a.m.), entgegen des von jedem geschworenen Richtereides, dann ist jedwede Diskussion um "Reform" der Anstalten und Zwangssystems zu deren Erhalt nutzlos.
Abschaffen ist die einzig verbliebene Option. Von der derzeitigen Politik ist das nicht zu erwarten, ebenso wenig wie die Korrektur der Unstimmigkeiten im Justizapparat. Verflechtung und Abhängigkeiten sind wohl zu umfangreich.


PS.: Art 97 Grundgesetz: Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen. ...


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Wenn wir das Forum nicht hätten, wüssten wir nicht solche Schlüsselinfos
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wie hier den Ehestatus. Dieser gemeinsame Text, der ist nicht dumm, geht aber davon aus, dass die Sender noch 10 oder mehr Jahre überleben werden, so lange würde diese Reform dauern.

SPD-Experte Breda gibt ihnen nur noch 10 Jahre.
  @pjotre : "So ein unverbesserlicher Optimist!"

An familiären Beziehungen fehlt es nicht bei ARD, ZDF usw.,
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wie wir seit Juli 2022 aus den Medien zusätzlich erfahren haben, RBB, NDR, und andere.

Alles eine große familia , finanziert vom Geld, das für sie vom Himmel fällt - Zwangsabgabe. Das spricht nicht gegen diese einzelnen Personen. So funktioniert die Welt und sie hat noch nie anders funktioniert, wenn viel Geld vom Himmel fällt und ohne viel Kontrolle zu verwenden ist. So gemäß Soziologie der Institutionen.
Aber es ist nun erkennbar, "das Ende naht".

Dank im Namen wohl vieler an @ChrisLPZ für das Aufspüren dieses Info-Leckerbissens!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Oktober 2022, 14:34 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Querverweis auch hier:

Es gibt seit 2013 zahlreiche, tlw. sehr konkrete Reformvorschläge...
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg83974.html#msg83974
...von "unabhängigen Experten" wie u.a. dem Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesfinanzministerium

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Ministerium/Wissenschaftlicher-Beirat/Gutachten/2014-12-15-gutachten-medien.html
Download (PDF, 44 Seiten, ~315kB)
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Ministerium/Wissenschaftlicher-Beirat/Gutachten/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=11
Zitat von: Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesfinanzministerium, 10/2014, Gutachten "Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung"
KURZFASSUNG
Die technischen Gründe, mit denen einst das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerechtfertigt wurde, sind heutzutage weitgehend verblasst. Die Zahl der Programmkanäle ist technologisch bedingt stark angestiegen, die Eintrittskosten für neue Programmanbieter sind rapide gesunken, durch die verstärkte Nutzung des Internets als Informationsmedium kommt es zu Überlappungen zwischen Print- und Rundfunkmarkt.
Angesichts der technischen Entwicklung gibt es kaum noch Gründe, warum der Rundfunkmarkt wesentlich anders organisiert sein sollte als der Zeitungsmarkt, der durch ein breites privates Angebot und Subskriptionsmodelle gekennzeichnet ist. Nach Ansicht des Beirats gibt es daher gute Gründe für einige Reformen im Rundfunkbereich.
Erstens sollte ein zukunftsfähiges System des öffentlichen Rundfunks dem Subsidiaritätsprinzip mehr Gewicht geben; die öffentlich-rechtlichen Anbieter sollten nur da auftreten, wo das privatwirtschaftliche Angebot klare Defizite aufweist.
Zweitens sollte im öffentlichen Rundfunk auf die Werbefinanzierung komplett verzichtet werden, da ansonsten die Fehlanreize der Programmgestaltung, die mit dem öffentlichen-rechtlichen Rundfunk beseitigt werden sollen, gleichsam durch die Hintertür wieder eingeführt werden.
Drittens sollte sich der Gesetzgeber entweder für eine klare Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt oder für eine moderne Nutzungsgebühr, die beispielsweise dem Subskriptionsmodell im Zeitungsmarkt folgt, entscheiden.
Viertens ist eine größere Transparenz durch die Publikation von Kenngrößen dringend notwendig, um die Kosteneffizienz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu fördern.


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In den aktuellen "Flurfunk" für Journalisten und die bundesweiten Abgeordneten wurde der Liste der Reformvorschläge dieser von 2014 soeben hinzugefügt.


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