B1. Bereits überschuldet sind nach den bisher verfügbaren Informationen:
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- Also ja wohl nach normalen privatwirtschaftlichen Regeln zum Insolvenzantrag verpflichtet? -
"10 kleine Senderlein - da waren's nur noch ..."?
Bereits überschuldet wohl:
(1) BR Bayerischer Rundfunk
(2) HR Hessischer Rundfunk
(3) RBB Radio Berlin Brandenburg
"10 kleine Senderlein - da waren's nur noch 7."?
B2- ... oder wohl dicht davor ist wohl:
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(4) WDR Westdeutscher Rundfunk
"10 kleine Senderlein - da waren's nur noch 6."?
B3. ... und ohnehin finanziell nicht autonom lebensfähig:
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(5) RB Radio Bremen
(6) SR Saarländischer Rundfunk
"10 kleine Senderlein - da waren's nur noch 4."?
B3. Ungeklärt ist hier einstweilen die Finanzlage von.
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(7) NDR Norddeutscher Rundfunk
(8) SWR Süddeutscher Rundfunk
(9) ZDF
Wer kann Geschäftsberichte einsehen und das Eigenkapital dort ablesen? Falls auch diese klamm sein selten, würde gelten:
"10 kleine Senderlein - da waren's nur noch 1."?
B4. Geklärt ist hier einstweilen die Finanzlage des MDR.
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Diese ist mit rund 500 Millionen Euro Eigenkapital bei einem Jahresumsatz in der Nähe von 1 Milliarden Euro wohl in Ordnung. - Irrtum aber vorbehalten. Kontrolle erfolgte nur sehr flüchtig.
Der MDR wäre demnach - Irrtum vorbehalten - der einzige der 9, der eine Rückzahlung an die 10 % Geringverdiener von je rund 2000 Euro für 2013 bist 2023 im normalen betriebswirtschaftlichen Regeln verkraften könnte - nämlich bundesweit rund zwei Drittel eines Jahresumsatzes der jeweiligen Sender.
B5. Sehr wichtig ist die Klärung von B3. für die aktuelle Reform-Diskussion.
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Es zeichnet sich ab, dass eine Erhöhung der Rundfunkabgabe in den 16 Landesparlamenten nicht mehr bundesweit durchsetzbar ist. Bei 10 Prozent jährlicher Geldentwertung können die Sender mit dem jetzigen Geld nicht überleben: Denn ab 2025 dürften die Gehaltsforderungen um 20 bis 30 Prozent steigen. Das wäre das finanzielle Ende des jetzigen Systems.